Fußgänger im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten
Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrende, sondern auch für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die ADAC Clubjuristinnen und -juristen klären über Regeln und Bußgelder auf.
Auch Fußgänger können Verwarnungs- oder Bußgelder bekommen
Wer die Straße überquert, hat Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen
Autofahrern, die Zebrastreifen ignorieren, drohen 80 Euro und ein Punkt
Bußgelder für Fußgänger?
Auch Fußgängerinnen und Fußgängern droht bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. Der Regelsatz beginnt nach dem Bußgeldkatalog für Fußgänger bei 5 Euro. Sie können zudem einen Punkt in Flensburg bekommen, wenn es sich um einen erheblichen Verstoß handelt, der mit mindestens 60 Euro geahndet wird. Beim Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie einen Führerschein haben oder nicht.
Immer auf dem Gehweg?
Fußgängerinnen und Fußgänger müssen grundsätzlich vorhandene Gehwege benutzen. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Ohne Gehweg müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften wahlweise den rechten oder linken Fahrbahnrand nutzen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Personen, die zu Fuß unterwegs sind, den linken Fahrbahnrand benutzen, wenn das zumutbar ist. Hintergrund ist, dass entgegenkommende Autofahrende sie am linken Fahrbahnrand außerorts besser erkennen, da der Lichtkegel sie erfasst. Und auch Sie als Fußgänger oder Fußgängerin können die Fahrzeuge so besser erkennen.
Gruppen von Fußgängerinnen und Fußgängern, die am Fahrbahnrand unterwegs sind, müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht aus Sicherheitsgründen hintereinanderlaufen.
Gilt "Vorfahrt gewähren" für Fußgänger?
Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg. Sie sollten deshalb warten und die Straße nur queren, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrende dadurch nicht behindert werden. In der Praxis spricht in den meisten Fällen nichts dagegen, wenn zum Beispiel Auto- oder Radfahrende Fußgängerinnen und Fußgängern den Vorrang lassen.
Auf kürzestem Weg über die Fahrbahn?
Beim Überqueren von Fahrbahnen haben Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Regeln zu befolgen. Grundsätzlich müssen Sie auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zügig über die Straße gehen.
Wo darf man die Straße überqueren?
Als Fußgängerin oder Fußgänger müssen Sie immer den Verkehr beachten. Bei hoher Verkehrsdichte oder schlechter Sicht dürfen Sie die Fahrbahn nur an Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Zebrastreifen oder Verkehrsinseln überqueren. Aber auch hier gilt: Vergewissern Sie sich erst durch einen Blick nach links und rechts, dass Sie wahrgenommen werden bzw. dass kein Auto naht, ehe Sie die Fahrbahn betreten.
Zebrastreifen: Was gilt?
An Zebrastreifen müssen Autofahrende anhalten und Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen, über die Straße lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob durch ein Schild auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Besondere Gesten, Zeichen oder Blicke sind nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist die "objektive Erkennbarkeit". Das heißt, wenn eine Person zügig auf den Überweg zugeht, muss der Autofahrende anhalten und sie passieren lassen. Bei Missachtung drohen dem Fahrer bzw. der Fahrerin 80 Euro und ein Punkt.
Auto biegt ab: Wer hat Vorrang?
Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist warten. Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen. Wer dagegen verstößt und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet, dem drohen 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Radfahrende müssen in diesem Fall 70 Euro bezahlen und erhalten einen Punkt.
Die Wartepflicht des abbiegenden Autofahrers bzw. der abbiegenden Autofahrerin besteht auch gegenüber Kindern, die mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Wie auch gegenüber erwachsenen Radfahrenden, die auf dem Gehweg fahren und Kinder begleiten. Allerdings müssen radelnde Kinder und Begleitpersonen beim Überqueren der Fahrbahn vom Rad absteigen.
Mehr zu den Regeln beim Fahrradfahren
Darf man auf der Fahrbahn joggen?
Eine Spezialregelung für Joggerinnen und Jogger oder Walkerinnen und Walker gibt es nicht. Sie sind rechtlich "normale" Fußgängerinnen und Fußgänger, die Gehwege benutzen müssen. Auf der Fahrbahn dürfen Sie den Sport nur ausüben, wenn es keinen Gehweg gibt. Die Pflicht, den Gehweg zu benutzen, besteht auch, wenn nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist.
Ist kein Gehweg innerhalb geschlossener Ortschaften vorhanden, dürfen Sie am rechten oder linken Fahrbahnrand joggen bzw. walken. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das nur am linken Fahrbahnrand erlaubt, wenn dies zumutbar ist.
Wenn mehrere Sportlerinnen und Sportler gemeinsam unterwegs sind und kein Gehweg vorhanden ist, müssen sie bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, einzeln hintereinanderlaufen.
Gelten Inlineskater als Fußgänger?
Inlineskater und -skaterinnen gelten als Fußgänger und müssen den Gehweg benutzen. Sind Sie eher ein sportlicher Skater bzw. eine sportliche Skaterin, dann müssen Sie Ihre Geschwindigkeit den Fußgängerinnen und Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen Sie innerorts am rechten, außerorts am linken Fahrbahnrand skaten, wenn dies zumutbar ist. Fahrbahnen dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen ("Skate-Night") benutzt werden, wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt.
Auf Radwegen ist das Skaten nur dann zulässig, wenn dies durch Zusatzzeichen gestattet ist.