Gehörschutz für Motorradfahrer
Motorrad- und Rollerfahrer sollten unter ihrem Helm einen Gehörschutz tragen. Denn die akustische Belastung durch Lärm beim Motorradfahren kann zu Langzeitschäden führen.
Obergrenze des Schalldruckpegels individuell
Zwei Ausführungen von Gehörschutz erhältlich
Der Motor des eigenen Bikes und die Abrollgeräusche der Reifen erzeugen beim Motorradfahren schon gehörigen Lärm. Vor allem zusammen mit dem Fahrtwind kann sich eine starke Geräuschkulisse ergeben. Durch diesen akustischen Stress und die dadurch nachlassende Konzentrationsfähigkeit können gerade bei Viel- und Langstreckenfahrern dauerhafte Schädigungen des Gehörs die Folge sein.
Eine Untersuchung der niederländischen Motorradpolizei hat gezeigt, dass bei der Nutzung eines normalen Motorradhelms schon 90 Sekunden bei Tempo 160 genügen können, um bleibende Schäden zu verursachen.
Lärmmessung beim Helmtest
Bei diversen Helmtests des ADAC war das Geräuschverhalten der getesteten Helme sehr unterschiedlich. Einem mittleren Schalldruckpegel von rund 84 dB(A) bei 100 km/h des leisesten Helms im Test standen schon 92 dB(A) beim zweiten und gar fast 95 dB(A) beim lautesten Helm entgegen. Übrigens: Schon drei dB(A) werden als Lärmverdoppelung empfunden.
Die individuelle Obergrenze des zu ertragenden Schalldruckpegels ist bei Menschen zwar unterschiedlich, hohe Schalldruck-Belastungen über längere Zeit führen aber unausweichlich zu akuten Gehörstörungen bis hin zu Schwerhörigkeit, Tinnitus oder sogar Taubheit.
Werte aus dem gewerblichen Lärmschutz machen das Problem deutlich: Zonen mit Schalldruckpegeln von über 85 dB(A) gelten als Lärmbereiche, für Arbeiten dort muss ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Bei Pegeln über 90 dB(A) muss sogar zwingend ein Gehörschutz getragen werden. 85 dB(A) gilt als Bezugsschalldruckpegel, nur bei diesem oder darunter darf acht Stunden gearbeitet werden. Mit steigender Lärmbelastung reduziert sich die Arbeitszeit.
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Nicht jeder Gehörschutz ist geeignet
Wer also oft und vor allem lange Strecken unter die Räder nimmt, der sollte zu geeigneten Gehörschützern greifen, die den Lärmpegel auf ein erträgliches Maß reduzieren. Da die Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO) alle Fahrzeuglenker zwingend verpflichtet, die Aufmerksamkeit für die (Verkehrs-)Umwelt nicht zu beeinträchtigen, sind nicht alle Angebote in Sachen Gehörschutz für Zweiradpiloten geeignet. Schließlich müssen unter anderem Warnsignale wie ein Martinshorn wahrgenommen werden.
Für den Motorradfahrer bieten sich zwei Ausführungen an. Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff, der vor dem Einsetzen zusammengerollt werden muss, und sogenannte "Otoplastiken" ("Oto" = griechisch "Ohr", "Plastik" = "Form"), die an das eigene Ohr angepasst werden. Diese Anpassung ist aufwendig und teuer, lohnt sich aber für Vielfahrer. Übrigens: Die Motorradtestfahrer von BMW sind damit ausgestattet. Die Preise bewegen sich im Bereich von 150 bis 180 Euro.
Bei der Anschaffung unbedingt darauf achten, dass nach der Anpassung auch die vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung gemacht wird, sonst erfüllt das Produkt möglicherweise nicht die Anforderung an die Schalldämmung. Otoplastiken gibt es in (Weich-)Silikon und Acrylat, das härter ist. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte (Weich-)Silikon wählen, das ist flexibler, wenn z.B. das Schaumstoffpolster des Helms auf das Ohr drückt.
Wichtig sind bei den Otoplastiken die hochwertigen Filter. Der Filter ermöglicht trotz seiner Dämmwirkung die Wahrnehmung wichtiger Signale, z.B. Warnhupen, Martinshorn etc. und muss regelmäßig gereinigt werden.