Bußgeldverfahren in Spanien: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern

Zu schnell gefahren oder eine rote Ampel übersehen – dann droht auch in Spanien ein Bußgeld. Was Sie zum Bußgeldverfahren wissen sollten, erläutern die ADAC Juristen.
Bußgelder aus Spanien in Deutschland vollstreckbar
Bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen gibt es 50 Prozent Rabatt
Kontodaten sind bei der Behörde telefonisch zu erfragen
Wie viel kosten Verstöße?
Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es drei Verstoßkategorien: leichte, schwere und sehr schwere Verstöße.
Zur leichten Kategorie gehören die meisten Parkverstöße. Als schwere Verstöße gelten zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen oder das Überfahren einer roten Ampel. Die Kategorie der sehr schweren Verstöße beinhaltet beispielsweise das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung sowie die Veranstaltung von Rennen im Straßenverkehr.
Ein leichter Verstoß wird mit einer Buße bis zu 100 Euro bestraft. Für einen schweren Verstoß wird eine Buße von 200 Euro erhoben, während eine sehr schwere Zuwiderhandlung mit 500 Euro sanktioniert wird.
Eine Erhöhung des Bußgeldes um 30 Prozent kommt bei wiederholten Verstößen oder zusätzlicher Gefährdung der Verkehrssicherheit in Betracht.
Gut zu wissen: Für einen in Spanien begangenen Verkehrsverstoß gibt es keine Punkte in Flensburg.
So viel kosten Verkehrsverstöße in Spanien
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
---|---|
Parkverstoß | bis 200 Euro |
20 km/h zu schnell | ab 100 Euro |
Über 50 km/h zu schnell | ab 600 Euro |
Rotlichtverstoß | ab 200 Euro |
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes | ab 200 Euro |
Handyverstoß | ab 200 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 500 Euro |
Service der ADAC Juristen und Juristinnen
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Wer ist verantwortlich?
In Spanien ist der Fahrer für die Bezahlung von Geldbußen verantwortlich, bei Mietfahrzeugen ist es der im Mietvertrag eingetragene Mieter. Wird der Halter angeschrieben, muss er die Personalien des Fahrers nennen, wenn er nicht selbst gefahren ist.
Bei Feststellung einer Übertretung an Ort und Stelle fordert die Polizei die Geldbuße direkt beim Fahrer ein. Wird diese nicht vor Ort bezahlt, müssen ausländische Fahrer üblicherweise einen Geldbetrag als Sicherheitsleistung (span. "depósito") hinterlegen. Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden, bis die Kaution bezahlt ist.
Wird der Verstoß mittels einer automatischen Verkehrsüberwachung aufgenommen, bekommt der Halter den Bußgeldbescheid per Post nach Hause geschickt.
In welcher Sprache ist der Bescheid?
Normalerweise werden die Bußgeldbescheide in spanischer Sprache verschickt. In diesem Fall kann das Bußgeld, wenn es nicht bezahlt wird, in Deutschland nicht vollstreckt werden. Grund: Wer die spanische Sprache nicht versteht, weiß nicht, was ihm vorgeworfen wird und wie er sich gegebenenfalls wehren kann.
Wer versendet den Bußgeldbescheid?
Bußgeldbescheide werden in der Regel von der zentralen spanischen Bußgeldstelle Dirección General de Tráfico (DGT) verschickt. Auch regionale Stellen wie die katalonische Behörde Servei Català de Trànsit oder einzelne Kommunen versenden Bußgeldbescheide, teilweise unter Zuhilfenahme privater Inkassodienstleister.
Wie kann man bezahlen?
Der Betroffene erhält einen Rabatt von 50 Prozent auf die Bußgeldforderung, wenn er sofort oder innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bezahlt.
Die Bezahlung von Bußgeldern erfolgt in Spanien üblicherweise per Banküberweisung. Leider enthalten die Bescheide meist keine Bankdaten. Diese müssen Betroffene dann telefonisch bei der zuständigen Behörde erfragen. Die Telefonnummer der zentralen spanischen Bußgeldbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) finden Sie auf der Webseite der DGT.
Einspruch: Aber wie?
In der ersten Phase des Verfahrens besteht noch keine Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Bei Nichtzahlung des um 50 Prozent reduzierten Bußgelds innerhalb von 20 Tagen wird das ordentliche Bußgeldverfahren eingeleitet. Hier fordert die Behörde dann den vollen Bußgeldbetrag ein. Erst gegen diesen Bescheid kann man innerhalb von 20 Tagen Einspruch einlegen. Wohin der Einspruch geschickt werden muss, ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid.
Der Einspruch muss in spanischer Sprache eingelegt werden. Wer den Einspruch selbst und ohne Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin einlegen möchte, aber kein Spanisch kann, findet im Internet viele Übersetzungsprogramme.
Was passiert bei Nichtzahlung?
Wird der Betrag nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Fristen bezahlt, erhöht er sich. Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland vollstreckt, d.h. zwangsweise eingetrieben werden – zumindest wenn sie in deutscher Sprache ausgestellt sind.
Wichtig: In Deutschland ist für die Vollstreckung spanischer Bußgelder das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Wenn Sie Post vom BfJ bekommen, sollten Sie umgehend Rechtsrat, zum Beispiel bei den ADAC Juristen, einholen.
Mehr zur Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland.
Wie lange ist ein Bußgeld vollstreckbar?
Die Frist für die Vollstreckung spanischer Bußgelder beträgt vier Jahre. Bei Verkehrsstraftaten sind es mindestens fünf Jahre.