Schon über 300.000 Autofahrer nutzen die Möglichkeit, mit dem Pkw-Führerschein auch 125er-Motorräder zu fahren. Hier gibt's alle Infos rund um den B196-Führerschein. Es genügt eine Fahrerschulung Keine theoretische und praktische Prüfung B196 gilt nur in Deutschland Autofahrer und Autofahrerinnen, die schon 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B haben, können auch kleine Motorräder bis 125 cm³ fahren – ohne die komplette Motorrad-Ausbildung machen zu müssen. Und noch ein großer Vorteil: Es gibt keine Prüfung. Weder Theorie noch Praxis. Die Teilnahme an einer kurzen Schulung reicht aus, und die Berechtigung wird mit der Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. B196-Führerschein: Was darf man fahren? Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen Sie mit dem Führerschein B196 auch Krafträder der Klasse A1 fahren, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Welche 125er-Modelle gibt es? Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen. Hier finden Sie eine umfangreiche Marktübersicht mit aktuell verfügbaren 125er-Motorrädern. Muss man eine Prüfung machen? Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten muss absolviert werden. Ist der B196-Führerschein erweiterbar? Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Klassenerweiterung. Gilt der B196-Führerschein im Ausland? Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese bislang nicht akzeptiert. Was setzt der B196-Führerschein voraus? Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre Mindestalter 25 Jahre Wer durfte früher 125er fahren? Wer ein 125er-Motorrad fahren will, braucht in Deutschland eigentlich den Führerschein der Klasse A1 – oder früher mal die alte Klasse 1b. Daran hat sich durch die neue B196-Regel übrigens nichts geändert. Hinweis: Wer aber seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat (egal ob Klasse 2, 3 oder 4 – auch in der DDR), darf automatisch Leichtkrafträder fahren – und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen? Auch andere Länder haben Regelungen, die es erlauben, mit einem Pkw-Führerschein 125er zu fahren. Allerdings gilt das bislang nur für Inhaber eines Führerscheins aus dem betreffenden Land – und oft auch nur innerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets. Dies könnte sich allerdings in Zukunft durch die 4. Führerscheinrichtlinie ändern, die eine gegenseitige Anerkennung dieser Erweiterung vorsieht. Lesen Sie hier dazu mehr. Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1 Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1 Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111) Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg. Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B für mindestens 3 Jahre