Die eigene Wallbox: Leitfaden für Wohnungseigentümer und Mieter

Wallbox in einer Tiefgarage
Dank Gesetzgebung möglich: Die eigene Ladestation in der Tiefgarage© iStock.com/Extreme Media

So kommen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen sowie Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern zu einer privaten Ladestation fürs E-Auto. Die wichtigsten Infos und Tipps zum Thema – inklusive genauer Anleitung.

  • Schritt für Schritt: Leitfaden für Eigentümer und Mieterinnen

  • Was betroffene Parteien bei Antrag und Einbau beachten müssen

  • Wichtige Fragen und Antworten von der Technik bis zu den Kosten

Immer mehr Menschen denken darüber nach, sich ein Elektroauto anzuschaffen. Die bequemste und meist günstigste Möglichkeit, den Stromer aufzuladen, ist eine private Wallbox. Wer im eigenen Haus wohnt, hat es vergleichsweise einfach, die nötige Infrastruktur einzurichten: Den Elektriker bestellen, Kabel verlegen, den Anschluss beim Stromversorger anmelden – fertig.

Für Mieter und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist es komplizierter. Oft müssen neue Stromleitungen verlegt werden, bei vielen Wohnanlagen müssen die anderen Parteien ihre Zustimmung zum Einbau geben und auch die anschließende Abrechnung des Ladestroms ist nicht ohne. Der folgende Leitfaden des ADAC hilft bei Vorbereitung und Umsetzung.

Recht auf Wallbox in der Tiefgarage

Auf die Zustimmung der Wohnungseigentümer-Versammlung haben Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer inzwischen einen Anspruch. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür sorgt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).

Auf dessen Basis kann jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung am Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Aber nicht nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch für Mieterinnen und Mieter ist es nun deutlich einfacher, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Mietrecht.

Fachberatung unbedingt erforderlich

Die Installation einer Wallbox an einem Einfamilienhaus ist vergleichsweise einfach und kann von jeder Elektrofachkraft umgesetzt werden. Wohnanlagen sind da deutlich komplexer. Bei ihnen sollten die Installateure auch über Expertise in der Skalierbarkeit und Konzeption von Lastmanagement für Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen verfügen.

Gute Ansprechpartner bei der Suche nach passenden Dienstleistern sind die Fachverbände der elektro- und informationstechnischen Berufe sowie die lokalen Netzbetreiber. Darüber hinaus gibt es zertifizierte Elektromobilitätsberater bzw. -beraterinnen und Firmen, die sich auf Ladeinfrastruktur und Energiemanagement spezialisiert haben. In vielen Regionen vermittelt der ADAC eine kostenlose Erstberatung.

Leitfaden für Eigentümer und Mieter

Auf einige Dinge muss man auf dem Weg zur eigenen Wallbox achten. Die einzelnen Schritte können sich im Detail unterscheiden, je nachdem, ob man Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Mieterin bzw. Mieter ist. Folgende drei Szenarien sind möglich: Es geht um eine

  • Wallbox für Eigentümer/Eigentümerinnen

  • für Mieter/Mieterinnen in einem Mietshaus oder für

  • Mieter/Mieterinnen einer Eigentumswohnung.

Neben einer detaillierten Step-by-Step-Anleitung finden Sie hier zu jedem Szenario ein Musterschreiben. Die folgenden sechs Schritte muss man auf jeden Fall erfolgreich zurücklegen:

Wallbox für die Eigentumswohnung

Ladesäule in einer Tiefgarage
Für Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen ist es verhältnismäßig einfach, eine eigene Wallbox einzurichten© iStock.com/Zocha_K

Die folgenden Hinweise betreffen Personen, die eine Eigentumswohnung in einer Anlage besitzen, die von einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. von einer von dieser beauftragten Hausverwaltung verwaltet wird. Bei Bauvorhaben greift für sie das Wohnungseigentumsgesetz.

Musterschreiben Eigentümer an WEG zur Errichtung/Installation einer Ladestation
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Eigene Wallbox im Mehrfamilienhaus

Wallbox in einer Tiefgarage
Für Mieter und Mieterinnen gelten andere Regeln beim Einbau einer Wallbox als für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen© iStock.com/Spiderplay

Die folgenden Hinweise gelten für Mieterinnen oder Mieter einer Wohnung in einer reinen Mietanlage, die zum Beispiel vollständig im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft ist. Für diesen Personenkreis gilt nicht das Wohneigentumsgesetz, sondern das Mietrecht, das u.a. im BGB geregelt ist.

Musterschreiben Mieter an Vermieter zur Errichtung/Installation einer Ladestation
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Wallbox für Mieter in Eigentumswohnungen

Wallbox von der Firma Mennekes hängt an einer Betonwand
Wallbox mit standardisiertem Typ-2-Stecker© Mennekes

Die folgenden Hinweise gelten für die Mieterin oder den Mieter einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage, die von einer Eigentümergemeinschaft oder einer von dieser beauftragten Hausverwaltung verwaltet wird. Hier gilt für Sie als Mieterin oder Mieter nicht das Wohneigentumsgesetz, sondern das Mietrecht, das u.a. im BGB geregelt ist.

Musterschreiben Mieter an Vermieter (Alleineigentümer) zur Errichtung/Installation einer Ladestation
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Kann eine Wallbox eingeklagt werden? Alle Infos im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Martin Hangen, Video: © ADAC e.V.

Text: Jörg Peter Urbach. Fachliche Mitarbeit und Beratung: Petra Gerhäuser, Matthias Vogt, Wolfgang Siegler