Bußgeldverfahren in Österreich: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern

Bußgelder aus Österreich können ab einer Höhe von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden
Bußgelder aus Österreich können ab einer Höhe von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden© imago images/photosteinmaurer.com

In Österreich zu schnell gefahren oder falsch geparkt – wie Sie mit einem Bußgeldbescheid umgehen sollten, erklären die ADAC Juristen.

  • Bußgelder bereits ab 25 Euro vollstreckbar

  • Verjährungsfrist beträgt drei Jahre

  • Halter muss den Fahrer benennen

Ab 1. Mai 2023: Strafen für bestimmte Verstöße werden teurer

Im Rahmen einer Gesetzesänderung, die zum 1. Mai 2023 in Kraft tritt, werden die Bußgelder für bestimmte Verkehrsdelikte erhöht:

  • Für Verstöße gegen das Handyverbot beträgt die Mindestbuße künftig 100 statt bisher 50 Euro.

  • Verstöße gegen die Gurtpflicht im Auto sowie die Helmpflicht auf Krafträdern haben eine Geldbuße von mindestens 50 statt bisher 35 Euro zur Folge.

Gibt es einen Bußgeldkatalog in Österreich?

In Österreich gibt es, anders als in Deutschland, keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen. Geregelt sind lediglich Höchststrafen. Die Höhe legt die jeweils zuständige Behörde nach ihrem Ermessen fest.

Wer haftet für Verkehrsverstöße – Fahrer oder Halter?

In Österreich haftet der Fahrer für Verkehrsverstöße. Allerdings ist der Halter verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Auf Anfrage der Behörde muss er daher eine sogenannte Lenkerauskunft erteilen. Diese Auskunftspflicht trifft den Halter selbst dann, wenn er selbst gefahren ist oder ein nahestehendes Familienmitglied. Ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht wie in Deutschland hat er nicht. Verweigert der Halter die geforderte Auskunft, führt dies zu einem Extra-Bußgeld.

Wie werden in Österreich Verstöße geahndet?

In Österreich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Bei einfachen Verstößen wie Parkvergehen, die vor Ort festgestellt werden, kann ein Organmandat (Organstrafverfügung) bis zu 90 Euro an Ort und Stelle verhängt werden.

Geringfügige, im Rahmen einer automatischen Verkehrsüberwachung festgestellte Verstöße, können mit einer Anonymverfügung geahndet werden. In diesem abgekürzten Verfahren sind Geldbußen bis maximal 365 Euro möglich. Der Halter hat die Möglichkeit, das Bußgeld ohne Benennung des Fahrers zu bezahlen.

Wird das Organmandat beziehungsweise die Anonymverfügung nicht bezahlt, oder handelt es sich um einen schwerwiegenderen Verstoß, wird eine Strafverfügung zugestellt. Die Strafverfügung ist dann teurer als das ursprüngliche Organmandat oder die Anonymverfügung.

Wann kann ich Einspruch einlegen?

Ein Einspruch ist nur gegen die Strafverfügung möglich. Gegen das Organmandat und die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel. Wer mit diesen Strafen nicht einverstanden ist, muss die Zahlung verweigern und die dann folgende Strafverfügung abwarten. Hier ist allerdings regelmäßig mit einer deutlich höheren Strafe zu rechnen. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen.

Ist das Bußgeld in Deutschland vollstreckbar?

Nicht bezahlte Bußgelder können auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Mit Österreich gibt es ein gesondertes Abkommen über die Vollstreckung von Bußgeldern. Eintreibbar sind Strafen mit einem Mindestbetrag von 25 Euro innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

Nutzen Sie auch den ADAC Bußgeldrechner fürs Ausland

Kai Thiele
Kai Thiele
Fach-Autor
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