Wechselkennzeichen: Zwei Autos unter gleicher Nummer

Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen© ADAC/Erol Gurian

Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge und dabei Geld sparen: Das ist die Idee hinter dem Wechselkennzeichen. Alle wichtigen Infos.

  • Ein gemeinsamer und ein fahrzeugbezogener Teil

  • Wechselkennzeichen auch für Motorräder möglich

  • Fahrzeug darf nur mit ganzem Kennzeichen auf öffentlichem Verkehrsgrund sein

Wechselkennzeichen: Welche Fahrzeuge? 

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem der beiden geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen.

Möglich ist das Wechselkennzeichen für:

  • Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz 

  • Klasse L: zum Beispiel Krafträder, Trikes und Quads

  • Klasse O1: Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse 

Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden, oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. 

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:

Als Wechselkennzeichen können einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Ein Wechselkennzeichen kann übrigens auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen zugeteilt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Wechselkennzeichen zu erhalten, mit dem ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und ein E-Fahrzeug zugelassen wird.

Wie ist das Kennzeichen gestaltet? 

Das Kennzeichen besteht aus zwei Teilen: An dem gemeinsamen vorderen Teil wird die Stempelplakette mit dem Landeswappen angebracht. An dem kurzen, fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil wird die HU-Plakette angebracht. Hier befindet sich die letzte Ziffer des Kennzeichens. Bei einem E-Fahrzeug ist dort auch das E zu finden, bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen das H.

Das momentan nicht genutzte Fahrzeug kann man immer noch zuordnen, da auf dem kleinen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.

Wo muss das "ruhende" Fahrzeug stehen?

Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nur dann auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist. Das nicht genutzte Fahrzeug muss daher zwingend auf Privatgrund stehen.

Welche Strafen drohen bei Missbrauch?

Der verbotene Betrieb eines Fahrzeugs ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Wird ein solches Fahrzeug auf öffentlicher Straße abgestellt, beträgt das Verwarnungsgeld 40 Euro.

Was kostet die Versicherung? 

Bei einem Wechselkennzeichen kann die Versicherung günstiger sein als bei zwei einzelnen Zulassungen. Zum Beispiel die ADAC Autoversicherung bietet spezielle Tarife an.

Wird die Kfz-Steuer günstiger?

Anders als zum Beispiel in Österreich gibt es in Deutschland keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer. Die Kfz-Steuer muss für beide Fahrzeuge bezahlt werden.

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Kosten für das Wechselkennzeichen?

Die Verwaltungsgebühren betragen ungefähr 65 Euro. Hinzu kommen die regionalen Gebühren für das Drucken der Schilder (circa 20 bis 30 Euro).