Kuriose Verkehrsregeln in Europa

Italienischer Polizist kontrolliert Papiere eines Autofahrers
Verkehrskontrolle in Italien: Hier gelten andere Regeln© Shutterstock/Dmitry Kalinovsky

Ob Zwangsversteigerung des Autos, Bezahlung des Knöllchens im Tabakladen oder Rabatte bei schnellem Begleichen eines Bußgeldes – in europäischen Ländern gelten oft andere, teils seltsame Vorschriften.

  • Frankreich: Parkknöllchen im Tabakladen bezahlen

  • Italien: Zu viel getrunken – Auto versteigert

  • Österreich: Polizei umsonst geholt – Strafe fällig

Wer im Ausland Auto fährt, kann schnell zum Verkehrssünder werden, wenn er die dortigen Vorschriften nicht kennt. Hier einige Besonderheiten in europäischen Reiseländern.

Frankreich: Bußgeld im Tabakladen bezahlen

Hier können Parkknöllchen vor Ort im Tabakladen beglichen werden. Dort bekommt man dann auch eine Quittung dafür. Bei späterer Bezahlung wird es teurer. Außerdem aufgepasst, wenn's regnet: Bei Nässe gelten andere Tempolimits: auf Schnellstraßen 100 statt 110 km/h und auf Autobahnen 110 statt 130 km/h.

Italien: Zu viel Promille – Auto zwangsversteigert

Ab 1,5 Promille am Steuer drohen in Italien Geldstrafen bis 6000 Euro, manchmal sogar Haft. Im schlimmsten Fall kann der Pkw beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Allerdings nur, wenn Eigentümer und Fahrer identisch sind. Wer in Italien in eine verkehrsberuhigte Innenstadtzone ("Zona a traffico limitato") einfährt, muss mit Bußen ab 100 Euro rechnen.

In den Sommermonaten (16.5. bis 15.10.) darf nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese mindestens den Geschwindigkeitsindex haben, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Auf dem Reifen ist das der letzte Buchstabe der Größenbezeichnung. Beispiel: Bei 205/55 R 16 H steht das H für ein Höchsttempo von 210 km/h. In den Papieren müsste dann mindestens H oder höher eingetragen sein. Hart trifft es Motorradfahrer, die gegen die Helmpflicht verstoßen: Das Zweirad kommt 60 Tage in Sicherungsverwahrung.

Österreich: Blaulichtsteuer für unnützen Polizeieinsatz

Teuer wird es in Österreich, wenn zwei Unfallparteien schon bei einem Sachschaden die Polizei rufen, obwohl sie ihre Daten problemlos hätten austauschen können. Dann wird eine "Blaulichtsteuer" in Höhe von 36 Euro verlangt.

Eine weitere Besonderheit: die "Blaue Zone". Ganze Stadtteile werden zu Kurzparkzonen erklärt, erkennbar nur durch eine Beschilderung am Anfang und am Ende der Zone. Bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht gibt es in Österreich kein Pardon. Mautsünder müssen die sogenannte Ersatzmaut von stolzen 120 Euro bezahlen. Wer das nicht tut, bekommt ein Bußgeld zwischen 300 und 3000 Euro aufgebrummt.

Schweiz: Raser müssen mit Gefängnis rechnen

Bis zu 10.000 Schweizer Franken (ca. 9300 Euro) Geldbuße sind bei schweren Verkehrsverstößen in der Schweiz keine Seltenheit. Kommt der sogenannte "Rasertatbestand" dazu, drohen außerdem mindestens ein Jahr Haft und die Einziehung des Fahrzeugs. Raser ist z.B., wer in einer Tempo-30-Zone 70 km/h oder mehr zu schnell oder auf der Autobahn mehr als 80 km/h zu schnell über dem Limit unterwegs war. Schweizer Fahrverbote gelten nur im Land, und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist zurzeit in Deutschland noch nicht möglich. Ein Vollstreckungshilfeabkommen ist in Planung.

Wer jedoch beim nächsten Schweiz-Besuch in eine Kontrolle gerät, muss mit der Eintreibung der Strafe rechnen – bis zu fünf Jahre lang. Auch musste ein deutscher Raser vor einigen Jahren eine Haftstrafe absitzen, allerdings in Deutschland. Außerdem sind die Eidgenossen hart bei der Vignettenpflicht. Wird hier manipuliert, etwa eine Vignette auf mehreren Fahrzeugen verwendet, bekommt eine Anzeige wegen Betrugs.

Spanien: Rabatt, wenn Bußgeld schnell bezahlt wird

Auf Bußgelder gibt es in Spanien Rabatt: 50 Prozent, wenn innerhalb von 20 Tagen bezahlt wird. Außerdem verlangen die Spanier zwei Warndreiecke in jedem Auto. Betroffen sind einheimische Fahrzeuge, also auch Mietwagen. Sind Sie im geliehenen Pkw unterwegs, sollten Sie das bei der Anmietung klären. Denn bei einer Kontrolle ist immer der Fahrer verantwortlich.

Lesen Sie mehr zu Bußgeldbescheiden aus Spanien

Griechenland: Parkverbote – mal ja, mal nein

Ausländer werden in Griechenland schnell zu Parksündern. Wer kann schon wissen, dass Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie in der Mitte in ungeraden Monaten gelten und die mit zwei in geraden. Auch interessant: Geldbußen verdoppeln sich, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird, z.B. 700 statt 350 Euro für einen Rotlichtverstoß.

England: Kein Knöllchen ohne Uniform

Parkknöllchen gelten hier nur, wenn der Kontrolleur (sofern Sie ihn überhaupt sehen) eine ordentliche Uniform samt Hut trägt.

Wie Sie mit Strafzetteln aus dem Ausland umgehen sollten, wann Sie sich wehren können und wann Sie besser bezahlen sollten, lesen Sie hier.