Netzentgelte 2025: So können Sie beim Strom sparen

Haushalte, deren Wallbox, Wärmepumpe oder PV-Speicher steuerbar sind, können jetzt von reduzierten Netzentgelten profitieren. Wie die verschiedenen Module funktionieren und wie viel Sie dadurch an Stromkosten sparen.
Dynamische Netzentgelte können Stromkosten stark senken
Weitere Netzentgelt-Rabatte als Ergänzung oder Alternative
Kombination dynamischer Stromtarife und Netzentgelte möglich
Die Netzentgelte machen einen großen Teil des Strompreises aus. Seit dem 1. April 2025 müssen alle Netzbetreiber ein neues Tarifmodell anbieten, das oft deutlich günstiger ist: zeitvariable Netzentgelte, oft auch als dynamische Netzentgelte bezeichnet. Hierbei ist die Höhe nicht wie üblich fix, sondern von der Auslastung der Stromnetze abhängig. Neben dem neuen Angebot gibt es noch zwei weitere Modelle für Netzentgelt-Rabatte. Sie gelten bereits seit Anfang 2024.
Allerdings können nur Haushalte mit Wallbox, Wärmepumpe oder Photovoltaik-Stromspeicher von den reduzierten Netzentgelten profitieren. Wer sein E-Auto beispielsweise gezielt in Stunden mit niedrigen Netzentgelten lädt, kann pro Jahr einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag sparen. Voraussetzungen: Die sogenannten Verbrauchseinrichtungen müssen fernsteuerbar sein, und die Besitzer benötigen einen intelligenten Stromzähler an ihrem Hausanschluss.
Warum muss man Netzentgelte zahlen?
Die Netzentgelte decken die Kosten, die der Bau und Betrieb der Stromnetze verursachen. Die Netzbetreiber stellen damit sicher, dass die Verbraucher jederzeit zuverlässig mit Strom versorgt werden. Auch die Stromzähler werden über die Netzentgelte finanziert.
Der jeweilige Stromlieferant stellt die Netzentgelte den Verbrauchern in Rechnung und leitet sie an den Netzbetreiber weiter. Die Höhe variiert je nach Region. Im Bundesdurchschnitt liegen sie 2025 bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde. Sie machen etwa ein Viertel bis ein Drittel des Strompreises für Haushalte aus.
Was ändert sich 2025?
Wenn Windräder oder Photovoltaik-Anlagen sehr viel Strom ins Netz einspeisen und nur wenig davon genutzt wird, kann es im Leitungssystem regional zu Überlastungen kommen. Die Netzbetreiber steuern gegen, indem sie einzelne Verbrauchseinrichtungen notfalls kurzzeitig drosseln.
Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung müssen die Haushalte nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen und sparen somit Stromkosten. Für diese Rabatte gibt es drei verschiedene Angebote, der Fachbegriff lautet Module.
Als neuestes Modul sind dynamische beziehungsweise zeitvariable Netzentgelte eingeführt worden. Alle Verteilnetzbetreiber müssen diese ihren privaten Stromkundinnen und -kunden seit dem 1. April 2025 in mindestens zwei Quartalen des Jahres anbieten. Bei dynamischen Netzentgelten gibt es über den Tagesverlauf verteilt drei Tarife mit eigenen Preisstufen und Zeitfenstern.
Statt der Abrechnung mit dauerhaft rund 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für einen Teil des Strompreises gilt bei den zeitvariablen Netzentgelten im bundesweiten Durchschnitt aktuell folgende Staffelung:
Niedriglasttarif: nachts 2,6 Cent pro kWh
Standardtarif: tagsüber 8,7 Cent pro kWh
Hochlasttarif: abends 12,5 Cent pro kWh
Netzentgelte, die zeitweise deutlich günstiger sind, sollen Privathaushalte motivieren, ihren Stromverbrauch freiwillig aus Stoßzeiten herauszuhalten und in solche Zeiten zu verschieben, in denen das Netz nur in geringem Maße ausgelastet ist. Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt und gelten für ganze Netzgebiete. Jeder Verteilnetzbetreiber regelt sie anders.
Bereits seit dem Jahr 2024 gibt es zwei weitere Modelle für reduzierte Netzentgelte. Diese zu kennen, ist wichtig. Denn die dynamischen Netzentgelte lassen sich nur in Kombination mit einem anderen Rabattmodell für Wallbox- und Wärmepumpen-Besitzer nutzen.
Welcher Verteilnetzbetreiber ist zuständig?
Auf dem Online-Portal VNB Digital können Sie Ihren Verteilnetzbetreiber herausfinden, indem Sie die Adresse des eigenen Haushalts eingeben. Verteilnetzbetreiber veröffentlichen auf ihren Webseiten die "Netzentgelte für Strom".
Weitere reduzierte Netzentgelte
Haushalte mit einer steuerbaren Wallbox oder Wärmepumpe erhalten unabhängig von den dynamischen Netzentgelten eine Entschädigung dafür, dass Netzbetreiber ihre Verbrauchseinrichtungen im Notfall kurzzeitig fernsteuern dürfen. Sie können zwischen zwei Modulen wählen: einem pauschalen Fixbetrag oder einem prozentualen Rabatt auf die Netzentgelte. Zwischen beiden kann man wechseln.
Modul 1: Im ersten Modell wird den Haushalten bei den Netzentgelten jährlich ein Pauschalbetrag in niedriger dreistelliger Höhe erlassen – auch dann, wenn sie sich gegen dynamische Netzentgelte entschieden haben. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Stromverbrauch eines Elektroautos (ca. 2500 kWh) fälligen Netzentgelts. Der genaue Rabatt hängt vom Netzbetreiber ab.
Modul 2: Im zweiten Modell wird der Arbeitspreis für das Netzentgelt (in ct/kWh) auf 40 Prozent des vor Ort geltenden Standardtarifs gesenkt. Der Preisnachlass gilt nur für den Strombedarf der Wallbox oder der Wärmepumpe. Technische Voraussetzung ist ein separater Stromzähler, um deren Verbrauch getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch zu erfassen und später abzurechnen zu können. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet.
Modul 3: Wie bereits beschrieben handelt es sich beim dritten Modul um dynamische Netzentgelte. Diese kann man mit der pauschalen Netzentgeltreduzierung gemäß Modul eins kombinieren. Wer die Batterie seines E-Autos oft zu Hause im Niedriglasttarif beziehungsweise in Tagesnebenzeiten laden kann, fährt mit dem dynamischen Netzentgelt plus dem fixen Jahresrabatt in der Regel am besten.
Dynamische Netzentgelte im Bundesvergleich
Wo und wann zahlt man wie viel? Das Branchenportal variable Netzentgelte gibt einen guten Überblick über die aktuellen Preisstufen und Zeitfenster der mehr als 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland.
Wie reduzierte Netzentgelte nutzen?

Die reduzierten Netzentgelte stehen nicht jedem Haushalt offen – nur Betreibern steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stehen reduzierte Netzentgelte zu. Von den Preisrabatten können sie profitieren, wenn Wallbox, Wärmepumpe und Batteriespeicher eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt haben und sich vom Netzbetreiber bei drohenden Stromausfällen kurzzeitig drosseln lassen.
Seit Anfang 2024 zählen alle neu installierten Wallboxen und Wärmepumpen automatisch als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Doch auch Betreiber älterer Bestandsanlagen können auf dynamische Netzentgelte umsteigen. Voraussetzung ist, dass die Wallbox, die Wärmepumpe und perspektivisch auch der PV-Speicher technisch in der Lage sind, Steuerbefehle des Netzbetreibers umzusetzen. Wie bei neueren Geräten sind dafür ein Smart Meter und eine Steuerbox nötig.
Wer etwa das dynamische Tarifmodell für eine bestehende Anlage nutzen möchte, muss sich an seinen Stromversorger wenden. Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, stellt dieser die Abrechnung um. Bei neuen Wallboxen oder Wärmepumpen beantragt man die reduzierten Netzentgelte im Zuge der Anmeldung der Anlage beim vor Ort zuständigen Netzbetreiber.
In der Grundversorgung sind dynamische Netzentgelte allerdings nicht erhältlich. Wer also nicht aktiv einen Vertrag mit einem eigenen Stromtarif oder einem anderen Stromanbieter abgeschlossen hat, kann nur den pauschalen Jahresrabatt beim Netzentgelt gemäß Modul 1 erhalten.
Sparen mit dynamischen Netzentgelten?
Die meisten Netzbetreiber senken das Entgelt in der günstigen Tarifstufe auf unter fünf Cent pro Kilowattstunde, manche gar auf weniger als einen Cent. Der Niedriglasttarif gilt meist in der verbrauchsschwachen Zeit von spätabends bis frühmorgens. Einige süddeutsche Netzbetreiber gewähren den Rabatt dagegen in den Mittagsstunden, weil dann viel Solarstrom in die Leitungen flutet.
Wer sein Elektroauto in diesen Zeiten lädt, kann die Stromkosten deutlich senken. Dabei helfen Energiemanagement-Systeme, die die Ladevorgänge an der Wallbox steuern und auch die übrigen Energieflüsse im Haus optimieren können. Wärmepumpen lassen sich dadurch ebenso überwiegend mit dem Niedriglasttarif betreiben. Die in den günstigen Stromstunden erzeugte Wärme fließt in einen Pufferspeicher, wenn sie nicht direkt benötigt wird.
Beispiel: Dynamischer Stromtarif spart 193 Euro im Jahr
Ein Berliner Haushalt mit E-Auto zahlt für das Laden daheim mit dem dynamischen Modell zwischen 22.15 und 6.30 Uhr ein Netzentgelt von nur 4,15 Cent pro Kilowattstunde – in der Standard-Tarifstufe sind es 11,86 Cent. Wer spätnachts 50 Kilowattstunden lädt, spart also 3,86 Euro pro Ladevorgang. Bei 50 nächtlichen Ladevorgängen pro Jahr summiert sich die Ersparnis bei dieser Strommenge auf 193 Euro. Der Berliner Netzbetreiber bietet den Niedriglasttarif in allen vier Quartalen an.
Dynamisches Netzentgelt und dynamischer Stromtarif
Neben den dynamischen Netzentgelten haben Haushalte mit den dynamischen Stromtarifen eine weitere Möglichkeit, durch das Verschieben ihres Verbrauchs Geld zu sparen. Bei diesem Tarifmodell ändert sich der Strompreis stündlich, abhängig von den Börsenpreisen. Die Versorger geben die jeweiligen Arbeitspreise einen Tag im Voraus bekannt. In manchen Stunden kostet der Strom weniger als 20 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings schießen die Preise mitunter auch kurzzeitig über 40 Cent pro Kilowattstunde hinaus.
Eine Studie des Beratungsunternehmens Neon Neue Energieökonomik zeigt: Durch das Verschieben der E-Auto-Ladevorgänge in Niedrigpreis-Stunden sinken die Stromkosten in einem alltagsnahen Rechenbeispiel um bis zu 47 Prozent.
Dynamische Stromtarife lassen sich mit dynamischen Netzentgelten kombinieren. Denn in Stunden, in denen der Niedriglasttarif gilt, ist oft auch der Strompreis niedrig. Laut der Neon-Studie können Haushalte durch diese Kombination ihre Stromkosten für das E-Auto um bis zu 68 Prozent reduzieren.
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