Mit dem Motorrad durch die Niederlande: Diese Regeln gelten

Ein Motorrad steht in Amsterdam
Welche Regeln müssen beim Motorradfahren in den Niederlanden beachtet werden?© Shutterstock/Yury Dmitrienko

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad durch die Niederlande sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen, drohenden Bußgelder und Besonderheiten informieren.

  • Besondere Geschwindigkeitsregeln

  • Beiwagen und Anhänger sind erlaubt

  • Vorbeischlängeln wird geduldet

Wie schnell darf man fahren?

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, und außerorts 80 km/h. Auf Schnellstraßen sind 100 km/h erlaubt. Auf Autobahnen gilt tagsüber zwischen 6 Uhr und 19 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Zwischen 19 Uhr abends und 6 Uhr morgens darf man 130 km/h (oder auf einzelnen Abschnitten gemäß gesonderter Beschilderung 120 km/h) fahren.

Geblitzt – welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem niederländischen Bußgeldkatalog:

BußgeldtatbestandBußgelder/Strafe

Innerorts


bis 10 km/h zu schnell

36 - 93 €

11 - 30 km/h zu schnell

125 - 435 €

ab 31 km/h zu schnell

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Außerorts


bis 10 km/h zu schnell

32 - 87 €

11 - 30 km/h zu schnell

118 - 413 €

ab 31 km/h zu schnell

Anzeige / einkommensabhängige Geldstrafe

Autobahn


bis 10 km/h zu schnell

27 - 81 €

11 - 30 km/h zu schnell

113 - 380 €

31 - 39 km/h zu schnell

398 - 510 €

ab 40 km/h zu schnell

Anzeige / einkommensabhängige Geldstrafe

Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier

Autobahn, Schnellstraße: Was gilt?

Autobahnen dürfen nur von Motorrädern (auch Quads und Trikes) benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt.

Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h befahren werden.

Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen mit Kleinkrafträdern (Mopeds) ist verboten.

Warnweste, -dreieck und Verbandkasten?

Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten müssen Motorradfahrer in den Niederlanden nicht dabei haben.

Durchschlängeln im Stau?

Es gibt einen Verhaltenskodex, der es Motorradfahrenden auf Autobahnen gestattet, sich durch Stau oder stockenden Verkehr zu schlängeln. Vorausgesetzt der Geschwindigkeitsunterschied zu den übrigen Verkehrsteilnehmern beträgt maximal 10 km/h. Aber Vorsicht: Hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung!

Darf ein Sozius mitfahren?

Es gibt keine speziellen Regelungen bezüglich der Beförderung von Beifahrern auf Motorrädern. Ist also ein entsprechender Sitz für eine Beifahrerin oder einen Beifahrer vorhanden, dann steht dem Fahrspaß zu zweit nichts entgegen.

Darf man Kinder mitnehmen?

Kinder unter 8 Jahren dürfen nur dann auf dem Moped mitfahren, wenn sie mit einem speziellen Sicherheitssitz ausgerüstet sind. Für Motorräder gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Natürlich muss aber ein Beifahrersitz vorhanden sein. Empfehlung: Sorgen Sie für die Verkehrssicherheit Ihres Kindes, indem Sie eine spezielle Rückhalteeinrichtung montieren. Verwenden Sie auch einen speziellen Fußschutz, damit die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten. Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorradbeifahrer.

Was gilt für Beiwagen und Anhänger?

Die Benutzung von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt. Es gelten keine speziellen Regelungen.

In den Niederlanden dürfen Motorräder zudem einachsige Anhänger ziehen. Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen derartige Gespanne jedoch maximal 90 km/h fahren.

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Um welche Fahrzeuge geht es?

Es wird in den Niederlanden zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Kleinkrafträder/Mopeds (bromfiets):
    Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

  • Motorräder (motorfiets):
    Alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge außer Mopeds, Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor.

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