Elektroauto in der Tiefgarage laden: So kommt der Strom zum Wagen

Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern haben Anspruch auf eine E-Auto-Ladestation. Noch sind allerdings nur die wenigsten Tiefgaragen mit einer Wallbox ausgestattet.
E-Autos dürfen grundsätzlich in Tiefgaragen parken
Mieter und Eigentümer haben Anspruch auf eine Lademöglichkeit
In München bieten die Stadtwerke eine Komplettlösung an
Auch wenn die Zahl der öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos steigt: Die bequemste und meist auch günstigste Möglichkeit, den Stromer aufzuladen, ist die eigene Steckdose. Hausbesitzer haben es vergleichsweise leicht, die nötige Infrastruktur einzurichten. Den Elektriker bestellen, Kabel verlegen, den Anschluss beim Stromversorger anmelden – fertig. Für Mieter oder Eigentümer von Wohnungen in größeren Gebäuden ist die Sache komplizierter – wie es geht, erfahren Sie in diesem Leitfaden des ADAC.
E-Autos dürfen in Tiefgaragen parken
Lange hielt sich das Gerücht, E-Autos würden häufiger brennen als normale Pkw. Dem ist nicht so, die Brandgefahr ist gering. Dennoch kommt es unter Wohnungseigentümern gelegentlich zum Streit um die Frage, ob ein E-Auto in einer Tiefgarage abgestellt werden darf.
Dazu gibt es inzwischen erste Urteile (AG Wiesbaden, Urteil vom 4.2.2022, Az.: 92 C 2541/21, noch nicht rechtskräftig ): Die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos darf nicht generell untersagt werden. Das Gericht gab damit einer Wohnungseigentümerin Recht. Sie hatte gegen ihre Eigentümergemeinschaft geklagt, weil diese das Parken des E-Autos ihres Mieters in der Tiefgarage wegen der angeblichen Brandgefahr bis auf Weiteres verbieten wollte.
Recht auf Wallbox-Einbau
Das Gericht führte aus, dass Eigentümer durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes Anspruch auf Installation einer Lademöglichkeit haben – und der Beschluss der Eigentümergemeinschaft dieses Recht ausgehebelt hätte.
Die anderen Miteigentümer können anschließend nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss soll für Letzteres ausreichen. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der Ladestation trägt der jeweilige Antragsteller.
Diese Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts macht es auch Mietern von Eigentumswohnungen leichter, den Einbau von Ladesäulen durchzusetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen.
Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft mache diesen Anspruch zunichte, weil eine Ladestelle bei einem Parkverbot für E-Autos gar nicht genutzt werden könne. Er verstoße daher gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, so das Gericht. Das gelte auch dann, wenn die besondere Brandgefahr, mit der der Beschluss begründet wurde, als zutreffend unterstellt würde. Das Urteil dürfte auch so auf das Mietrecht übertragbar sein.
Vorreiter: Hamburg und München
Die Stromversorger in einigen Großstädten investieren bereits in die neuen Anforderungen der Elektromobilität. So hat die Stromnetz Hamburg GmbH damit begonnen, sich auf die Elektromobilität vorzubereiten: Bis 2030 rechnen die Verantwortlichen mit 100.000 Elektroautos im Stadtgebiet – und einer zusätzlichen Stromnachfrage von 500 Gigawatt im Jahr.
Bastian Pfarrherr, Innovationsmanager des Unternehmens, sagt im ADAC Interview: "Wenn wir nichts tun, dann hält unser Stromnetz diese Veränderung nicht aus." Deshalb rüstet sein Unternehmen in den kommenden Jahren gut 1000 der insgesamt 6000 Transformatoren im Stadtgebiet um. Mit ihnen wird Mittelspannungs-Strom in Niedrigspannung umgewandelt und dann an die Endverbraucher weitergeleitet.
Einen Schritt weiter sind die Stadtwerke München (SWM). Sie haben ein Elektromobilitäts-Angebot für Mehrfamilienhäuser entwickelt, bei dem die SWM den Hausanschluss auf die neuen Anforderungen vorbereitet und Stromleitungen in der jeweiligen Tiefgarage verlegt. Die Kosten für die Elektroinstallation übernehmen die Stadtwerke, für den einzelnen Ladepunkt werden derzeit 1499 Euro aufgerufen, hinzu kommen der Strompreis und eine monatliche Nutzungspauschale.
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