Bußgeld aus Österreich: Fristen, Verfahren und was Sie tun können

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Von Kai Thiele, Kristina Benecke, Simone Ettenhuber

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Ein österreichischer Polizist winkt einen PKW aus dem Verkehr
Bußgelder können in Österreich bis 90 Euro auch vor Ort verhängt werden© dpa/Hans Punz

In Österreich geblitzt oder falsch geparkt? Wie Sie mit einem Bußgeldbescheid aus Österreich umgehen sollten, erklären die ADAC Juristen.

  • Halten Sie die Fristen ein, sonst wird das Verfahren schnell teuer

  • Als Halter müssen Sie den Fahrer benennen

  • Bußgelder können in Deutschland ab 25 Euro vollstreckt werden

Gibt es in Österreich einen Bußgeldkatalog?

Nein. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen, sondern nur Strafrahmen und Höchststrafen. Die konkrete Höhe legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest. Das bedeutet für Sie: Der gleiche Verstoß kann je nach Einzelfall unterschiedlich viel kosten.

Ein paar Beispiele: Ein Parkverstoß kostet ab 20 Euro, eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 40 Euro. Bei schweren Verstößen können deutlich höhere Strafen drohen. Weitere Bußgelder finden Sie im ADAC Bußgeldrechner Ausland.

Gut zu wissen: Für Verkehrsverstöße in Österreich gibt es keine Punkte in Flensburg.

Beispiele aus dem österreichischen Bußgeldkatalog:

BußgeldtatbestandGeldbuße

Parkverstoß

ab 20 Euro

20 km/h zu schnell

ab 60 Euro

über 50 km/h zu schnell

bis 7500 Euro

Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

ab 50 Euro

Rotlichtverstoß

ab 70 Euro

Handy am Steuer

ab 100 Euro

Alkohol am Steuer

ab 300 Euro

Stand: 08/2026

Wie läuft das Bußgeldverfahren in Österreich ab?

In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Je nach Schwere des Verstoßes und Stand des Verfahrens erhalten Sie unterschiedliche Schreiben von den Behörden. Das kann

Je nachdem, welches Schreiben Sie erhalten, müssen Sie zahlen, sich äußern oder können ein Rechtsmittel einlegen.

Was ist ein Organmandat (Organstrafverfügung)?

Bei kleineren Verkehrsverstößen, etwa beim Falschparken, kann die Polizei direkt vor Ort ein Organmandat (Organstrafverfügung) mit einer Strafe bis zu 90 Euro verhängen.

Wird der Fahrer oder die Fahrerin zum Beispiel bei einem Parkverstoß nicht angetroffen, wird wie beim "Knöllchen" in Deutschland ein sogenannter "Erlagschein" (Einzahlungsschein) an der Windschutzscheibe hinterlassen.

Wie können Sie auf das Organmandat reagieren?

  • Die Strafe können Sie sofort oder innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zahlungseingang bei der Behörde. Gegen das Organmandat können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Tipp der ADAC Juristen: Zahlen Sie das Organmandat fristgerecht, wenn Sie keine höheren Kosten riskieren wollen oder den Verstoß begangen haben.

  • Zahlen Sie nicht fristgerecht, wird das Organmandat gegenstandslos und die Behörde fordert den Fahrzeughalter mit einer Lenkererhebung auf, den Fahrer zu benennen. Sobald der Fahrer feststeht, erhält er eine Strafverfügung. Diese ist teurer als die ursprüngliche Strafe und in Deutschland vollstreckbar.

Was ist eine Anonymverfügung aus Österreich?

Bei Verstößen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro kann die Behörde dem Fahrzeughalter eine Anonymverfügung schicken. Das ist ein Angebot, die Sache durch Zahlung zu erledigen, egal wer gefahren ist. Die Anonymverfügung ist also ein einfacher Weg, die Sache als Halter "kostengünstig" zu beenden.

Wie können Sie auf die Anonymverfügung reagieren?

  • Sie können den Betrag innerhalb von vier Wochen ohne Benennung des Fahrers bezahlen. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel.

  • Wenn Sie nicht oder zu spät bezahlen, muss die Behörde den Fahrer oder die Fahrerin mit einer sogenannten Lenkererhebung ermitteln. Sobald der Fahrer feststeht, droht diesem eine Strafverfügung. Diese ist teurer als die Anonymverfügung und in Deutschland vollstreckbar.

Was ist eine Lenkererhebung aus Österreich?

Das Team der ADAC Rechtsberatung in der ADAC Zentrale fotografiert
Wenn Sie Fragen zum Bußgeldverfahren in Österreich haben, hilft Ihnen als ADAC Mitglied die kostenlose ADAC Rechtsberatung weiter© ADAC/Theo Klein

In Österreich haftet der Fahrer ("Lenker") für Verkehrsverstöße. Kennt die Behörde nur das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, schickt sie dem Halter eine sogenannte Lenkererhebung. Die Behörde kann sie entweder statt oder neben der Anonymverfügung verschicken. Ziel ist es, den verantwortlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln und gegen ihn oder sie das Bußgeldverfahren zu führen. Die benannte Person erhält dann eine Strafverfügung.

Wie können Sie auf die Lenkererhebung reagieren?

Benennen Sie innerhalb der Frist von 14 Tagen den Fahrer oder die Fahrerin. Dazu sind Sie nach österreichischem Recht verpflichtet. Machen Sie das nicht, verspätet oder unvollständig, riskieren Sie eine zusätzliche Strafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft.

Lenkererhebung aus Österreich: Ausführliche Informationen und wie Sie richtig reagieren

Wann bekommen Sie eine Strafverfügung?

Zahlen Sie ein Organmandat oder eine Anonymverfügung nicht oder liegt ein schwerwiegender Verstoß vor, bekommen Sie eine Strafverfügung. Sie richtet sich immer an die Person, die die Behörde als Fahrer ansieht. Hier kann eine Geldstrafe von bis zu 600 Euro verhängt werden. Sie ist teurer als das ursprüngliche Organmandat oder die Anonymverfügung.

Wie können Sie auf die Strafverfügung reagieren?

  • Wenn Sie den Verstoß begangen haben, sollten Sie die Strafverfügung akzeptieren und keinen Einspruch einlegen. Die Strafverfügung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 14 Tagen rechtskräftig. Spätestens dann müssen Sie die Strafe zahlen, sonst kann ein Vollstreckungsverfahren in Deutschland eingeleitet werden.

  • Akzeptieren Sie die Strafverfügung nicht, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen gegen die Strafverfügung Einspruch einlegen. Die Frist läuft ab Zustellung der Strafverfügung. Ein Einspruch ist aber nur sinnvoll, wenn Sie konkrete Einwände gegen den Vorwurf vorbringen können. Zum Beispiel: Sie können nachweisen, dass Sie nicht der Fahrer waren.

Tipp: Über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs können Sie sich bei einem ADAC Vertrauensanwalt in Österreich informieren. Beachten Sie, dass hierbei zusätzliche Kosten anfallen können.

Was passiert nach dem Einspruch gegen die Strafverfügung?

Hat der Einspruch keinen Erfolg, erlässt die Behörde ein sogenanntes Straferkenntnis. Hier erhöht sich die Strafe zwar nicht, es fallen aber zusätzliche Verwaltungsgebühren an: 10 Prozent der Geldstrafe, mindestens aber 10 Euro.

Als Rechtsmittel gegen das Straferkenntnis ist die Beschwerde möglich. Sie müssen die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Straferkenntnisses einlegen. Hat sie keinen Erfolg, kommen zur ursprünglichen Strafe weitere Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 Prozent, mindestens aber 10 Euro dazu.

Tipp: Bei der Beschwerde gegen das Straferkenntnis kann ein ADAC Vertrauensanwalt in Österreich behilflich sein. Beachten Sie, dass hier zusätzliche Kosten anfallen können.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid aus Österreich?

Die Behörde hat 12 Monate Zeit, konkrete Maßnahmen gegen den Fahrer oder die Fahrerin einzuleiten. Ansonsten ist die Tat verjährt und die Behörde darf den Tatvorwurf nicht mehr verfolgen (sogenannte Verfolgungsverjährung).

Das bedeutet für Sie: Die Behörde darf Sie grundsätzlich nicht mehr bestrafen, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Vorfall keine konkrete Verfolgungshandlung gegen Sie als Person eingeleitet hat. Wichtig: Eine Anonymverfügung oder Lenkererhebung zählt nicht als Verfolgungshandlung.

Verfolgungshandlungen, die die Verjährung unterbrechen, sind zum Beispiel:

  • eine Strafverfügung,

  • eine Aufforderung zur Rechtfertigung oder

  • eine Ladung zur Vernehmung.

Was sollten Sie tun, wenn Sie vermuten, dass die Tat verjährt ist?

Wenn seit dem Verkehrsverstoß mehr als ein Jahr vergangen ist und keine gültige Verfolgungshandlung innerhalb dieser Frist erfolgt ist, können Sie gegen die Strafverfügung Einspruch einlegen und dabei die Verfolgungsverjährung geltend machen.

Achtung: Auch wenn Sie glauben, dass Verjährung eingetreten ist, sollten Sie den Bescheid nicht einfach ignorieren. Legen Sie ein Rechtsmittel ein, denn sonst wird der Bescheid in jedem Fall rechtskräftig.

Können Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden?

Ja. Nicht bezahlte Bußgelder können ab einem Betrag von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Dafür hat die Behörde drei Jahre Zeit. Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides.

Fazit: So reagieren Sie richtig, wenn Sie einen Bescheid aus Österreich bekommen

Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich nicht. Nehmen Sie ihn ernst. Wenn der Verstoß berechtigt ist, ist eine schnelle Zahlung oft der einfachste und sinnvollste Weg. Offene Beträge können später viel teurer werden.