Wallbox-Förderung: Wo es aktuell Zuschüsse gibt und was 2026 kommt

Von der KfW-Bank gibt es aktuell kein Geld für private Wallboxen. Doch ab Mitte April 2026 startet der Bund eine neue Förderung für Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Zudem zahlen manche Länder und Kommunen eigene Zuschüsse.
KfW fördert den Kauf von Wallbox, Solaranlage und -speicher aktuell nicht
Ab 15. April 2026 gibt es eine Förderung für Ladestationen in Mehrparteienhäusern
Übersicht: Diese Bundesländer und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse
Eine KfW-Förderung für private Wallboxen gibt es seit 2024 nicht mehr. Allerdings bieten einige Bundesländer sowie viele Städte und Gemeinden weiterhin Zuschüsse an. Im April 2026 soll es außerdem ein neues staatliches Förderprogramm fürs E-Laden in Mehrparteienhäusern geben.
Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser
Der Bund fördert ab 15. April 2026 private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern, damit mehr Menschen ihr E-Auto zu Hause laden können. Das neue Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), einzelne Mitglieder einer WEG, private Vermieter sowie kleinere Unternehmen. Das gesamte Fördervolumen beträgt bis zu 500 Millionen Euro.
Geld gibt es für Wallboxen und nötige technische Vorbereitung, etwa Leitungen, Netzanschluss oder bauliche Maßnahmen. Gefördert werden gängige Modelle wie Typ‑2‑ oder CCS‑Ladepunkte sowie Technik für 11 kW bis 22 kW Ladeleistung. Das Bundesverkehrsministerium listet in dieser Übersicht förderfähige Wallboxen auf. Der Einbau ist durch Fachunternehmen vorzunehmen.
Die Förderung gibt es für Stellplätze auf Außenflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, sofern sie zum Mehrparteienhaus gehören und nur von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden.
Förderung pro Stellplatz und Voraussetzungen
Je nach Ausstattung sind pauschale Zuschüsse von bis zu 2000 Euro pro Stellplatz erhältlich:
bis 1300 Euro, wenn nur die Vorverkabelung ohne Ladepunkt erfolgt
bis 1500 Euro, wenn zusätzlich eine Wallbox installiert wird (max. 22 kW)
bis 2000 Euro, wenn eine Wallbox für bidirektionales Laden installiert wird
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt beziehungsweise mindestens 6 Stellplätze im Gebäude elektrifiziert werden. Der Strom, der später an den Ladepunkten fließt, muss außerdem aus erneuerbaren Energien stammen. Möglich ist das etwa mit einem Ökostrom-Liefervertrag oder Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Förderung für Wallboxen im Mehrfamilienhaus beantragen
Anträge können Sie im Zeitraum vom 15. April bis 10. November 2026 online stellen, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind. Die Maßnahmen rund um den Wallbox-Einbau dürfen erst nach der Bewilligung starten. Das bedeutet: Es darf kein Auftrag an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben worden sein, bevor der Förderbescheid vorliegt.
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag, der alle geplanten Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen berücksichtigt. Bei Wohnungseigentümergesellschaften muss ein WEG-Beschluss über den Ausbau der Ladeinfrastruktur spätestens sechs Monate nach der Förderzusage vorliegen. Die Antragstellung kann hier auch die Hausverwaltung übernehmen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Wallbox-Förderung Ihrer WEG
Bedarf klären & Projektumfang abstimmen
Ermitteln Sie gemeinsam, wie viele Stellplätze vorbereitet werden sollen (mind. 20% bzw. 6 Stellplätze) und welche Lösungen infrage kommen (Vorverkabelung, ggf. Ladepunkte).Kostenvoranschlag einholen
Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb bzw. Anbieter mit einem Angebot für Vorverkabelung und Ladepunkte. Angebote lösen noch keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus.Eigentümerversammlung einberufen & WEG‑Beschlussfassung durchführen
Beschließen Sie den Ausbau sowie die Kostenverteilung – wichtig: "vorbehaltlich der Förderzusage".Förderantrag online stellen
Beantragen Sie die Förderung über das Förderportal. Ein WEG‑Beschluss kann nachgereicht werden – spätestens 6 Monate nach dem Erstbescheid.
Wallbox-Förderungen der Bundesländer
Aktuell gibt es für Privatpersonen und Hausgemeinschaften, die einen finanziellen Zuschuss für die Anschaffung von Wallboxen benötigen, nur noch Förderprogramme in zwei Bundesländern.
Wallbox-Förderung Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert teilweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Bei WEG ist die Anschaffung der Ladeinfrastruktur (Wallbox, Ladestation) allerdings nicht zuwendungsfähig, sondern nur die Elektroinstallation (inklusive intelligenten Lastmanagementlösungen) bis zum jeweiligen Stell- bzw. Ladeplatz. Pro Ladestation beziehungsweise Ladepunkt gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2500 Euro. Den Antrag auf die Förderung muss man bei der L-Bank stellen.
Wallbox-Förderung NRW
Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Programm "ElektroMobilitätNRW" private Ladestationen. Anträge können Personen stellen, die Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien sind, Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften sind oder zu den Gebäuden gehörende Garagen und Stellplätze besitzen. Zuschüsse gibt es nur für Wallboxen, die Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder aus einer Photovoltaik-Anlage.
Das Land übernimmt bis zu 40 Prozent der Ausgaben für den Kauf, Einbau und Anschluss der Wallboxen – inklusive Energiemanagementsystem. Maximum sind 1500 Euro je Ladepunkt.
An Kosten für die Grundinstallation in Garagen oder auf Parkplätzen an einem Wohngebäude mit mindestens 10 Stellplätzen beteiligt sich NRW mit 20 Prozent. Es gibt bis zu 50.000 Euro.
Für Netzanschlüsse für private Garagen- und Stellplatzkomplexen beträgt die Förderung 20 Prozent der Ausgaben und reicht bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Wallbox-Förderung von Städten und Gemeinden

In einigen Städten und Gemeinden gibt es für Stromkundinnen und -kunden ebenfalls die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn manche Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, finanzieller Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligtem Strom. Zum Beispiel in Düsseldorf, Konstanz und Mainz. Heidelbergs Förderprogramm ist bis zur Freigabe des Haushalts für 2026 derzeit ausgesetzt.
Die Zuschüsse von Stadtwerken und regionalen Energieversorgern sind meistens nichts anderes als Kundenbindungsprogramme. Denn wer ein E-Auto fährt, kauft mehr Strom als andere Haushalte. Niemand sollte sich jedoch von ein paar Hundert Euro extra dazu verleiten lassen, einen zu teuren Stromvertrag abzuschließen – ein Vergleich der Angebote am Markt ist auch beim Umstieg auf die Elektromobilität ratsam. Mitunter gibt es spezielle Autostromtarife, die günstiger sind.
Übersicht: Diese Städte und Gemeinden fördern Wallboxen
| Stadt | Wie viel wird gefördert | Was wird gefördert | Weitere Informationen |
|---|---|---|---|
Ahaus | 40 kWh | Anmeldung einer Ladeeinrichtung | |
Castrop-Rauxel | 100 Euro | Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom über die Stadtwerke Castrop-Rauxel | |
Dachau | 125 Euro | Kauf der Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf Stromrechnung | |
Düsseldorf | 50 Prozent der Gesamtkosten, max. 2000 Euro pro Ladepunkt | je Ladepunkt muss die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden | |
Fulda | 200 kWh Ökostrom | Bei Kauf einer privaten E-Ladestation, nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH | |
Fürth | 100 Euro pro Wallbox | Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation | |
Grünwald | max. 1500 Euro pro 11-kW-Ladepunkt | Kauf oder Leasing von Ladestationen und Vorrüstung des Hausanschlusses | |
Heidelberg | 50 Prozent der Anschaffungskosten, max. 1000 Euro | Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Heidelberg | |
Höxter | 100 Euro | Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas-und Wasserversorgung Höxter GmbH | |
Konstanz | Bis zu 150 Euro | Bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus | |
Mainz | 400 Euro | Förderung für eine E-Wandladestation, die Stromversorgung muss mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgen |
Sollten Ihnen weitere Förderprogramme bekannt sein, schreiben Sie an redaktion@adac.de
KfW-Förderung beendet: Solarstrom für Elektroautos
Die 2023 ins Leben gerufene, staatliche Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim ist im Jahr 2024 eingestellt worden. Die Zuschüsse aus dem Programm "Solarstrom für Elektroautos" der KfW-Bank kann man nicht mehr beantragen. Der Bund hatte damals rund 300 Millionen Euro für Privatpersonen mit Haus zur Verfügung gestellt, wenn sie sich dort eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und -speicher installieren.
Anspruch auf die ausgelaufene KfW-Förderung hatte nur, wer sich die drei Komponenten fabrikneu anschaffte. Weitere Voraussetzung: Ein selbst genutztes, rein elektrisches Auto ist vorhanden oder bestellt. Das Förder-Paket umfasste leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Darüber hinaus war ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Damit gab es maximal gab es 10.200 Euro Zuschuss.