Kfz-Steuer: Das gilt bei Elektroautos – und das soll sich 2026 ändern

Noch sind Elektroautos beim Kauf teurer als vergleichbare Verbrenner. Die Betriebskosten dagegen sind häufig schon heute günstiger. Dazu trägt das Steuerrecht bei. Alle Infos.
Elektroautos sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit
Finanzminister Klingbeil plant Verlängerung der Befreiung bis Ende 2035
Keine Kfz-Steuerbefreiung für Plug-in-Hybride
Dienstwagen-Steuer meist niedriger als bei Verbrennern
Bei der Kfz-Steuer verfolgt der Staat eine klare Strategie: Klimaschädliche Fahrzeuge, also solche mit einem hohen CO₂-Ausstoß, werden höher, solche mit niedrigem CO₂-Ausstoß niedriger besteuert.
Bei reinen Elektroautos geht der Bund sogar noch einen Schritt weiter: Wurden oder werden sie vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang überhaupt keine Kfz-Steuern gezahlt werden.
Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre seit Erstzulassung oder bis Ende 2030. Da diese Steuerbefreiung derzeit noch bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist, können Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahres-Zeitraum aktuell aber nicht mehr ausnutzen.
Das könnte sich aber bald ändern. Denn Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte Anfang Oktober an, die Steuerbefreiung bis 2035 verlängern zu wollen. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto wäre dann wieder für fast zehn Jahre steuerfrei unterwegs. Diese Maßnahme war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Noch ist allerdings unklar, ob diese Maßnahme auch rückwirkend gilt – ob also beispielsweise ein im Jahr 2025 erstmals zugelassenes Elektroauto wie bisher nur bis Ende 2030 von der Steuer befreit wird, oder für den ganzen, dann ja wieder möglichen 10-Jahres-Zeitraum bis 2035.
Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist deutlich günstiger, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringer sind.
Vergleich: Kfz-Steuer für Verbrenner und E-Autos
Auf Basis der ADAC Autodatenbank finden Sie hier beispielhaft Modelle verschiedener Hersteller im Steuervergleich.
BMW: i4 und 430 Gran Coupé
Modell | Kraftstoff | Grundpreis | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 60.600 € | 0 € | |
SuperPlus | 61.800 € | 179 € | |
Diesel | 56.100 € | 254 € |
Citroën: ë-C3 You und C3 Turbo 100 You
Modell | Kraftstoff | Grundpreis | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 23.300 € | 0 € | |
Super | 15.990 € | 88 € |
Dacia: Spring Electric und Sandero
Modell | Kraftstoff | Grundpreis | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 16.900 € | 0 € | |
Super | 12.490 € | 75 € |
Ford: Explorer und Kuga
Modell | Kraftstoff | Grundpreis | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 39.900 € | 0 € | |
Super | 47.100 € | 50 € | |
Super | 44.100 € | 105 € |
Mercedes: EQA und GLA
Modell | Kraftstoff | Grundpreis | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 51.610 € | 0 € | |
Super | 50.736 € | 205 € | |
Diesel | 53.830 € | 311 € |
Volkswagen: ID.3 und Golf
Modell | Kraftstoff | Grundpreis | Kfz-Steuer |
---|---|---|---|
Strom | 36.425 € | 0 € | |
Super | 36.440 € | 76 € | |
Diesel | 39.590 € | 236 € |
Da beispielsweise der ausgewählte ID.3 für rund 36.500 Euro nicht mit dem günstigsten Basismodell des VW Golf (85 kW) mit Schaltgetriebe für 29.395 Euro verglichen werden kann, wurde ein anderes Modell ausgewählt. Der Grund: In Relation bietet der ID.3 mit seinem drehmomentstarken elektrischen 150-kW-Antrieb eine deutlich bessere Motorleistung und eine stufenlose "Automatik". Zum Vergleich hat der ADAC deshalb den 110 kW starken 1.5 eTSI Golf mit DSG (36.440 Euro) herangezogen.
Ähnliche Auswahlkriterien wurden auch bei den weiteren Herstellern angewandt.
Elektroautos: Kfz-Steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung
Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder, nach derzeitigem Stand, spätestens ab dem 1. Januar 2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 kg beträgt die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 kg 5,625 Euro, bis 3000 kg 6,01 Euro und bis 3500 kg 6,39 Euro. Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch.
Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt beim Elektro-Pionier BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer beläuft sich deshalb auf mindestens 50 Euro.