Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen

Verkehrsschild mit Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn
Auf bestimmten Autobahnabschnitten regeln Verkehrszeichen die Mindestgeschwindigkeit© stock.adobe.com/photo 5000

Viele denken, dass es auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit gibt. Das stimmt nicht. Warum trotzdem nicht jedes Fahrzeug auf die Autobahn darf.

  • Autobahn: Nur Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren

  • Langsame Fahrer dürfen Verkehrsfluss nicht behindern

  • Regeln für Österreich und die Schweiz

Den Begriff "Mindestgeschwindigkeit" gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Dort steht nur, dass auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können.

Fließender Verkehr darf nicht behindert werden

Zum Thema "Geschwindigkeit" sagt die StVO: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." Aus diesem Satz ergibt sich keine generelle Mindestgeschwindigkeit. Vielmehr muss der Fahrer im Rahmen der vor Ort geltenden Tempovorschrift so fahren, dass er zum fließenden Verkehr beiträgt.

Die Grenze für langsames Fahren liegt also dort, wo andere dadurch mutwillig behindert werden. Dafür kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig werden, und im Einzelfall kann es bei einem Unfall zur Mithaftung kommen. 

Insgesamt muss die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften des Fahrzeugs angepasst werden.

Fahrer mit einem triftigen Grund dürfen also durchaus so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Das ist etwa bei Großraum- und Schwertransporten der Fall oder bei geringer Motorleistung eines Oldtimers. Aber auch die persönlichen Fähigkeiten des Fahrers spielen eine Rolle. So ist es ist legitim, wenn z.B. ein Fahranfänger oder ein älterer Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausschöpft, auch wenn sich andere Fahrzeugführer dadurch behindert fühlen. 

Verkehrszeichen ordnet Mindestgeschwindigkeit an

Eine Mindestgeschwindigkeit kann für bestimmte Streckenabschnitte durch Verkehrszeichen vorgeschrieben werden: durch ein Schild mit blauem Kreis und weißer Schrift. 

Verkehrszeichen 275 Mindestgeschwindigkeit
Das Verkehrszeichen schreibt eine Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h vor© ADAC

Dieses Verkehrszeichen kommt vor allem dort zum Einsatz, wo überwiegend hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und der Verkehrsfluss durch potenzielle Langsamfahrer gefährdet wird.

Auch an mehrspurigen Steigungsstrecken stehen diese Zeichen, oft mit aufsteigendem Tempo von rechts nach links gestaffelt – vor allem, um das Risiko von Auffahrunfällen zu minimieren.

Mindestgeschwindigkeit im Video erklärt

Zu langsam unterwegs? ADAC Jurist Stephan Miller erklärt im Video, wann das verboten ist ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Mindestgeschwindigkeit in europäischen Ländern

In Österreich schreibt die dort geltende StVO, ähnlich wie in Deutschland, vor, dass Kraftfahrzeuge auf Autobahnen technisch in der Lage sein müssen, eine Geschwindigkeit von 60 km/h zu erreichen. Auch hier muss ein triftiger Grund vorliegen, auf Autobahnen deutlich langsamer unterwegs zu sein. Gründe können etwa die Witterungs-, Straßen- oder Verkehrsverhältnisse sein.

Auf Schweizer Autobahnen gilt für die linke Spur auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen: Hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die für Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h zugelassen sind. Diese Maßnahme soll zur Verbesserung des Verkehrsflusses führen.