Inlineskaten – welche Vorschriften gelten?
Von Bastian Metzger
Inlineskaten macht Spaß und hält fit: Bei schönem Wetter zieht es Skaterinnen und Skater nach draußen. Doch auch auf Rollen gelten klare Verkehrsregeln. Die ADAC Juristen haben häufig gestellte Fragen rund um das Thema Inlineskaten für Sie beantwortet.
Helm und Schutzausrüstung sind empfehlenswert
Inlineskater gelten als Fußgänger
Blade Night: Gegenseitige Rücksichtnahme
Wo darf ich mit Inlineskates fahren?
Außerhalb der organisierten und genehmigten Blade Nights gelten Inlineskater als Fußgänger und müssen den Gehweg benutzen. Skater müssen ihre Geschwindigkeit den Fußgängerinnen und Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am rechten oder linken, außerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen sie nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen (Skate Night oder Blade Night) benutzen, oder wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt.
Das Zusatzzeichen 1020-13 erlaubt Inlineskaten in Ausnahmefällen auch auf tempobegrenzten Fahrbahnen, auf Seitenstreifen, in Fahrradstraßen oder auf ausreichend breiten Radwegen. Voraussetzung ist, dass wenig Verkehr herrscht und Fahrzeuge und Skater gefahrlos miteinander unterwegs sind. Wenn Sie dort skaten, fahren Sie besonders vorsichtig, nehmen Rücksicht auf den übrigen Verkehr und lassen andere Fahrzeuge jederzeit überholen.
Brauche ich beim Inlineskaten einen Helm oder Schutzausrüstung?

Am besten tragen Inlineskater einen Helm und passende Schutzausrüstung wie Hand-, Ellenbogen- und Knieschützer. Ein Gesetz, das Helm oder Schoner vorschreibt, gibt es in Deutschland aber nicht. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit hilft reflektierende Kleidung, damit andere Skater und Verkehrsteilnehmer Sie besser sehen. Auf den Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wirkt sich das Nichttragen der empfohlenen Schutzausrüstung nicht aus.
Zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Inlineskates?
Schäden Dritter, die beim Inlineskaten entstehen, sind normalerweise durch die private Haftpflichtversicherung des Schädigers gedeckt – vorausgesetzt der Skatende hat den Schaden nicht vorsätzlich verursacht.
Gibt es beim Inlineskaten ein Tempolimit?
Nein. Inline-Skatende und Rollschuhfahrer müssen aber besonders auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit wählen Sie am besten einen defensiven Fahrstil, vor allem an unübersichtlichen Stellen, an Kreuzungen und Einmündungen oder wenn Sie anderen Verkehrsteilnehmenden näherkommen. Bei einer Blade Night gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Urteil: Haftung einer Inlineskaterin
Wer mit Inlineskates mittig auf der Gegenfahrbahn fährt, muss sich bei einem Unfall mit einem entgegen kommenden Pkw ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen.
So entschied das OLG Hamm am 18.6.2013 (Az. 9 U 1/13) den folgenden Fall: Die klagende Inlineskaterin befuhr außerorts eine circa 4 Meter breite Straße in einer schlecht einsehbaren, langgezogenen Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn, als ihr der Pkw des Beklagten entgegenkam. Dieser wich zwar noch nach rechts aus, konnte den Zusammenstoß jedoch nicht verhindern.
Nach Auffassung des Gerichts sei auf Seiten der Beklagten nur die Betriebsgefahr des Pkw zu berücksichtigen. Ein schuldhaftes Verhalten sei ihm nicht vorzuwerfen. Die Skaterin dagegen hätte sich wie eine Fußgängerin verhalten müssen, das heißt sie hätte links am Fahrbahnrand fahren und vor der schlecht einsehbaren Kurve die Fahrt unterbrechen oder zum rechten Fahrbahnrand wechseln müssen. Am Ende musste sie 75 Prozent des Schadens selbst übernehmen.
