Richtgeschwindigkeit: Wann sie gilt und was sie bedeutet

Eine Verkehrstafel zur Richtgeschwindigkeit in Deutschland an der Autobahn
Auf deutschen Autobahnen beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h© imago images/Jochen Tack

Verkehrsteilnehmende in Deutschland sollen sich an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h orientieren. Was das genau bedeutet, und ob es Folgen hat, wenn man sich nicht daran hält. Das sind die Regeln.

  • Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen

  • Empfehlung gilt nur bei günstigsten Verkehrsverhältnissen

  • Überschreitung Richtgeschwindigkeit: Mithaftung bei Unfall möglich

Immer wieder sind Autofahrerinnen und Autofahrer verunsichert, wenn es um den Unterschied zwischen Höchst- und Richtgeschwindigkeit geht. Dabei gibt es eine klare Abgrenzung.

Was ist die Richtgeschwindigkeit?

Der Begriff "Richtgeschwindigkeit" bezeichnet eine Geschwindigkeit, die auf Straßen ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird. Die Richtgeschwindigkeit ist in einer eigenen Verordnung geregelt, der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung.

Wo gilt die Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen:

  • Autobahnen (Verkehrszeichen 330.1)

  • außerhalb geschlossener Ortschaften: Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind

  • außerhalb geschlossener Ortschaften: Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 295) oder durch Leitlinien (Verkehrszeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird nur bei günstigsten Straßen-, Wetter-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen empfohlen. Sonst muss das Tempo entsprechend angepasst werden.

Die Richtgeschwindigkeit gilt in dem Augenblick nicht mehr, in dem eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit angeordnet wird.

Für wen gilt die Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeit gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen.

Welches Schild zeigt die Richtgeschwindigkeit an?

Verkehrzeichen393-Geschwindigkeitsangaben Deutschland
Verkehrszeichen 393 mit den in Deutschland geltenden Geschwindigkeitsregelungen© ADAC e.V.

Eine Beschilderung ist nicht notwendig, da sich die Gültigkeit der Richtgeschwindigkeit auf den betreffenden Straßen unmittelbar aus der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ergibt. An Grenzübergängen werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt nach Deutschland durch das Verkehrszeichen 393 auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen hingewiesen.

Im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013 wurden die Verkehrszeichen 380 "Richtgeschwindigkeit" und 381 "Richtgeschwindigkeit Ende" gestrichen. Noch aufgestellte Schilder behalten bis zum 31. Oktober 2022 ihre Gültigkeit.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Richtgeschwindigkeit?

Das Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar und zieht somit weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg nach sich – solange dadurch kein Verkehrsteilnehmer geschädigt wird. Die Missachtung der Richtgeschwindigkeit erhöht jedoch die Unfallgefahr.

Sollte es zu einem Unfall kommen, kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen, wenn der durch verkehrswidriges Verhalten einer anderen Person verursachte Crash bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre.

Urteile zur Richtgeschwindigkeit

Immer wieder befassen sich Gerichte mit Fällen rund um das Thema Richtgeschwindigkeit. Hier eine Auswahl von Entscheidungen.

Grob fahrlässig: Infotainmentsystem bei 200 km/h bedient

Ein Pkw-Fahrer bediente auf der Autobahn bei Tempo 200 das Infotainmentsystem seines Mietfahrzeugs. Dabei kam er links von der Fahrbahn ab, stieß gegen die Mittelleitplanke und beschädigte das Fahrzeug stark. Die Mietwagenfirma verklagte den Fahrer. Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte ihn zu knapp 12.000 Euro Schadenersatz. Die Begründung: Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt, muss in besonderem Maß seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 02.05.2019 - 13 U 1296/17).

Überschreitung der Richtgeschwindigkeit: 30 Prozent Mithaftung

Bei einem Spurwechsel auf der Autobahn kollidierten zwei Pkw. Die Autofahrerin des nach links ausscherenden Fahrzeugs hatte den mit Tempo 200 km/h sich nähernden Pkw nicht bemerkt und verklagte dessen Fahrer auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage zu 30 Prozent statt, sah das überwiegende Verschulden allerdings bei der Pkw-Fahrerin, die sich beim Spurwechsel unvorsichtig verhalten habe. Aber die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h rechtfertigte nach Auffassung des Gerichts eine Mithaftung von 30 Prozent.

Unfall mit Richtgeschwindigkeit vermeidbar ­– Mithaftung

Auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße "testete" ein Fahrer seinen BMW 540i mit Tempo 200. Es kam zum Zusammenstoß mit einem vor ihm auf die linke Spur ausscherenden Fahrzeug. Der BMW-Fahrer verklagte den Unfallgegner auf vollen Schadenersatz. In zweiter Instanz wies das Landgericht die Klage ab und verurteilte den Kläger zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Begründung: Auch, wenn der ausscherende Pkw den Unfall hauptsächlich verursacht hatte, ergebe sich aus dem deutlichen Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine stark erhöhte Betriebsgefahr. Sachverständige kamen zu dem Schluss, dass der Unfall durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können (Landgericht Coburg, Urteil vom 15.11.2006 - 12 O 421/05).

Richtgeschwindigkeit im Ausland

Im europäischen Ausland ist der Begriff Richtgeschwindigkeit unbekannt. Die meisten europäischen Länder regeln Geschwindigkeiten auf ihren Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen über Tempolimits und nicht über Empfehlungen. Es gab in den 1960er-Jahren in der Schweiz einen erfolglosen Versuch, eine Richtgeschwindigkeit einzuführen.

Text: Jörg Peter Urbach. Fachliche Beratung: Juristische Zentrale