Neues CO₂-Label für Pkw informiert realistischer

PKW-Label im Autohaus
Aufsteller im Autohaus (hier noch alte Version) informieren über Energieverbrauch und CO₂-Emissionen© Deutsche Energie-Agentur GmbH/Ingo Heine

Seit 2011 muss ein CO₂-Label den Autokäufer informieren, wie effizient die verschiedenen Pkw jeweils mit dem Kraftstoff umgehen. Das Pkw-Label wurde jetzt reformiert: Die Angaben über Spritverbrauch und CO₂-Ausstoß von Neuwagen sind nun transparenter.

  • Neues CO₂-Label ist ab dem 1. Mai 2024 Pflicht

  • Jede Antriebsart hat jetzt ein eigenes CO₂-Label

  • Ohne Gewichtsbezug: Nur noch der absolute CO₂-Ausstoß zählt

Wir kennen solche Siegel vor allem aus Elektrofachmärkten. Die Aufkleber mit den farbigen Balken finden sich an Kühlschränken, Fernsehern und Waschmaschinen. Vom Grundgedanken her wurden sie entwickelt, um einem Kaufinteressenten schnell und präzise Auskunft darüber zu geben, ob das jeweilige Produkt viel oder wenig Strom verbraucht.

Altes CO₂-Label mit Schwächen

Eigentlich eine tolle Idee. Und deshalb führte die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) 2011 eine Pflichtkennzeichnung über den Kraftstoff- und Energieverbrauch von Pkw ein, kurz: das CO₂-Label. Dieses Label muss jeder Händler, der das Auto verkaufen will, gut sichtbar an seinen Vorführ- und Verkaufsmodellen anbringen. Ähnlich wie das Label für Kühlschränke und Herde arbeitet das CO₂-Label mit farbigen Balken. Ein grüner Balken heißt "sehr effizient", ein roter "wenig effizient".

CO2 Effizienz
Die Schwäche des alten Labels: Das schwere SUV Volvo XC90 T6 (187 g CO₂/km) und der Kleinwagen Opel Crossland X 1.2 (116 g CO₂/km) waren in der gleichen Effizienzklasse© ADAC e.V.

Allerdings stand das Label, das auch im Streit verschiedener Interessengruppen entwickelt wurde, von Beginn an unter Kritik auch vom ADAC. Ein wichtiger Kritikpunkt: Die Einteilung nach Gewichtsklassen. Es zählten nicht die absoluten Verbrauchswerte, sondern die Werte in Relation zum Gewicht. Heißt in der Praxis: Ein großes Auto, das fast doppelt so viel wiegt, aber nicht doppelt so viel verbraucht, wird als genauso oder sehr ähnlich effizient angesehen wie ein kleines Auto.

Was aber bedeutete das für die Orientierung des Kunden? Er oder sie konnten nur Fahrzeuge ähnlichen Gewichts miteinander vergleichen, Pkw unterschiedlicher Gewichts- und Fahrzeugklassen jedoch nicht. Eine breitere Auswertung zeigt zudem: Verbrauchsarme Kleinwagen wurden vielfach als "rot", große Pkw mit hohem Verbrauch als "grün" gekennzeichnet. Damit wurde der eigentliche Sinn des Labels nicht erfüllt.

Darüber hinaus erfolgte die fällige Umstellung der Berechnungsgrundlage von der alten NEFZ-Messmethode auf den neuen WLTP-Zyklus noch nicht. Das lag daran, dass noch kein Gesetzesentwurf dazu vorlag. Deshalb rechnete man ausgehend von den gemessenen WLTP-Werten auf die NEFZ-Werte zurück.

Pkw-Label: Der Gesetzgeber hat reagiert

Mit der lange erwarteten Novellierung der Pkw-EnVKV wurden jetzt in Deutschland die neuen europäischen Vorgaben zur Kennzeichnung von Fahrzeugen beim Autokauf umgesetzt. Die zweite Verordnung zur Änderung der Pkw-EnVKV trat zum 23. Februar 2024 in Kraft. Für die Umstellung auf die neuen Vorgaben ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024 festgelegt. Bis dahin dürfen die Labels noch den Anforderungen der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Fassung der Verordnung entsprechen.

Nach dem Stichtag 1. Mai 2024 müssen Neuwagen-Interessenten die erforderlichen Informationen sowohl in den Verkaufsräumen der Autohändler als auch im Internet einsehen können. Vom 1. August 2024 an sind diese Angaben auch in Print-Werbungen verpflichtend.

CO₂-Label: Das ist neu

  • Die Einteilung der CO₂-Klassen A bis G, die als Pfeile dargestellt und farblich von grün über gelb bis rot gekennzeichnet sind, erfolgt auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km), in Anlehnung an die CO₂-basierte Kfz-Steuer. Der Bezug zum Fahrzeuggewicht entfällt.

  • Die Angaben zu Energieverbrauch und CO₂-Emissionen entsprechen nun den Herstellerangaben, die auf Basis des WLTP (Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure) im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens ermittelt werden und in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Fahrzeuges eingetragen sind. Damit wird die Verwendung der alten NEFZ-Werte (Neuer Europäischer Fahrzyklus) abgelöst.

  • Neben dem "kombinierten" Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch werden auch ergänzende Angaben zum Energieverbrauch in der "Innenstadt", am "Stadtrand", auf der "Landstraße" und der "Autobahn" aufgeführt.

  • Bei Plug-in-Hybriden wird die CO₂-Klasse sowohl auf Basis der "gewichteten kombinierten" CO₂-Emissionen als auch bei "entladener Batterie" dargestellt. Zusätzlich wird der Stromverbrauch bei rein elektrischem Betrieb als auch der Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie angegeben.

  • Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride wird des Weiteren die elektrische Reichweite in Kilometer angegeben.

  • Für die Kostenberechnungen wurde die jährliche Laufleistung auf 15.000 km festgelegt (bisher 20.000 km).

  • Neben der Kfz-Steuer und den Energiekosten pro Jahr werden nun zusätzlich die möglichen CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre ausgewiesen. Da die zukünftige CO₂-Preisentwicklung unsicher ist, werden drei mögliche durchschnittliche CO₂-Preise "niedrig", "mittel" und "hoch" angenommen und der Berechnung der möglichen CO₂-Kosten zugrunde gelegt.

So sieht das neue Pkw-Label aus

Die neue Pkw-EnVKV gibt fünf unterschiedliche Muster für das CO₂-Label vor. Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Verbrennungsmotoren für flüssige Kraftstoffe (Benzin, Diesel, LPG)

  • Verbrennungsmotoren für gasförmige Energieträger (CNG)

  • Rein batterieelektrisch betriebene Elektromotoren

  • Brennstoffzellenantriebe

  • Plug-in-Hybride (Benzin/Diesel und Elektromotor)

C02-Label, Elektrofahrzeuge, Neue Bestimmungen
So sieht beispielsweise ein CO₂-Label für E-Autos aus© ADAC e.V.

CO₂-Klassen im Fahrzeugschein

Die Einteilung der CO₂-Klassen A bis G erfolgt auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km), in Anlehnung an die CO₂-basierte Kfz-Steuer. Die dafür relevanten Verbräuche werden im jeweiligen Typgenehmigungsverfahren ermittelt und sind in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Fahrzeuges eingetragen.

Die absoluten CO₂-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) finden Sie im Fahrzeugschein unter der Ziffer V.7. Die jeweilige CO₂-Klasse zu dieser Grammzahl können Sie mit dieser Tabelle leicht ermitteln:

Einteilung der CO₂-Klassen

CO₂-Klasse

Kombinierte CO₂-Emissionen (g/km)

A

0

B

1 - 95

C

96 - 115

D

116 - 135

E

136 - 155

F

156 - 175

G

176 - ...

ADAC Ecotest bleibt relevant

Eine unabhängige und umfassendere Vergleichsbasis der Umweltfreundlichkeit von Pkw bietet der ADAC Ecotest. Dieser bewertet nicht nur den CO₂-Ausstoß, sondern auch die Schadstoffemissionen wie zum Beispiel Partikel und Stickoxide. Und zwar über alle Klassen hinweg vergleichbar. Dabei beruft sich der ADAC nicht auf die Angaben der Hersteller, sondern auf eigene, nach strengeren Standards erhobene Messwerte.

Wer sich bewusst ein klimafreundliches und schadstoffarmes Auto kaufen möchte, ist besser beraten, sich an der Anzahl der ADAC Ecotest-Sterne zu orientieren. Schauen Sie in unsere Auflistung der saubersten Modelle.