Entschädigung bei Flugverspätung
Rechte für Flugreisende: ADAC Juristen erklären, was Ihnen bei Flugverspätung zusteht und wie Sie eine Entschädigung fordern.
Bis zu 600 Euro Entschädigung bei verspäteter Ankunft
Ansprüche drei Jahre rückwirkend geltend machen
Mit minimalem Aufwand Ansprüche prüfen
Setzen Sie Ihre Fluggastrechte durch
Mit dem ADAC Entschädigungsrechner können Sie kostenfrei Ihre Ansprüche berechnen. Der ADAC unterstützt sie, Ihre Rechte als Fluggast gegen die Airline durchzusetzen.
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Flugverspätung: Richtig handeln
Sie stehen am Flughafen, und der Flug hat Verspätung. Das sind die ersten Schritte, die Sie nun machen sollten:
Informationen einholen: Erkundigen Sie sich beim Ansprechpartner Ihrer Airline nach der Sachlage.
Bestätigen lassen: Lassen Sie sich den Grund der Annullierung oder Flugverspätung bestätigen.
Belege aufheben: Sammeln und sichern Sie Nachweise für Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
Zeugen suchen: Fragen Sie Mitreisende als Zeugen zu deren Kontaktdaten.
Bei Pauschalreise: Kontaktieren Sie zusätzlich den Reiseveranstalter.
Hinweise zum weiteren Vorgehen finden Sie in der ADAC Checkliste. Damit haben Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick. Die Checkliste gibt es hier zum Download:
Verspätete Ankunft
Kommt Ihr Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Sie eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen.
Ein EU-Flug liegt dann vor, wenn Ihr Flug in der Europäischen Union (EU) startet oder Ihr Zielflughafen innerhalb der EU liegt und Sie diesen mit einer europäischen Airline anfliegen.
Nutzen Sie den ADAC Entschädigungsrechner, um keinen Anspruch zu übersehen. Mit dem ADAC Musterschreiben können Sie Ihre Ansprüche aber auch direkt bei der Airline geltend machen:
Kann die Airline die Zahlung ablehnen?
Die Fluggesellschaft kann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. Einige Beispiele: Unwetter, Streik, Naturkatastrophen und politische Unruhen. In diese Fällen muss sie allerdings nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Beeinträchtigung für den Fluggast so gering wie möglich zu halten.
Verspäteter Abflug
Hebt der Flieger später als geplant ab, haben Sie je nach Flugstrecke Anspruch auf sogenannte Unterstützungsleistungen. Ab zwei Stunden Abflugverspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung mit Essen und Getränken. Außerdem stehen Flugreisenden mindestens zwei kostenlose Telefonate zu.
Findet der Flug erst am nächsten Tag statt, können Sie ein Hotelzimmer samt Transfer verlangen. Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten werden im Nachhinein von der Airline erstattet.
ADAC Tipp: Bewahren Sie unbedingt alle Belege als Nachweis auf.
Bei einer Abflugverspätung von fünf Stunden oder mehr können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Hat schon eine Teilbeförderung zu einem Zwischenziel stattgefunden, können Sie den Rückflug oder eine anderweitige Beförderung zum Startflughafen fordern.
Nutzen Sie den ADAC Entschädigungsrechner, um keinen Anspruch zu übersehen. Selbstverständlich steht Ihnen das ADAC Musterschreiben aus dem Rechner auch an dieser Stelle in der Blankoversion zur Verfügung, damit Sie Ihre Ansprüche direkt bei der Airline geltend machen können:
Internationale Flüge
Bei internationalen Flügen können Flugreisende ihren Schaden nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzt verlangen, der durch eine Flugverspätung bei der Ankunft entsteht. Das Abkommen gilt allerdings nur für internationale Flüge aus Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben.
Die Airline muss ausnahmsweise nicht zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alles getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Der Schadenersatz für Verspätungsschäden ist auf einen Höchstbetrag von derzeit ca. 5000 Euro bei Passagieren und ca. 1380 Euro bei Gepäck begrenzt.
Reisende müssen den Schaden konkret nachweisen, anhand von Quittungen zum Beispiel für zusätzliche Übernachtungskosten oder die Anschaffung von Ersatzkleidung und Hygieneartikeln.
Preisminderung für Pauschalurlauber
Wenn Sie bei einer Pauschalreise mehr als vier Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, können Sie auch eine Reisepreisminderung geltend machen. Der Grund: Eine vereinbarte Leistung aus Ihrem Reisevertrag wurde mangelhaft erbracht.
Üblicherweise können pro weitere Stunde Flugverspätung 5 Prozent des Tagesreisepreises, höchstens aber 20 Prozent des Gesamtreisepreises angesetzt werden. Geringere Verspätungen sind nach Auffassung der Gerichte in der Regel eine bloße Unannehmlichkeit, die hinzunehmen ist.
Verkürzt sich der Urlaub erheblich, weil Sie zum Beispiel bei einem einwöchigen Urlaub erst drei Tage später an Ihrem Zielflughafen ankommen, kann Ihnen auch Schadenersatz wegen Beeinträchtigung der gesamten Reise zustehen. Alternativ können Sie bei einem erheblichen Reisemangel vom Vertrag zurücktreten.