Mit dem Motorrad durch die Niederlande

Ein Moped steht in Holland in einer Blumenwiese vor eine Mühle
Welche Regeln müssen beim Motorradfahren in den Niederlanden beachtet werden?© Shutterstock/Aeypix

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.

  • Kinder unter acht Jahren dürfen nicht in jedem Fall mitgenommen werden

  • Beiwagen und Anhänger sind erlaubt

  • Besonderheiten bei der Bauartgeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen

Wir haben hier die wichtigsten Fragen zu den Motorradregelungen in den Niederlanden für Sie zusammengestellt.

Um welche Fahrzeuge geht es?

Es wird in den Niederlanden zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Kleinkrafträder/Mopeds (bromfiets):
    Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

  • Motorräder (motorfiets):
    Alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge außer Mopeds, Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor.

Gibt es Ausnahmen bei der Helmpflicht?

Es besteht für Fahrer und Beifahrer auf sämtlichen Krafträdern Helmpflicht (Ausnahme BMW C1-Roller: Hier ist das Tragen eines Schutzhelms untersagt). Auch Fahrer und Beifahrer von Trikes und Quads unterliegen der Helmpflicht, es sei denn, diese sind mit Sicherheitsgurten ausgerüstet.

Darf man einen Sozius mitnehmen?

Es gibt keine speziellen Regelungen bezüglich der Beförderung von Beifahrern auf Motorrädern.

Dürfen Kinder mitgenommen werden?

Auf Mopeds ist die Mitnahme von Kindern unter acht Jahren nur gestattet, wenn sie mit einem geeigneten Sicherheitssitz ausgerüstet sind.
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Wie schnell darf gefahren werden?

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 100 km/h tagsüber, zwischen 6 Uhr und 19 Uhr, bzw. 130 km/h (oder auf einzelnen Abschnitten gemäß gesonderter Beschilderung 120 km/h) zwischen 19 Uhr abends und 6 Uhr morgens.
Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier

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Was gilt für Autobahnen und Schnellstraßen?

Autobahnen dürfen nur von Motorrädern (auch Quads und Trikes) benutzt werden, deren Bauartgeschwindigkeit über 60 km/h liegt.

Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen mit Bauartgeschwindigkeit über 50 km/h befahren werden.

Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen mit Kleinkrafträdern (Mopeds) ist verboten.

Dürfen Beiwagen und Anhänger mitgeführt werden?

Die Benutzung von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt. Es gelten keine speziellen Regelungen.

Motorräder dürfen Anhänger ziehen. Motorräder mit Anhänger dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen maximal 90 km/h fahren.