E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller plus geplante Neuregelungen
Von Bastian Metzger

Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.
Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal
Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht
Blinker-Pflicht wird diskutiert
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Die Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung wurde überarbeitet, unter anderem weil die Zahl und Schwere der Unfälle mit E‑Scootern deutlich zugenommen hat. Der Bundesrat hatte der Novelle mit Maßgaben zugestimmt, die die Bundesregierung inzwischen umgesetzt hat: Die Verordnung wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um diese Änderungen geht es:
Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen automatisch auch E-Scooter fahren (ohne Zusatzzeichen).
Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme fahren.
Kommunen können künftig selbst entscheiden, ob und wo Sharing-E-Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen und dafür spezielle Flächen ausweisen.
E‑Scooter müssen Radwege nur noch dann benutzen, wenn für diese auch eine Benutzungspflicht für den Radverkehr angeordnet ist; andernfalls ist das Fahren auf der Fahrbahn zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Die neuen technischen Anforderungen gelten überwiegend erst ab dem Jahr 2027 für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Bereits zugelassene E‑Scooter dürfen weiterhin genutzt werden. Die Verhaltensregeln gelten bereits ab dem 1.4.2026.
Unabhängig davon könnte eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zukünftig außerdem den Opferschutz bei E-Scooter-Unfällen deutlich verbessern:
Bislang müssen Geschädigte nach einem Unfall mit einem E-Scooter dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten. Scheitert dieser Nachweis, gehen sie leer aus.
Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die Gefährdungshaftung auf E-Scooter auszuweiten. Damit haftet künftig der Halter bereits aufgrund der Betriebsgefahr – unabhängig von einem individuellen Verschulden. Diese Reform entspricht einer langjährigen Forderung des ADAC und wurde nun auch vom Bundesrat befürwortet.
Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?
Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.
Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.
Hier finden Sie einen ADAC Test von acht E-Scooter-Modellen mit Straßenzulassung aus dem Jahr 2020.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch für E-Scooter. Die Nutzung auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Bisher war die Mitnahme von E-Scootern im Nahverkehr kein Problem. In immer mehr Städten sollen E-Scooter nun allerdings wegen Explosions- und Brandgefahr aus öffentlichen Verkehrsmitteln verbannt werden.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Man sollte außerdem immer einen Helm tragen, auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Gibt es eine Promillegrenze beim E-Scooter?
Was viele nicht wissen: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Zum Promillerechner – Berechnen Sie Ihren Promillewert und die dafür typischen Strafen.
Alkoholkontrolle: Welche Strafen drohen?
Nicht abgebildet werden Fälle, bei denen auch Drogen konsumiert wurden. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
Braucht der E-Scooter eine Versicherung?

E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die man Dritten bei Fahrten bei dem Elektro-Scooters zufügt. Manche Versicherungen bieten zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
Fahren auf der Autobahn | 20 € |
Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Eine ADAC Übersicht zeigt, welche Regeln im europäischen Ausland für Elektroroller gelten.
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