10 Tipps: Was tun nach einem Unfall?

Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Täglich kracht es im Straßenverkehr: Oft wissen die Beteiligten nicht, was jetzt zu tun ist© ADAC/Axel Griesch

Nach einem Autounfall gibt es viele Fragen: Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Wohin mit dem kaputten Auto? Wer zahlt den Schaden? Was jetzt wichtig ist.

  • Checkliste: Unfallstelle sichern, Beweisfotos machen, Zeugen suchen

  • Kostenübernahme: Wann die Werkstatt mit der Reparatur loslegen kann

  • Unfallschaden reparieren oder nicht? Möglichkeit der fiktiven Abrechnung

Während Sie diesen Absatz lesen, hat es irgendwo in Deutschland schon wieder gekracht: Alle zwölf Sekunden passiert statistisch gesehen hierzulande ein Unfall. Meistens nur Blechschäden, aber ärgerlich für alle Beteiligten. Kaum jemand weiß wirklich, was jetzt zu tun ist. Hier finden Sie Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen – vom Ausfüllen des Unfallberichts bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Broschüre mit Unfallbericht: Was tun nach einem Unfall?
PDF, 964 KB
PDF ansehen

Unfallflucht: Zettel an der Scheibe genügt nicht

Gut gemeint, aber trotzdem falsch: Wer nach einem Parkrempler nur einen Zettel mit einer Entschuldigung, Namen und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer des beschädigten Autos klemmt, begeht Unfallflucht. Und damit eine Straftat. Hier lesen Sie, was bei Fahrerflucht droht und was Sie nach einem Parkrempler tun müssen.

Massenkarambolage: Wer zahlt den Schaden?

Über 40 Autos krachten im März 2021 auf der A9 bei Ingolstadt ineinander. Wer zahlt
welchen Schaden? Bei Massenkarambolagen greift ein vereinfachtes Verfahren zur
Regulierung.

Bei Massenunfällen ist es oft unmöglich, den Unfallhergang eindeutig nachzuvollziehen. Deshalb greifen hier andere Regeln bei der Schadensregulierung als bei einem normalen Unfall. Die meisten Versicherungen regulieren seit 2015 freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei den ganzen Schaden ihres Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schuldfrage. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich.

Ob ein Massenunfall vorliegt und das vereinfachte Verfahren angewendet wird, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es gibt drei Voraussetzungen: Es konnte kein Verursacher festgestellt werden, es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt (ist der Hergang schwer nachzuvollziehen, genügen 20) und die Unfälle müssen in einem "engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" stattgefunden haben.

Im Video sehen Sie, was nach einem Unfall zu tun ist ∙ Bild: © ADAC, Video: © ADAC e.V.