Wechselkennzeichen: Zwei Autos unter gleicher Nummer
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge und dabei Geld sparen: Das ist die Idee hinter dem Wechselkennzeichen. Alle wichtigen Infos.
Ein gemeinsamer und ein fahrzeugbezogener Teil
Wechselkennzeichen auch für Motorräder möglich
Fahrzeug darf nur mit vollständigem Kennzeichen auf öffentlichem Grund stehen
Hat man zwei Autos, fährt aber immer nur mit einem von beiden, kann man auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen. Damit spart man zwar keine Kfz-Steuer, aber kommt bei der Versicherungsprämie günstiger weg. Interessant ist diese Option insbesondere, wenn Sie zum Beispiel ein Wohnmobil oder einen Oldtimer besitzen.
Vorteile des Wechselkennzeichens?
Ein Wechselkennzeichen ist praktisch, wenn Sie häufig zwischen zwei Fahrzeugen hin- und herwechseln, zum Beispiel von großer Familienkutsche auf kleines Stadtauto. Bei einem Wechselkennzeichen kann die Versicherungsprämie günstiger ausfallen als bei zwei einzelnen Zulassungen.
Anders als zum Beispiel in Österreich gibt es aber in Deutschland keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer, die müssen Sie für beide Fahrzeuge bezahlen. Je nachdem wann und wie oft Sie die jeweiligen Fahrzeuge nutzen, kann zum Beispiel bei einem Wohnmobil oder Cabrio auch ein Saisonkennzeichen sinnvoller sein.
Welche Fahrzeuge bekommen eins?
Ein Wechselkennzeichen können Sie für zwei Fahrzeuge beantragen. Sie dürfen aber immer nur eins der beiden damit fahren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche EU-Fahrzeugklasse fallen.
Möglich ist das Wechselkennzeichen für folgende Fahrzeugklassen:
Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Klasse L: zum Beispiel Krafträder, Trikes und Quads
Klasse O1: Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse
Sie können also ein Wechselkennzeichen problemlos für zwei Pkw verwenden, nicht aber für ein Pkw und ein Motorrad oder mehr als zwei Fahrzeuge.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
Wie sieht das Kennzeichen aus?
Das Kennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und einem Wechselteil, der für beide Fahrzeuge gemeinsam genutzt wird. Diesen müssen Sie an dem Fahrzeug anbringen, dass Sie aktuell fahren möchten. Nur beide Komponenten zusammen ergeben ein vollständiges Wechselkennzeichen. An dem gemeinsamen vorderen Teil befindet sich die Stempelplakette mit dem Landeswappen. Das darüber befindliche "W" zeigt an, dass es sich um ein Wechselkennzeichen handelt.
An dem kurzen, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil wird die HU-Plakette angebracht. Hier befindet sich die letzte Ziffer des Kennzeichens. Bei einem E-Fahrzeug ist dort auch das E zu finden, bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen das H.
Das ungenutzte Fahrzeug kann man trotzdem noch zuordnen, da auf dem kleinen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift zu finden ist.
Wechselkennzeichen für Motorrad?
Wechselkennzeichen gibt es als einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen, das bedeutet Sie können auch zwei Motorräder auf ein Wechselkennzeichen zulassen. Ein Wechselkennzeichen können Sie übrigens auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen beantragen oder es für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und ein E-Fahrzeug verwenden.
Wie viel kostet ein Wechselkennzeichen?
Die Verwaltungsgebühren betragen ungefähr 65 Euro. Hinzu kommen die regionalen Gebühren für das Drucken der Schilder (circa 20 bis 30 Euro).
Wohin mit dem ungenutzten Fahrzeug?
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur mit vollständigem Wechselkennzeichen mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil parken. Das aktuell ungenutzte Fahrzeug muss daher zwingend auf Privatgrund zum Beispiel auf einem angemieteten Stellplatz oder in der Garage stehen.
Wie teuer ist die Kfz-Versicherung?
Beide Fahrzeuge brauchen eine eigene, gültige Kfz-Versicherung. Es wird bei der Bemessung der Versicherungsprämie aber berücksichtigt, dass immer nur das eine Fahrzeug gefahren wird, dadurch fällt die Prämie in der Regel günstiger aus. Die Fahrleistung regeln die Versicherer in ihren Tarifbestimmungen unterschiedlich.
Welche Strafen drohen bei Missbrauch?
Der verbotene Betrieb eines Fahrzeugs ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Wird ein solches Fahrzeug auf öffentlicher Straße abgestellt, beträgt das Verwarnungsgeld 40 Euro.