Gehörschutz für Motorradfahrer
Von Redaktion

Motorrad- und Rollerfahrer sollten unter ihrem Helm einen Gehörschutz tragen. Denn die akustische Belastung durch Lärm beim Motorradfahren kann zu Langzeitschäden führen.
- Obergrenze des Schalldruckpegels individuell 
- Zwei Ausführungen von Gehörschutz erhältlich 
Der Motor des eigenen Bikes und die Abrollgeräusche der Reifen erzeugen beim Motorradfahren schon gehörigen Lärm. Vor allem zusammen mit dem Fahrtwind kann sich eine starke Geräuschkulisse ergeben. Durch diesen akustischen Stress und die dadurch nachlassende Konzentrationsfähigkeit können gerade bei Viel- und Langstreckenfahrern dauerhafte Schädigungen des Gehörs die Folge sein.
Eine Untersuchung der niederländischen Motorradpolizei hat gezeigt, dass bei der Nutzung eines normalen Motorradhelms schon 90 Sekunden bei Tempo 160 genügen können, um bleibende Schäden zu verursachen.
Lärmmessung beim Helmtest
Bei diversen Helmtests des ADAC war das Geräuschverhalten der getesteten Helme sehr unterschiedlich. Einem mittleren Schalldruckpegel von rund 84 dB(A) bei 100 km/h des leisesten Helms im Test standen schon 92 dB(A) beim zweiten und gar fast 95 dB(A) beim lautesten Helm entgegen. Übrigens: Schon drei dB(A) werden als Lärmverdoppelung empfunden. 
Die individuelle Obergrenze des zu ertragenden Schalldruckpegels ist bei Menschen zwar unterschiedlich, hohe Schalldruck-Belastungen über längere Zeit führen aber unausweichlich zu akuten Gehörstörungen bis hin zu Schwerhörigkeit, Tinnitus oder sogar Taubheit.  
Werte aus dem gewerblichen Lärmschutz machen das Problem deutlich: Zonen mit Schalldruckpegeln von über 85 dB(A) gelten als Lärmbereiche, für Arbeiten dort muss ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Bei Pegeln über 90 dB(A) muss sogar zwingend ein Gehörschutz getragen werden. 85 dB(A) gilt als Bezugsschalldruckpegel, nur bei diesem oder darunter darf acht Stunden gearbeitet werden. Mit steigender Lärmbelastung reduziert sich die Arbeitszeit.