Bußgeldverfahren in Italien: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern

Monumento Nazionale a Vittorio Emanuele II in Rom mit Polizeiauto im Vordergrund
Bei italienischen Bußgeldern gibt es meist einen Rabatt für Schnellzahler© Shutterstock/Mazur Travel

Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen oder in eine verkehrsbeschränkte Zone gefahren. Was Sie bei einem italienischen Bußgeldbescheid beachten sollten, erläutern die ADAC Juristen.

  • Bußgelder aus Italien auch in Deutschland vollstreckbar

  • Bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen 30 Prozent Rabatt

  • Bescheid muss innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden

Geblitzt: welche Strafe droht?

Bußgeldrechner für Bußgelder im Ausland

Pläne für drastische Erhöhung von Bußgeldern

Der italienische Gesetzgeber hat vor, die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße, Alkohol sowie Handy am Steuer deutlich zu erhöhen. Ziel ist es, den in Italien derzeit steigenden Unfallzahlen zu begegnen. Mit einem Inkrafttreten der neuen Regelungen ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Lesen Sie mehr Details zu den Neuerungen.

Fahrer oder Halter – wer haftet?

Nach italienischem Recht haften Halter und Fahrer gemeinsam. Wenn also der Fahrer nicht bekannt ist, muss der Halter (bei Mietfahrzeugen: der Mieter) die Geldbuße bezahlen.

Bei Feststellung eines Verstoßes an Ort und Stelle fordert die Polizei die Geldbuße direkt beim Fahrer oder der Fahrerin ein. Wird diese nicht vor Ort bezahlt, müssen ausländische Fahrer und Fahrerinnen üblicherweise einen Geldbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden, bis die Kaution bezahlt ist.

Bei Verstößen, die durch automatische Verkehrsüberwachung festgestellt werden, bekommt dagegen der Halter bzw. die Halterin den Bußgeldbescheid per Post nach Hause geschickt und muss die Geldbuße bezahlen.

Werden Punkte eingetragen?

Für einen in Italien begangenen Verkehrsverstoß gibt es keine Punkte in Flensburg.

Allerdings gilt das italienische Punktesystem auch für Fahrer mit Wohnsitz im Ausland. Wenn beispielsweise ein deutscher Fahrer in Italien die Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreitet, gibt es einen Punkteeintrag im italienischen Register.

Achtung!

Bei Verstößen, die nach dem italienischen System Punkte zur Folge haben, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Personalien und Führerscheindaten des Fahrers schriftlich mitzuteilen. Hierzu wird er im Bußgeldbescheid aufgefordert. Tut er dies nicht, muss er mit einer weiteren Buße von ca. 300 Euro wegen Nichtbenennung des Lenkers rechnen.

Muss ich die Strafe vor Ort zahlen?

Wird das Vergehen an Ort und Stelle bemerkt, erhält der Fahrer direkt eine Zahlungsaufforderung. Bei Verstößen, die im Rahmen einer automatischen Verkehrsüberwachung festgestellt werden, erfolgt die Versendung eines Bescheides an die Adresse des Halters.

Ausländischen Haltern muss der italienische Bußgeldbescheid (Protokollbescheid) innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden.

In welcher Sprache ist der Bescheid?

Normalerweise ist der Bußgeldbescheid auf Deutsch. Ist das Schreiben hingegen in italienischer Sprache verfasst, wird das Bußgeld, wenn es nicht bezahlt wird, in Deutschland nicht vollstreckt. Grund: Wer die italienische Sprache nicht versteht, weiß nicht, was ihm vorgeworfen wird und wie er sich gegebenenfalls wehren kann. In Italien selbst bliebe die Strafe aber vollstreckbar.

Einspruch: Aber wie?

Gegen einen italienischen Protokollbescheid kann man innerhalb einer Frist von 60 Tagen Einspruch beim Präfekten oder beim Friedensrichter (Giudice di Pace) eingelegt werden. Wohin der Einspruch geschickt werden muss, ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid.

Der Einspruch muss in italienischer Sprache eingelegt werden (in Südtirol auch auf Deutsch). Wer den Einspruch selbst und ohne Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin einlegen möchte, aber kein Italienisch kann, findet im Internet viele Übersetzungsprogramme.

Gelegentlich verschicken die italienischen Behörden (oftmals auch über italienische oder deutsche Inkassobüros) auch Zahlungsaufforderungen vor dem Erlass des eigentlichen Bußgeldbescheides (auch: "Feststellungsprotokoll"). Gegen diese Aufforderung kann noch kein Einspruch eingelegt werden.

Lesen Sie, wie die ADAC Clubjuristen gegen das Privatinkasso von italienischen Bußgeldern vorgehen.

Was ist, wenn ich nicht bezahle?

Wird das Bußgeld nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist von 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Betrag.

Bei den meisten Verkehrsverstößen gibt es in Italien für "Schnellzahler", die den geforderten Betrag innerhalb von fünf Tagen nach der Zustellung des Bescheides bezahlen, einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf das geforderte Bußgeld.

Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Informieren Sie sich zur Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland.

Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen zwangsweise eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.

Die Frist für die Vollstreckung italienischer Bußgelder beträgt fünf Jahre.

Anders sieht es allerdings aus, wenn es sich nicht um eine Bußgeldforderung, sondern um eine privatrechtliche Forderung (z.B. eine Mautnachforderung) handelt, hier kann auch ein Inkassounternehmen eine Zahlung erzwingen.

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Bußgeld wegen Befahrens einer "ZTL"

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Achten Sie bei der Fahrt in italienische Städte unbedingt auf Verbotsschilder!© Shutterstock/Tatiana Popova

In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind, vor allem in den historischen Stadtzentren, verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL/Zona a traffico limitato) eingerichtet. Die Zonen dürfen nur mit Sondergenehmigung befahren werden und die Beschilderung ist oft unübersichtlich. Bei Einfahrt in eine ZTL ohne Genehmigung müssen Sie mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Lesen Sie hier, was es bei ZTLs im Detail zu beachten gilt.