E-Kennzeichen: Das Nummernschild für Elektroautos

BMW i3 an einer Ladesäule
Halter von Elektrofahrzeugen können ein E-Kennzeichen beantragen© BMW

Wer ein Elektrofahrzeug fährt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kennzeichen mit dem Zusatz E beantragen. Wann ein E-Kennzeichen erteilt wird und welche Vorteile es hat. Die wichtigsten Infos.

  • E-Kennzeichen auch bei Plug-in-Hybrid möglich

  • Vorteile durch E-Kennzeichen zum Beispiel beim Parken

  • Auch Elektrofahrzeuge brauchen eine Umweltplakette

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) schreibt vor, welchen technischen Voraussetzungen Fahrzeuge entsprechen müssen, um ein E-Kennzeichen zu erhalten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man bei der örtlichen Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen beantragen.

Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen?

Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, ergibt sich aus § 2 Elektromobilitätsgesetz. Das sind:

Das neue Kennzeichen enthält im Anschluss an die Nummernkombination ein "E". 

Wo bekomme ich ein E-Kennzeichen?

Wie bei allen Kennzeichen wird der Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde gestellt. Die Beantragung ist seit 1. September 2023 auch online möglich.

E-Kennzeichen bei Hybrid?

Erste Voraussetzung ist, dass es sich um einen Plug-in-Hybrid handelt. Das Fahrzeug muss also von außen aufladbar sein. Außerdem darf das Fahrzeug höchstens 50 Gramm Kohlenstoffdioxid je gefahrenem Kilometer ausstoßen. Alternativ muss die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen.

Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?

In vielen Gemeinden gibt es für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen die Möglichkeit, Parkplätze kostenfrei zu nutzen oder auf Sonderfahrstreifen (Busspuren) zu fahren. Daneben besteht die Möglichkeit einer Ausnahme bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten. Überwiegend handelt es sich in der Praxis um Erleichterungen beim Parken.

Ist ein E-Kennzeichen Pflicht?

Nein. Das E-Kennzeichen kann freiwillig beantragt werden oder nicht. Ohne Antrag wird dem Fahrzeug ein "normales" Kennzeichen zugeteilt.

Wechsel- oder Saisonkennzeichen mit E?

Auch diese Kombinationen sind möglich. Ein E-Kennzeichen kann als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Da aber durch das E weniger Platz auf dem Kennzeichen bleibt, kann das unter Umständen bei langen Wunschkennzeichen zu Problemen führen. Wird das E-Kennzeichen als Wechselkennzeichen zugeteilt, kann z.B. ein Fahrzeug, das für kurze Strecken in der Stadt genutzt wird, mit E zugelassen werden, das andere Fahrzeug ohne E. Dies ist möglich, da sich das E auf dem kurzen fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens befindet.

Benötigt man eine Umweltplakette?

Wer ein E-Kennzeichen beantragt hat, benötigt trotzdem zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

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Was gilt für ausländische Kfz?

Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die die oben genannten Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen, gibt es eine Plakette in blauer Farbe – ähnlich den Feinstaubplaketten, die statt einer Ziffer ein "E" enthält. Diese blaue Plakette für ausländische E-Autos ist bei den Kfz-Zulassungsstellen erhältlich. Mit dieser blauen Plakette können ausländische Fahrzeuge die Vorteile, die mit einem E-Kennzeichen verbunden sind, ebenfalls nutzen. Im Ausland zugeteilte, spezielle Kennzeichen für Elektrofahrzeuge werden in Deutschland ohne Überprüfung der Voraussetzungen anerkannt.