Zehn Verkehrsirrtümer: Autofahrende aufgepasst!

Ein Mann und eine Frau füllen nach einem Unfall auf einem Parkplatz Papiere aus.
Unfall auf einem Parkplatz: Hier dürfen sich Autofahrende nicht auf die Regel rechts vor links verlassen© iStock.com/vm

Ob Überholverbot bei Bussen mit Warnblinker oder Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: Es gibt falsche Vorstellungen, die sich hartnäckig unter Autofahrern halten. Wir stellen zehn Beispiele vor – und erklären, was richtig ist.

  • Wann Radfahrer in falscher Richtung in der Einbahnstraße fahren dürfen

  • Auf Parkplätzen gilt rechts vor links? Hier ist Vorsicht geboten

  • Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen? Fehlanzeige

Irrtum. Auf öffentlichen Parkplätzen und Supermarktparkplätzen gilt zwar die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Vorfahrtsregel rechts vor links aber nicht immer. Sie gilt dann, wenn die Fahrspuren deutlich als Straße erkennbar und markiert sind. Aber nicht, wenn der Parkplatz eine große Fläche mit Parkbuchten ist und die Fahrspuren nur der Parkplatzsuche und dem Rangieren dienen. Hier müssen Autofahrer gegenseitig Rücksicht nehmen und sich im Zweifelsfall durch Handzeichen verständigen, wer zuerst fährt. Kommt es zu einem Unfall, wird die Haftung meist aufgeteilt.

Auf Autobahnen gibt es eine Mindestgeschwindigkeit

Nein, es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Vielmehr ist es ist so, dass Autobahnen nur von Fahrzeugen benutzt werden dürfen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Wie schnell er unterwegs sein möchte, entscheidet jeder Fahrer selbst nach persönlichen Fähigkeiten, Wetter und Verkehr. Die Grenze liegt dort, wo andere durch langsames Fahren mutwillig behindert werden.

Radfahrer dürfen entgegen der Einbahnstraße fahren

Ein Fahrradfahrer kommt verkehrt aus einer Einbahnstraße
Verboten: Radfahrer fährt entgegen der Richtung in der Einbahnstraße© Mathis Beutel

Normalerweise nein, eine Ausnahme gibt es jedoch. Und zwar dann, wenn das rote Einfahrtsverbotsschild ein Zusatzschild "Radfahrer frei" hat. Nur dann dürfen Radler entgegen der Fahrtrichtung fahren. Autofahrer erkennen beim Einfahren in die Einbahnstraße, dass ihnen ein Radler entgegenkommen kann, am blau-weißen Schild "Einbahnstraße" mit dem Zusatzzeichen Rad plus zwei entgegengesetzte Pfeile. Manchmal wird diese Regelung zusätzlich noch durch Fahrbahnmarkierungen hervorgehoben.

Schlechte Sicht: Nebelschlussleuchte an!

Das stimmt so nicht, schlechte Sicht allein reicht hier nicht. Für das Einschalten der Nebelschlussleuchte gibt es klare Vorgaben: Sie darf erst aktiviert werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Metern liegt. Dann ist es auch verboten, schneller als 50 km/h zu fahren. Übrigens: Eine Pflicht, die Nebelschlussleuchte unter den genannten Voraussetzungen anzuschalten, gibt es nicht. Der Autofahrer darf das selbst entscheiden. Wer ohne Not bei guten Sichtverhältnissen die Nebelschlussleuchte einschaltet, muss mit 20 Euro Geldbuße rechnen, da andere Autofahrer durch das starke Licht extrem geblendet werden.

Betrunkener Radler: Geldbuße ja, Führerscheinverlust nein

Stimmt nicht. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht nicht nur eine Straftat. Ab diesem Wert bestehen auch Bedenken bezüglich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen – egal, ob der Betroffene mit den Rad oder einem Auto unterwegs war. Damit muss der Fahrer zusätzlich zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Und wer dort durchfällt, verliert seine Fahrerlaubnis.

Weitere Verkehrsirrtümer erklären die Clubjuristen im Video ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Busse mit Warnblinker dürfen nicht überholt werden

Das ist falsch. Nur wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Haltestelle heranfährt, gilt für den nachfolgenden Verkehr Überholverbot. Sobald er steht, darf man vorbeifahren – mit Schrittgeschwindigkeit. Was die wenigsten wissen: Das gilt bei einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinker auch für den Gegenverkehr.

Autobahn-Stau: Auf dem Standstreifen zur Ausfahrt

Das ist verboten. Der Seitenstreifen ist Pannenfahrzeugen vorbehalten. Auch, wenn es sich nur um eine kurze Strecke handelt: Wer den Standstreifen zum schnelleren Vorankommen bei einem Stau nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nur wenn die Spur explizit freigegeben wird, durch Polizeibeamte, oder die Beschilderung "Seitenstreifen befahren", gilt das nicht.

Rettungsgasse bilden, wenn Einsatzkräfte anrücken

Ein Krankenwagen fährt durch eine Rettungsgasse auf der Autobahn
Wissen viele nicht: Zu welchem Zeitpunkt die Rettungsgasse gebildet wird© imago images/HMB-Media

Wenn die Rettungskräfte von hinten kommen, ist es bereits zu spät. Die Rettungsgasse muss bereits bei Stau oder stockendem Verkehr gebildet werden. Die Autos auf der linken Spur fahren dann ganz links, Fahrzeuge auf der rechten nach rechts. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Gasse zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen demjenigen, der die Rettungsgasse nicht bildet.

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Einfädeln: Spur so früh wie möglich wechseln

Im Gegenteil. Bei einer Fahrbahnverengung von zwei Spuren auf eine ordnen sich die Fahrzeuge abwechselnd hintereinander im Reißverschlussverfahren auf der weiterführenden Spur ein. Das Einfädeln erfolgt erst unmittelbar vor der Engstelle. Die Fahrer auf der wegfallenden Spur müssen bis ganz nach vorn fahren. Grund ist eine optimale Ausnutzung der Fläche, damit Rückstaus nicht noch länger werden.

Bei defekter Parkuhr darf ich unbegrenzt parken

Irrtum. Wenn die Parkuhr oder der Parkscheinautomat defekt ist, darf man zwar kostenlos, aber nicht unbegrenzt parken. Voraussetzung ist, dass Sie eine Parkscheibe mit Ihrer Ankunftszeit ins Auto legen und sich an die angegebene Höchstparkdauer halten.