Mietwagen im In- und Ausland: Was man beachten sollte

• Lesezeit: 8 Min.

Von Petra Gerhäuser, Angela Baumgarten

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Zwei Frauen fahren in einem Cabrio
Mit dem gemieteten Cabrio ins Wochenende: So wird's ein reines Vergnügen© valentinrussanov/iStock.com

Versteckte Kosten oder falsche Versicherungen: Ein Mietwagen kann schnell teuer werden. ADAC Juristen erklären, worauf Sie bei Buchung, Abholung und Rückgabe achten müssen und wie Sie typische Kostenfallen vermeiden.

  • Tipps für Buchung, Übernahme und Rückgabe

  • Zusätzliche Kosten: Unnötige Versicherungen, Tankfüllung, Winterreifen

  • Mietwagen im Ausland: Auf Mindestversicherungssumme achten

Schon mal was von einer No-Show-Gebühr gehört? Oder von einer Altersgrenze beim Mietwagen? ADAC Juristen zeigen, was Sie bei der Buchung eines Mietwagens im In- und Ausland beachten sollten und wie Sie böse Überraschungen und zusätzliche Kosten vermeiden können.

Auto mieten im In- und Ausland: Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Tipps auf einen Blick, wenn Sie ein Auto, Motorrad oder Wohnmobil mieten wollen:

  • Eine Online-Buchung ist meist nur eine Reservierung, kein Vertrag.

  • Prüfen Sie Versicherungen und Selbstbeteiligung, bevor Sie unterschreiben.

  • Achten Sie auf Zusatzkosten (zum Beispiel Gebühren, Tankregelung).

  • Kontrollieren Sie das Auto bei Abholung und Rückgabe auf Schäden.

  • Machen Sie Fotos von vorhandenen Schäden und dokumentieren Sie sie im Übergabeprotokoll.

Mietauto: Ist die Reservierung schon ein Mietvertrag?

Wenn Sie einen Mietwagen online buchen, haben Sie in der Regel noch keinen Mietvertrag abgeschlossen. Es handelt sich dabei nur um die Reservierung des Fahrzeugs.

Der eigentliche Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Sie vor Ort am Schalter der Autovermietung den Mietvertrag unterschreiben.

Gibt es ein Mindestalter für Mietwagen?

Viele Autovermieter fordern neben einem gültigen Führerschein ein Mindestalter für den Fahrer bzw. die Fahrerin, manchmal gibt es ein Höchstalter. Die Regelungen variieren je nach Land und Autovermieter.

Üblich ist ein Mindestalter von 21 Jahren, um ein Fahrzeug zu mieten. Manche Autovermieter verlangen eine Zusatzgebühr für unter 25-Jährige oder Fahranfänger. Aber nicht nur junge Fahrerinnen und Fahrer, sondern auch Personen ab 70 Jahren erwarten je nach Anbieter Einschränkungen oder Zusatzkosten bei der Fahrzeugmiete.

Tipp der ADAC Juristinnen und Juristen: Fragen Sie nach eventuell bestehenden Altersgrenzen und achten Sie darauf, dass das Alter des eingetragenen Fahrers oder der Fahrerin dazu passt.

Worauf sollte ich bei der Buchung eines Mietautos achten?

  • Lassen Sie sich Zeit: Bei der Automiete gibt es keine Widerrufsfrist, wie man sie bei Online-Verträgen kennt. Sobald das Fahrzeug gebucht ist, kann man in der Regel den Vermittlungs- oder Mietvertrag nicht mehr kostenlos stornieren. Manche Autovermieter lassen je nach gebuchtem Tarif eine Stornierung zu. Achten Sie daher auf die Stornobedingungen.

  • Preise vergleichen: Fragen Sie nach Extrakosten zum Beispiel für One-Way-Miete oder Anmietung am Flughafen.

  • Achten Sie auf "No-Show-Gebühren" in den AGB der Autovermietung und des Mietwagenvermittlers. Denn das bedeutet: Erscheinen Sie nicht rechtzeitig am Schalter, bekommen Sie keinen Mietwagen, zahlen aber trotzdem den vollen Mietpreis. Mehr dazu bei den Tipps zur Automiete im Ausland.

  • Sie brauchen eine Kreditkarte für die Kaution. Damit werden Schäden abgesichert. Kostenlose Kreditkarten sind meist Debitkarten, echte Kreditkarten kosten extra. Aber auch mit einer Debitkarte (keine EC-Karten) sollte die Hinterlegung einer Kaution in Deutschland kein Problem sein. Achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen.

  • Erst lesen, dann unterschreiben: Lesen Sie sich die Mietbedingungen (AGB) durch, bevor Sie buchen oder unterschreiben. Der Mietvertrag kommt erst mit der Unterschrift am Schalter der Autovermietung vor Ort zustande, egal ob Sie das Mietauto im Internet reserviert oder im Reisebüro gebucht haben. Schauen Sie daher genau hin, ob der Vertrag inhaltlich mit der Online-Reservierung übereinstimmt.

  • Vollkaskoversicherung abschließen: Achten Sie auf die Höhe des Selbstbehalts. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Mietpreis. Allerdings ist dann auch Ihr finanzielles Risiko bei einem selbstverschuldeten Unfall höher. Was viele nicht wissen: Der Selbstbehalt gilt für jeden einzelnen Schadensfall. Überlegen Sie vor Unterschrift, welches Risiko Sie eingehen wollen.

  • Der Umfang des Versicherungsschutzes sollte unbedingt im Mietvertrag festgehalten sein.

  • Vereinbarte Mietzeit einhalten: Wenn man das Auto zu spät oder zu früh zurückgibt, drohen unter Umständen Nachzahlungen.

  • Sondervereinbarungen dokumentieren: Was unklar ist, sollten Sie unbedingt vor Vertragsabschluss klären und Sondervereinbarungen immer schriftlich festhalten.

  • Einwegmiete (One Way Fee): One-Way-Gebühren werden häufig erhoben, wenn Sie den Mietwagen an einem anderen Ort zurückgeben möchten, als Sie ihn übernommen haben. Diese Einweggebühr ist oft in der Reservierung nicht enthalten und kann sehr teuer sein, wenn Sie eventuell dabei Landesgrenzen überschreiten.

  • Fahrt ins Ausland: Erkundigen Sie sich (falls notwendig) vorab, ob Sie mit dem in Deutschland gebuchten Mietwagen ins Ausland fahren dürfen. Das gilt auch für Fährfahrten, denn diese sind gerne mal ausgeschlossen.

Die ADAC Checkliste für die Buchung eines Mietwagens hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte zu beachten:

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Checkliste für die Buchung eines Mietwagens
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Wie vermeide ich zusätzliche Kosten beim Mietauto?

Immer wieder berichten ADAC Mitglieder davon, dass ihnen der Vermieter vor Ort Zusatzversicherungen aufdrängt, für Winterreifen einen Zuschlag möchte oder es Ärger bei der Tankregelung gibt. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Unnötige Zusatzversicherung

Junge Frau, die die Schlüssel ihres neuen Autos erhält
Bei der Übernahme eines Mietautos gibt es einiges zu beachten © Shutterstock/Minerva Studio

Einige Mietwagenvermittler erstatten bei einem Schaden die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung (sog. Tarif mit Rückerstattung). Bei diesem Tarif muss man im Schadensfall die Selbstbeteiligung vor Ort bezahlen, kann sie vom Vermittler aber zurückverlangen.

Tipp: Achten Sie darauf, die Selbstbeteiligung nicht doppelt abzusichern. Schließen Sie beim Tarif mit Rückerstattung keine zusätzliche "Super-Vollkaskoversicherung" (Super-CDW) ab. Die Kosten hierfür kann man vom Vermittler nicht zurückverlangen.

Gebühr für Winterreifen

Der Vermieter muss ein verkehrssicheres und fahrbereites Fahrzeug zur Verfügung stellen. Das heißt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf er kein Auto mit Sommerreifen vermieten. In der Regel sind Mietwagen in den Wintermonaten mit wintertauglicher Bereifung (meist Ganzjahresreifen) ausgestattet. Fragen Sie nach, ob Sie dafür bezahlen müssen.

Tipp: Wenn Sie zum Beispiel in den Skiurlaub fahren wollen und dafür echte Winterreifen brauchen, sollten Sie ausdrücklich nach der Verfügbarkeit fragen. Buchen Sie einen Mietwagen mit echten Winterreifen, kann je nach Vermieter ein Aufpreis fällig werden.

Extra Tankgebühren

Oft verlangen Autovermieter überzogene Gebühren, wenn man das Auto nicht vollgetankt zurückgibt, oder lassen sich die Tankfüllung zu einem überhöhten Preis vorab bezahlen.

Tipp: Klären Sie vor Fahrtbeginn, ob Sie das Auto mit vollem Tank zurückgeben müssen. Vorsicht bei Anbietern, die darüber vor der Buchung keine Auskunft geben wollen.

Kilometer-Limit

Viele Autovermieter haben eine Kilometerbeschränkung. Wird diese überschritten, zahlen Sie im Nachhinein für jeden zu viel gefahrenen Kilometer.

Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel Sie fahren, wählen Sie einen Tarif ohne Kilometerbeschränkung.

Download: Checkliste für Übernahme und Rückgabe

Untersuchen Sie das Mietauto vor Fahrtantritt und lassen Sie den Vermieter alle Vorschäden protokollieren. Damit verhindern Sie, dass Sie für Vorschäden haften.

Gehen Sie vor Antritt der Fahrt die ADAC Checkliste für die Übernahme eines Mietautos durch.

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Checkliste für die Übernahme/Rückgabe eines Mietwagens
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Überprüfen und protokollieren Sie auch bei der Rückgabe den Zustand des Autos in Anwesenheit eines Mitarbeiters. Bestehen Sie auf ein Rückgabeprotokoll. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei der Rückgabe den Kreditkartenbeleg oder die Kaution zurückbekommen.

Tipp: Geben Sie das Auto während der Öffnungszeiten der Mietwagenfirma und an der vereinbarten Mietwagenstation zurück. Fotografieren Sie den Wagen bei der Rückgabe, wenn Sie das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten bei der Mietwagenfirma abstellen. Unseriöse Anbieter stellen häufig angebliche Schäden im Nachhinein in Rechnung.

Unfall mit dem Mietwagen: Was muss ich tun?

Benachrichtigen Sie bei einem Unfall immer die Polizei und die Mietwagenstation. Verursachen Sie mit dem Mietauto schuldhaft einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht die Schäden am Auto des Gegners.

Wer zahlt den Schaden am Mietauto?

Den Schaden am Mietwagen zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn Sie eine abgeschlossen haben. Sie haften dann bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Hinweis: Die Selbstbeteiligung wird nach vielen Mietbedingungen auch dann sofort fällig, wenn der Mieter bzw. die Mieterin den Unfall oder Schaden nicht verschuldet hat. Das gilt vor allem im Ausland. Sie bekommen in solchen Fällen den Betrag erst dann erstattet, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung gezahlt hat.

Muss ich ungeklärte Schäden bezahlen?

Der Mieter bzw. die Mieterin haftet bei der Anmietung in Deutschland nur für Schäden, die er bzw. sie selbst verschuldet hat. Der Vermieter muss dieses Verschulden nachweisen. Kann die Verursachung eines Schadens nicht geklärt werden, muss der Mieter oder die Mieterin für den Schaden nicht geradestehen. Das Gleiche gilt für Steinschlag- und Wildschäden.

Schaden am Mietauto: Wann muss ich zahlen?

Die Autovermietung muss beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat, sonst kann sie keinen Schadensersatz verlangen. Zwei aktuelle Urteile.

Fall 1: Autovermietung muss Schaden beweisen

Bei der Rückgabe eines Mietwagens notierte die Autovermietung im Rückgabeprotokoll zwei Schäden, behauptete, der Mieter habe den Schaden verursacht und verlangte gut 5500 Euro Schadenersatz.

Das Urteil: Das Landgericht Lübeck wies die Klage ab. Die Begründung: Die Vermieterin bekäme nur Schadenersatz, wenn sie beweisen könne, dass der Schaden zu Beginn der Miete noch nicht vorhanden war und der Mieter den Schaden verschuldet hat (LG Lübeck, Urteil vom 6.3.2024, Az.: 6 O 82/23).

Fall 2: Ohne Beweis kein Ersatz für Schaden am Mietauto

Eine Frau mietete einen Mercedes Sprinter für 2 Tage. Das Übergabeprotokoll enthielt einen Vorschaden. Eine gemeinsame Übergabe fand nicht statt. Bei der Rückgabe stellte die Frau den Sprinter nach Geschäftsschluss auf dem Parkplatz der Autovermietung ab und warf die Schlüssel in den Briefkasten. Vier Monate später bekam sie eine Rechnung über 760 Euro für fiktive Reparaturkosten plus 95 Euro Schadenspauschale für einen Schaden an der vorderen Stoßstange. Die Mieterin bestritt, den Schaden verursacht zu haben.

Das Urteil: Das Amtsgericht Castrop-Rauxel wies die Klage ab. Die Autovermietung habe nicht bewiesen, dass der Sprinter vor der Übergabe im behaupteten Bereich unbeschädigt war. Das Übergabeprotokoll führe nicht zur Umkehr der Beweislast. Regelungen, die die gesetzliche Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers ändern, seien unzulässig (AG Castrop-Rauxel, Urteil vom 14.5.2025, Az.: 23 C 351/24).

Klauseln im Übergabeprotokoll, wonach fehlende Teile oder Beschädigungen zu Lasten des Mieters bzw. der Mieterin gehen, sind nach deutschem Recht unzulässig.

Tipp: Beschreiben Sie möglichst genau, warum der Schaden nicht von Ihnen verursacht worden sein kann, wenn Sie für einen Schaden zahlen sollen, den Sie nicht verschuldet haben.

Bei den ADAC Juristinnen und Juristen erhalten ADAC Mitglieder einen Mustereinspruch, wenn die Mietwagenfirma bei der Anmietung in Deutschland unberechtigterweise Schäden geltend macht.

Autoschlüssel verloren: Muss ich den Ersatzschlüssel zahlen?

Ja. Verlieren Sie den Schlüssel, müssen Sie die Kosten für Ersatzschlüssel und Abschleppen (zur Sicherung vor Diebstahl) selbst tragen. Die Vollkasko zahlt nicht. Wird das Mietauto mit dem verlorenen Schlüssel gestohlen, kann das für Sie sehr teuer werden. Je nach Vertrag und Versicherung müssen Sie für den Schaden haften.

Manche Autovermieter bieten Zusatzversicherungen für Ersatzschlüssel an. Diese decken aber den Diebstahl des Mietautos nicht ab.

Auto mieten im Ausland: Was gibt es zu beachten?

Mit den Tipps der ADAC Juristen sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen buchen wollen:

Tipps für die Automiete im Ausland

Bei der Automiete im Ausland gilt für den Vertrag und eventuelle Streitigkeiten ausländisches Recht, auch bei Buchungen im Internet.

Tipp der ADAC Juristen: Buchen Sie das Mietauto von zu Hause aus. So bleibt mehr Zeit für einen Preis- und Leistungsvergleich, und Sie haben bei Problemen einen Ansprechpartner in Deutschland.

Achten Sie darauf, dass Sie für das Mietauto den passenden Führerschein besitzen. In manchen Ländern brauchen Sie zusätzlich zum deutschen einen internationalen Führerschein.

Wenn Sie über ein Online-Portal buchen, reservieren Sie den Mietwagen meist über einen Vermittler. An diesen zahlen Sie vorab den gesamten Mietpreis. Vorsicht: Achten Sie auf "No-Show"-Gebühren in den AGB der Fahrzeugvermittler!

Miese Masche: Holen Sie den reservierten Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, verfällt die Reservierung. Besonders ärgerlich: Den im Voraus bezahlten Mietpreis bekommen Sie nicht zurück. Dabei spielt es keine Rolle, warum Sie nicht rechtzeitig am Mietwagenschalter waren. Ein Beispiel: Ihr Flug hat Verspätung oder der Flieger ist ausgefallen. Den Autovermieter interessiert es nicht, ob Sie an der Verspätung Schuld sind.

Tipp der ADAC Juristinnen und Juristen:

  • Planen Sie einen großzügigen Zeitpuffer ein, wenn Sie einen Mietwagen direkt nach Ankunft am Flughafen reservieren!

  • Melden Sie sich, wenn möglich, bei der Autovermietung und sagen Sie Bescheid, dass Sie es nicht rechtzeitig zum Mietwagenschalter schaffen. Auch die Angabe der Flugzeiten bei der Reservierung ist keine Garantie dafür, dass Sie von der "No-Show"-Gebühr befreit werden.

Den Mietpreis ohne Fahrzeugübergabe einzubehalten, dürfte nach deutschem Recht wohl unzulässig sein. Viele Vermittler sind aber im Ausland ansässig und vertreten die Ansicht, solche Klauseln seien zulässig. Bisher gibt es keine Urteile zu dem Thema.

Für die Haftpflichtversicherung gelten die Mindestversicherungssummen des Reiselands. Diese sind oft erheblich niedriger als nach deutschem Recht, sollten aber mindestens eine Million Euro betragen.

Die Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung können erhöht werden durch:

  • Die "Mallorca-Police": Sie gilt für ganz Europa inklusive den Kanarischen Inseln und Madeira. Sie bietet zusätzliche Deckung für Sach- und Personenschäden.

  • Die "Traveller-Police": Sie gilt weltweit und bietet in der Regel eine Deckung von 500.000 Euro für Sach- und Personenschäden. Manche Kreditkartenunternehmen bieten bei Bezahlung des Mietwagens mit der Kreditkarte vergleichbare Zusatzpolicen.

Schließen Sie eine Vollkaskoversicherung am besten ohne Selbstbeteiligung ab. Achten Sie auf den Umfang der Versicherung. Oft sind Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen.

Eine Diebstahlversicherung lohnt sich dann, wenn sie nicht in der Vollkasko enthalten ist. Achtung: Bei Tarif mit Rückerstattung keine doppelte Versicherung abschließen!

Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest und unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn Sie ihn gelesen haben.

Vergleichen Sie den Mietvertrag mit Ihrem Voucher bzw. Ihrer Buchung.

Fragen Sie nach, wenn es Abweichungen gibt oder Sie Klauseln nicht verstehen, denn nach der Unterschrift ist es zu spät für Änderungen. Der Mietvertrag sollte auch auf Englisch verfasst sein.

Die Bezahlung erfolgt üblicherweise mit Kreditkarte. Wollen Sie andere Zahlungsmittel wie Girokarte oder Überweisung bei Buchung verwenden, sollten Sie das vorab abklären.

Für die Kaution verlangt der Vermieter vor Ort eine Kreditkarte als Sicherheit. Der Inhaber bzw. die Inhaberin der vorgelegten Kreditkarte wird in der Regel als Hauptfahrer im Mietvertrag eingetragen. Eine andere Kreditkarte (zum Beispiel des Ehepartners oder anderer Mitreisender) reicht dafür nicht aus.

Achten Sie darauf, dass Ihre Kreditkarte im Ausland akzeptiert wird. Einige Autovermietungen nehmen keine Debitkarten an. Prüfen Sie vorab die Kartenbedingungen, um Probleme zu vermeiden.

Sie erkennen den Unterschied zwischen Kredit- und Debitkarte an einem kleinen Aufdruck "debit" oder "credit" auf Ihrer Karte. Und noch ein Unterschied: Debitkarten sind meist kostenlos und belasten Ihr Konto sofort. Echte Kreditkarten bieten dagegen einen Kreditrahmen, die Abbuchung erfolgt erst gesammelt am Monatsende.

Tipp der ADAC Juristen: Unterschreiben Sie keinen Blanko-Kreditkartenbeleg. Für die Mietwagenkaution sollten Sie besser (falls vorhanden) eine echte Kreditkarte mitnehmen.

Prüfen Sie das Auto vor der Übernahme mit einem Mitarbeiter der Autovermietung auf Schäden. Machen Sie Fotos vom Zustand des Autos. Halten Sie Mängel schriftlich fest und lassen Sie sich diese bestätigen.

Fragen Sie vor Fahrtbeginn, ob Sie das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgeben müssen.

Der Mieter oder die Mieterin haftet für Verkehrsverstöße, die mit dem Mietwagen begangen werden. Zusätzlich zum Bußgeld verlangen viele Autovermieter Bearbeitungsgebühren, wenn sie bei einem Verkehrsverstoß im Ausland die Fahrerdaten an die Behörden weiterleiten. Das kann pro Verstoß schon einmal 50 Euro kosten. So kann der Urlaub im Nachhinein richtig teuer werden.

Solche Bearbeitungsgebühren sind in Italien unzulässig, das hat die italienische Wettbewerbsbehörde entschieden. In anderen Ländern halten die Mietwagenfirmen aber an der Praxis fest, solange es dort keine entsprechende Entscheidung gibt.

Vorsicht in Italien: Es kann teuer werden, wenn Sie mit dem Mietwagen ohne Registrierung des Kennzeichens in italienische Innenstädte fahren. Denn in vielen Städten sind verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL/Zona a traffico limitato) eingerichtet.

Wer hilft bei Streit mit dem Autovermieter?

Bekommt man nach dem Urlaub plötzlich ein Schreiben mit Forderungen der Autovermietung, kann man sich an eine Schieds- oder Schlichtungsstelle wenden. Sie hilft bei Streit mit der Autovermietung oder dem Vermittler.

Automiete in Deutschland

Beschwerden gegen einen gewerblichen Autovermieter oder einen Vermittler können Sie an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle richten, der Antrag kann über ein Online-Formular gestellt werden.

Automiete im EU-Ausland

Bei Streit mit einem Autovermieter im EU-Ausland können Sie das Europäische Verbraucherzentrum einschalten.

Haben Sie bei den internationalen Unternehmen Avis, Alamo, Budget, Europcar, Hertz, National Car Rental, Sixt, Firefly oder Enterprise gemietet, können Sie über den European Car Rental Conciliation Service (ECRCS) ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten.

Mahnverfahren

Sie können die Rückzahlung Ihres Geldes bei einer Anmietung in Deutschland auch selbst über das gerichtliche Mahnverfahren geltend machen, statt einen Anwalt oder die Schiedsstelle einzuschalten. Beispiele: Reparaturkosten für einen Schaden am Mietauto werden auf Ihre Kreditkarte gebucht, obwohl Sie den Schaden nicht verursacht haben. Oder Minderung der Wohnmobilmiete, weil Kühlschrank oder Klimaanlage nicht funktionieren.

Der ADAC Rechtstipp Mahnverfahren erklärt, wie das Mahnverfahren funktioniert.

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Rechtstipps zum Mahnverfahren
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