Winterreifenpflicht: Wann Sie in Deutschland Reifen wechseln müssen

Rotes Auto fährt auf einer Strasse in einer verschneiten Landschaft, betrachten aus der Vogelperspektive
Verschneite Landschaften: Mit Winterreifen sind Sie auf der sicheren Seite© iStock.com/Oleh_Slobodeniu

Wann muss ich Winterreifen aufziehen? Welches Bußgeld droht, wenn ich es nicht tue? Was gilt für Ganzjahresreifen? Hier die wichtigsten Fragen zur Winterreifenpflicht in Deutschland.

  • In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht

  • Motorräder sind davon ausgenommen

  • 1,6 mm Restprofil sind vorgeschrieben, 4 mm empfehlenswert

Winterreifenpflicht: Wann gilt sie?

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.

Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.

Woran erkenne ich einen Winterreifen?

Bezeichnung Winterreifen
Die Abkürzung M+S steht für Matsch und Schnee© ADAC

Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Hohes Bußgeld ohne Winterreifen

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem für folgende Fahrzeuge nicht:

  • einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

  • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug, für das diese Ausnahme gilt, mit Sommerreifen fahren will, muss über alle allgemein gültigen Verpflichtungen hinaus eine Reihe von Regeln einhalten. Dazu gehört es auch, vor jeder Abfahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die geplante Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Zudem darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Profiltiefe bei Winterreifen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Ebenso einen Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.

Ganzjahresreifen im Winter ausreichend?

Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung (in der oben genannten Übergangsfrist) haben. Ist keine der beiden Kennzeichnungen vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres-, sondern um einen Sommerreifen.

Unfall mit Sommerreifen: Was passiert?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.

Bereifung: Was gilt bei Mietwagen?

Autovermietungen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten. Ansonsten kann der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs verweigern.

Auch dem Autovermieter als Halter droht ein Bußgeld, wenn er bei winterlichen Verhältnissen ein Fahrzeug ohne Winterreifen übergibt. Häufig verlangen die Autovermieter für Winterreifen ein zusätzliches Entgelt.

Mit Winterreifen im Sommer fahren?

Weil der Gesetzgeber das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht ausdrücklich verbietet, dürfen diese grundsätzlich auch im Sommer weitergefahren werden. Dass dies im Sinne der Sicherheit aber alles andere als sinnvoll ist, sehen Sie hier: Winterreifen im Sommer

Was gilt bei einer Reifenpanne?

Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden.

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Winterreifenpflicht im Ausland

In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in Österreich, der Schweiz, Italien (Südtirol) und weiteren europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären. Die genauen Winterreifen-Vorschriften im Ausland finden Sie hier: Winterreifen im Ausland

Winterreifen: Empfehlungen des ADAC

  • Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel "M+S" (dabei auf die oben genannte Übergangsfrist achten) bzw. dem "Alpine"-Symbol, nicht nur wegen der situativen Winterreifenverordnung. Vorrangig geht es um Ihre eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleinen "Ausrutschers" können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.

  • Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich auf sein Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unverhofft umschlagen kann.

  • Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC Testergebnissen. Nicht jeder Winter- oder Ganzjahresreifen ist gleichermaßen für alle Einsatzbedingungen geeignet.