Mit dem Motorrad durch Italien: Diese Regeln gelten
Mit dem Motorrad in Italien unterwegs: Die ADAC Clubjuristinnen und -juristen haben die wichtigsten Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und wissenswerte Besonderheiten zusammengestellt.
Für Helme gelten besondere Vorschriften
Beifahrer sind nicht in jedem Fall erlaubt
Ausländische Motorräder dürfen Anhänger ziehen
Welche Tempolimits gelten in Italien?
Kleinkrafträder dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h im Straßenverkehr nicht überschreiten.
Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 149 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 149 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist).
Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.
Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.
Geblitzt - welche Strafe droht?
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert.
Was gilt auf der Autobahn?
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Das Verbot gilt auch für Motorräder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 ccm.
Besondere Regeln für Helme!
Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht – hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme – werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung. Das Fahrzeug bleibt während dieser Zeit in der Obhut des Fahrers. Er kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug abgestellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.
Darf ein Sozius mitfahren? Was gilt für Kinder?
Auf einem Kleinkraftrad darf außer dem Fahrer nur dann ein Beifahrer mitgenommen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ein Beifahrersitz eingetragen und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.
Auf Motorrädern darf ein Sozius mitfahren, wenn das Fahrzeug für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einer Sitzgelegenheit für den Beifahrer).
Weitere Informationen zum Fahren mit Sozius
Auf Motorrädern und Kleinkrafträdern dürfen Kinder als Sozius mitfahren, wenn sie mindestens fünf Jahre alt sind und selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen können.
Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer.
Motorrad und Roller: Neuheiten, Tests, Fahrberichte
Von Aprilia bis Zontes: Über 180 Tests, Fahrberichte, Neuvorstellungen
Vorschau 2024: Motorradneuheiten und Rollerneuheiten
Bikes für Autofahrerinnen und -fahrer: Die große 125er-Übersicht
Vorschau: Neue Elektroroller 2024
Daten zu über 500 aktuellen Modellen: ADAC Motorradkatalog
Dürfen Beiwagen und Anhänger mitgeführt werden?
Motorräder mit Beiwagen (motocicli con carrozzetta laterale) sind zugelassen.
Kleinkraft- und Motorräder dürfen nach der italienischen Straßenverkehrsordnung keine Anhänger ziehen. Dies gilt jedoch nicht für im EU-Ausland zugelassene Motorräder mit Anhänger. Nach einer offiziellen Verlautbarung der italienischen Regierung werden ausländische Motorradgespanne nicht beanstandet.