Bußgeldverfahren in Spanien: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern

Zu schnell gefahren oder eine rote Ampel übersehen – dann droht nach einem Urlaub in Spanien ein Bußgeldbescheid. Was Sie zum Bußgeldverfahren wissen sollten, erläutern die ADAC Clubjuristen.
Bußgelder aus Spanien sind auch in Deutschland vollstreckbar
Bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen gibt es 50 Prozent Rabatt
Kontodaten der Behörde telefonisch erfragen
Das kosten Verstöße in Spanien
Wer ist für Verstöße verantwortlich?
In Spanien ist der Fahrer für die Bezahlung von Geldbußen verantwortlich, bei Mietfahrzeugen ist es der im Mietvertrag eingetragene Mieter. Wird der Halter angeschrieben, muss er die Personalien des Fahrers nennen, wenn er angibt, nicht selbst gefahren zu sein.
Wer bekommt den Bescheid?
Bei Feststellung des Vergehens an Ort und Stelle erhält der Fahrer direkt eine Zahlungsaufforderung. Wird der Verstoß mittels einer automatischen Verkehrsüberwachung aufgenommen, bekommt der Halter den Bußgeldbescheid per Post.
Wie kann man die Strafe bezahlen?
Verstöße im Straßenverkehr werden in Spanien zunächst im sogenannten abgekürzten Verfahren verfolgt. Der Betroffene erhält hierbei einen Rabatt von 50 Prozent auf die Bußgeldforderung, wenn er sofort oder innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bezahlt.
Die Bezahlung von Bußgeldern erfolgt in Spanien üblicherweise per Banküberweisung. Leider enthalten die Bescheide meist keine Bankdaten. Diese muss der Betroffene dann telefonisch bei der zuständigen Behörde erfragen.
In welcher Sprache ist der Bußgeldbescheid verfasst?
Für eine Vollstreckung in Deutschland muss der Bußgeldbescheid auf Deutsch verfasst sein. Ist das erste Schreiben ausschließlich in spanischer Sprache geschrieben, kann die Strafe in Deutschland nicht vollstreckt werden. In Spanien selbst bleibt sie aber vollstreckbar.
Kann man gegen den Bescheid Einspruch einlegen?
In der ersten Phase des Verfahrens besteht noch keine Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Bei Nichtzahlung des um 50 Prozent reduzierten Bußgelds innerhalb von 20 Tagen wird das ordentliche Bußgeldverfahren eingeleitet. Hier fordert die Behörde dann den vollen Bußgeldbetrag ein. Gegen diesen Bescheid kann man innerhalb von 20 Tagen Einspruch einlegen. Wohin der Einspruch geschickt werden muss, ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid.
Der Einspruch ist in spanischer Sprache einzulegen. Bei der Übersetzung kann beispielsweise ein Übersetzungsprogramm im Internet weiterhelfen.
Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle?
Wird der Betrag nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Fristen bezahlt, erhöht er sich. Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Informationen zur Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland finden Sie hier.
Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.
Wie lange ist ein spanisches Bußgeld vollstreckbar?
Die Frist für die Vollstreckung spanischer Bußgelder beträgt vier Jahre. Bei Verkehrsstraftaten sind es mindestens fünf Jahre.
Regeln und Bußgelder in anderen Ländern
Informationen zu Bußgeldern in anderen Ländern finden Sie im ADAC Bußgeldrechner Ausland. Die Tempolimits in Europa haben die ADAC Juristen für Sie zusammengestellt. Und auch alles zu Bußgeldern, die bei Verstößen gegen die Warntafel-und Warnwesten-Pflicht drohen.