Blockheizkraftwerk: Lohnt sich ein BHKW im Einfamilienhaus?

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Von André Gieße

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Ein Blockheizkrafterk im Keller eines Einfamilienhauses wessen Besitzer glücklich davor stehen
Mit einem kleinen Blockheizkraftwerk im Keller erzeugen Verbraucher und Verbraucherinnen die Wärme und den Strom für ihr Haus selbst© imago images/Funke Foto Services

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugt gleichzeitig Wärme und Strom. Das funktioniert auch im Kleinen und kann für Haushalte mit einem hohen Energiebedarf eine Option sein.

  • Es gibt BHKWs als Nano- und Mikro-Variante fürs Eigenheim

  • Betrieb mit fossilen und erneuerbaren Energieträgern möglich

  • Staat fördert mit Krediten, Zuschlägen und Einspeisevergütung

Was ist ein Blockheizkraftwerk?

Eine Produktaufnahme des Blockheizkraftwerkes des Herstellers SenerTec
Ein Blockheizkraftwerk sorgt nicht nur für Wärme im Haus, sondern auch für Unabhängigkeit von schwankenden Strompreisen aus dem Netz© SenerTec

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine Anlage, die gleichzeitig elektrische und thermische Energie produzieren kann. Das funktioniert nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung mit verschiedensten Brennstoffen (wie Erdgas, Biomethan, Wasserstoff oder Holzpellets). Ein BHKW nutzt die eingesetzte Energie also doppelt: für Strom und Wärme. Es erreicht einen hohen Gesamtwirkungsgrad von über 80 bis 90 Prozent.

Meist geschieht das im großen Stil an Orten, wo ständig ein hoher Energiebedarf herrscht – etwa in Industrie- und Gewerbegebäuden, Schwimmbädern, Krankenhäusern oder größeren Mehrfamilienhäusern. Doch es gibt auch kleinere Blockheizkraftwerke, um Ein- oder Zweifamilienhäuser je nach Verbrauch des Haushalts teilweise oder komplett mit Strom und Wärme zu versorgen. Man unterscheidet die Anlagen anhand ihrer elektrischen Leistung.

  • Nano-BHKWs: liefern eine elektrische Leistung von bis zu 2,5 Kilowatt (kW) und sind ideal für Einfamilienhäuser.

  • Mikro-BHKWs: decken den Leistungsbereich von 2,5 kW bis zu 10 kW ab (z. B. für größere Zweifamilienhäuser oder kleine Gewerbe).

  • Mini-BHKWs: leisten zwischen 10 kW und 50 kW (für Wohnanlagen oder Hotels).

Motorbetriebene Anlagen wandeln die eingesetzte Energie ungefähr zu einem Viertel in Strom und zu drei Vierteln in Wärme um. Sehr kleine Anlagen, die deutlich mehr Wärme als Strom erzeugen, werden oft auch als stromerzeugende Heizungen bezeichnet. Moderne Brennstoffzellen-BHKWs hingegen arbeiten deutlich stromeffizienter und erzeugen fast so viel Strom wie Wärme.

Wie funktioniert ein Blockheizkraftwerk?

Ein BHKW für ein Wohnhaus erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig direkt vor Ort. Das kleine Blockheizkraftwerk arbeitet als kompakte Einheit im Keller und besteht aus vier Elementen.

  • Der Energiewandler: Ein Mini-Verbrennungsmotor (z.B. Stirlingmotor) treibt einen Generator an, der Strom produziert. Die entstehende Motorhitze wird direkt als Heizwärme genutzt. Neben Erdgas können die Anlagen je nach Motortyp auch mit Flüssiggas, Heizöl, Biodiesel, Holzpellets oder Pflanzenöl arbeiten.

  • Der Pufferspeicher: Ein großer Wassertank speichert die Wärmezwischen, da Strom- und Wärmebedarf im Alltag selten zeitgleich stattfinden. Das BHKW schaltet sich ab, sobald der Speicher voll ist.

  • Der Spitzenlastkessel: Eine integrierte Gas-Brennwerttherme springt als Zusatzheizung automatisch als Backup ein, wenn es im Winter extrem kalt ist und das BHKW allein nicht genug Wärme für den Haushalt liefert.

  • Das Strommanagement: Der erzeugte Strom fließt zuerst zu den Haushaltsgeräten oder ins E-Auto. Verbrauchen Sie ihn nicht komplett selbst, wird der Überschuss gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist. Reicht er nicht aus, wird Strom zugekauft.

Kleinere Blockheizkraftwerke sind vor allem für Wohngebäude geeignet, die das ganze Jahr über einen hohen Bedarf an Wärme und Strom haben. Sie wandeln die eingesetzte Energie ungefähr zu einem Viertel in Strom und zu drei Vierteln in Wärme um. Es werden also bei der Produktion einer Kilowattstunde Strom gleichzeitig drei Kilowattstunden Wärme erzeugt. Die sogenannte Stromkennzahl gibt genauer Auskunft über das Verhältnis von Strom- und Wärmeausbeute.

Welche Kosten fallen für ein Blockheizkraftwerk an?

Bei der Anschaffung eines kleinen BHKW für ein Ein- oder Zweifamilienhaus ist inklusive Gaskessel für Spitzenlastzeiten und Pufferspeicher mit Gesamtkosten zwischen 20.000 und 40.000 Euro zu rechnen. Vor allem die elektrische Leistung der Anlage und die genutzte Technik beeinflussen den Preis. Die fachgerechte Installation, Schornsteinanschluss und Inbetriebnahme schlagen dabei mit etwa 5000 bis 8000 Euro zu Buche und sind in diesen Gesamtsummen oft schon enthalten.

Für die regelmäßige Wartung des Verbrennungsmotors sollte man mit laufenden Kosten von 600 und 1200 Euro pro Jahr kalkulieren, da die Intervalle stark von der jährlichen Laufzeit der Anlage abhängen. Die Lebensdauer des integrierten Motors liegt laut Herstellern und Richtlinien bei etwa 10 bis 15 Jahren, danach wird eine Generalüberholung oder ein Motorentausch nötig. Zudem müssen Betreiber beachten, dass für rein fossile BHKW gemäß dem neuen Heizungsgesetz in Zukunft die Auflagen der "Biotreppe" gelten. Hinzu kommt der steigende CO₂-Preis für Öl und Gas.

KostenpunktNano-BHKW (bis 2,5 kW)Mikro-BHKW (2,5 bis 10 kW)

Anschaffung & Installation

20.000 bis 30.000 €

25.000 bis 40.000 €

Laufende Wartung (pro Jahr)

600 bis 900 €

800 bis 1200 €

Brennstoffkosten (pro Jahr)

1700 bis 2500 €

2500 bis 3500 €

Betriebskosten eines Blockheizkraftwerks im Haus

Ein Blockheizkrafterk wird von einem Fachmann gewartet
Die Betriebskosten eines Blockheizkraftwerks hängen von technischen, baulichen und menschlichen Faktoren ab© picture alliance / ZB

Die Betriebskosten eines Blockheizkraftwerks hängen stark von der Antriebstechnik, dem Wirkungsgrad der Anlage, der Gebäudedämmung und dem Nutzerverhalten im Haushalt ab. Entscheidend ist auch, welchen Energieträger Sie nutzen: Biogas ist beispielsweise teurer als herkömmliches Erdgas. Ein BHKW verbraucht für die gleiche Wärmemenge mehr Gas als eine Brennwertheizung, weil es parallel zur Wärme auch Strom erzeugt.

Dazu ein Beispiel: Benötigt ein Einfamilienhaus jährlich 20.000 Kilowattstunden Wärme, sind dafür bei einem thermischen Wirkungsgrad des BHKW von 80 Prozent rund 25.000 Kilowattstunden Gas erforderlich. Bei einem Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde ergeben sich Brennstoffkosten von etwa 3000 Euro im Jahr.

Dem stehen Einsparungen und Erlöse aus dem erzeugten Strom gegenüber: Selbst genutzter Strom senkt die Kosten für den Netzbezug, für eingespeisten Strom erhalten Betreiber eine Einspeisevergütung und den KWK-Zuschlag. Ob das BHKW günstiger arbeitet als eine normale Heizung, hängt vor allem vom Eigenverbrauch des Stroms und von den Wartungskosten ab.

KWK-Zuschlag und Einspeisevergütung für BHKW

KWW-Zuschlag für BHWK im Jahr 2026

Ein Blockheizkraftwerk gilt als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) und fällt unter das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Egal, ob Sie den Strom selbst nutzen oder ins Netz einspeisen: Für bis zu 3300 Vollbenutzungsstunden gibt es im Jahr 2026 einen staatlichen KWK-Zuschlag:

  • Für neue Anlagen bis 50 kW Leistung beträgt er für eingespeisten Strom 16 Cent/kWh

  • Für neue Anlagen bis 50 kW Leistung beträgt er für selbst genutzten Strom 8 Cent/kWh

Der KWK-Zuschlag ist bei Neuanlagen auf insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden begrenzt. Pro Kalenderjahr sinkt die Zahl der förderfähigen Vollbenutzungsstunden weiter. Ab 2027 sind es höchstens 3100 Stunden. Eine Vereinfachung besteht für kleine BHKW bis 2 kW Leistung. Deren Betreiber können eine pauschale Einmalzahlung für die Stromerzeugung erhalten statt regelmäßiger Abrechnungen.

Voraussetzung für den KWK-Zuschlag ist eine Zulassung der Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Einspeisevergütung für BHKW im Jahr 2026

Der zuständige Netzbetreiber vergütet zusätzlich den eingespeisten Strom aus dem BHKW. Die Einspeisevergütung von KWK-Anlagen orientiert sich am üblichen Preis an der Strombörse im jeweils vorangegangenen Quartal. Laut KWK-Index beträgt sie im vierten Quartal 2026 12,55 Cent/kWh. Zusammen mit dem KWK-Zuschlag von 8 Cent erhalten Betreiber in diesem Zeitraum 28,55 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Hinzukommen können vermiedene Netzentgelte.

Sowohl die gesetzliche Förderung für eingespeisten als auch die für den selbst verbrauchten Strom sind nicht mit anderen Investitionszuschüssen kombinierbar.

KWKG-Reform ab 2027 geplant

Das aktuelle KWKG sieht eine harte Befristung vor. Die oben genannten Förderkonditionen sind gesetzlich nur noch für Anlagen gesichert, die bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen werden oder für die bis zu diesem Stichtag eine verbindliche Bestellung bzw. eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

Bundesregierung plant eine KWKG-Novelle 2027. Für Anlagen, die diesen Stichtag verpassen und erst ab 2027 beauftragt werden, drohen erhebliche Einschnitte. Vorgesehen ist unter anderem eine Reduzierung der maximal förderfähigen Gesamtstunden von 30.000 auf 20.000 Stunden, eine Absenkung der Basis-Fördersätze auf 8 Cent (Einspeisung) bzw. 4 Cent (Selbstverbrauch) sowie das temporäre Aussetzen von Zuschlagszahlungen in Zeiten mit sehr niedrigen oder negativen Börsenstrompreisen.

Einsparungen und Erlöse durch ein BHKW

Angenommen, das Beispiel-BHKW wandelt von den erforderlichen 25.000 kWh Gas im Jahr letztlich 90 Prozent in Strom und Wärme um – und das im Verhältnis von etwa 1:3. In diesem Fall liefert es jährlich rund 16.875 kWh Wärme und ungefähr 5625 kWh Strom. Ohne einen speziellen Batteriespeicher ist es realistisch, dass der Beispielhaushalt im Schnitt 25 Prozent des Stroms direkt nutzt, wenn er entsteht: also 1406 kWh. Die restlichen 4219 kWh werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Zahlt der Beispielhaushalt aktuell 35 Cent/kWh für den Netzstrombezug, beträgt die Ersparnis durch den Eigenverbrauch rund 492 Euro pro Jahr. Für diesen selbst verbrauchten Strom erhält er zudem den gesetzlichen KWK-Zuschlag von 8 Cent/kWh, was weiteren 112 Euro pro Jahr entspricht.

Für den Stromüberschuss, der ins Netz fließt, erhält der Betreiber die variable Einspeisevergütung nach dem KWK-Index, die im vierten Quartal 2026 bei 12,551 Cent/kWh liegt. Das ergibt Erlöse von rund 530 Euro pro Jahr. Hinzu kommt der erhöhte staatliche KWK-Zuschlag für eingespeisten Strom von 16 Cent/kWh, was noch einmal 675 Euro im Jahr einbringt.

Zusammen ergeben sich so jährliche Einsparungen und Erlöse von rund 1809 Euro. Zu beachten ist bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung, dass die Einspeisevergütung quartalsweise schwankt und die KWK-Zuschläge bei Neuanlagen auf insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden begrenzt sind.

Gibt es Förderung für ein Blockheizkraftwerk?

Aktuell gibt es keine direkte staatliche Zuschussförderung für klassische, verbrennungsmotorische Blockheizkraftwerke. Einzige Ausnahme: Wenn das BHKW als innovative Brennstoffzellenheizung fungiert und nachweislich mit Biomethan oder erneuerbarem Wasserstoff betrieben wird, ist ein staatlicher Zuschuss über die Heizungsförderung (KfW-Programm 458) möglich.

Die staatliche KfW-Bank hilft ansonsten mit Förderkrediten bei der Anschaffung eines BHKW:

  • Kredit Nr. 270 "Erneuerbare Energien – Standard" unterstützt unabhängig von staatlichen Heizungszuschüssen bei der Finanzierung von Investitionen in Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Er kann für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) genutzt werden, die auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme arbeiten.

  • Kredit Nr. 261 "Wohngebäude – Kredit" ist bei einer energetischen Komplettsanierung des Hauses zum Effizienzhaus verfügbar. Ein wichtiger Haken: Inzwischen dürfen der Kredit 261 und die Direktzuschüsse für den Heizungstausch nicht mehr miteinander kombiniert werden – Betreiber müssen sich vorab strikt für einen der beiden Förderwege entscheiden.

Lohnt sich ein Blockheizkraftwerk im Einfamilienhaus?

Eine Heizung die durch ein Blockheizkraftwerk zum heizen gebracht wird welche sich in einem Wohnzimmer eines Einfamilienhauses befindet
Die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks lohnt sich nur für Haushalte mit einem dauerhaft hohen Wärmebedarf© iStock.com/onurdongel

Ein Blockheizkraftwerk lohnt sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus nur bei einer sehr hohen Laufzeit und sollte mindestens 4000 bis 5000 Betriebsstunden im Jahr erreichen. Voraussetzung dafür ist ein ganzjährig außergewöhnlich hoher Wärmebedarf im Haushalt. Erst ab etwa 45.000 bis 50.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr – was typisch für große, unsanierte Altbauten oder Gebäude mit gewerblicher Nebennutzung ist – arbeitet ein BHKW unter den aktuellen Marktbedingungen wirtschaftlich.

Damit das System rentabel ist, müssen Sie es zwingend auch für die zentrale Warmwasserbereitung nutzen (um Laufzeit im Sommer zu generieren) und ein kompaktes Hybridgerät inklusive integriertem Spitzenlastkessel einsetzen. Beim erzeugten Strom rechnet sich ein möglichst hoher Eigenverbrauch im Haushalt oder für das E-Auto deutlich mehr als die reine Einspeisung ins Netz, da jede selbst genutzte Kilowattstunde den teuren Stromeinkauf ersetzt.

Ausrichtung auf Wärmebedarf oder Strombedarf?

Es gibt zwei verschiedene Vorgehensweisen, ein Blockheizkraftwerk zu planen: mit Fokus auf den Wärmebedarf (wärmegeführt) oder auf den Strombedarf (stromgeführt). In einem Ein- oder Zweifamilienhaus ist es wirtschaftlich ausschließlich sinnvoll, die Anlage wärmegeführt auszulegen. Da ein kleines BHKW etwa dreimal mehr Wärme als Strom produziert, muss die thermische Leistung der Anlage exakt zum Gebäude passen.

Ein unverzichtbares Hilfsmittel hierfür ist die sogenannte Jahresdauerlinie. Sie basiert auf den Verbrauchsdaten des bisher verwendeten Heizsystems und zeigt in Diagrammform für alle 8760 Stunden des Jahres, wie viel Heizleistung das Gebäude wann benötigt. Diese präzise Kapazitätsplanung übernimmt in der Regel ein unabhängiger Energieberater oder der BHKW-Fachbetrieb, um eine Unter- oder Überdimensionierung des Motors sicher zu verhindern.