Saisonkennzeichen: Das gilt für Auto, Motorrad und Wohnmobil

Das Saisonkennzeichen bietet sich für alle an, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen. Sie können den Zeitraum festlegen und müssen nicht zweimal jährlich zum An- und Abmelden zur Zulassungsbehörde.

  • Mit Saisonkennzeichen Geld sparen

  • Die Dauer der Saison kann man selbst bestimmen

  • Fahrten außerhalb der Saison sind nicht erlaubt

Saisonkennzeichen: Von wann bis wann?

Der Halter oder die Halterin kann die Saison, während der er oder sie das Fahrzeug – zum Beispiel ein Cabrio, Motorrad, Wohnmobil oder Wohnwagen – nutzen möchte, selbst festlegen. Einzige Einschränkung: Der Zeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Saisonkennzeichen verlängern

Hat man sich einmal für eine bestimmte Dauer entschieden, kann man die Saison nicht einfach verlängern lassen. Wollen zum Beispiel eine Motorradfahrerin oder ein Motorradfahrer ihr Bike in einem Jahr über den Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens hinaus nutzen, ist eine förmliche Änderung notwendig. Das bedeutet, sie müssen bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zuteilung eines neuen Saisonkennzeichens mit einem anderen Zeitraum stellen.

Angaben auf dem Kennzeichen

Das Saisonkennzeichen enthält neben den Angaben eines normalen Kennzeichens auch Angaben zum Betriebszeitraum. Dieser wird in Form von zwei durch einen Strich getrennten Zahlen rechts auf das Kennzeichen geprägt (z.B. ein Betriebszeitraum vom 1.4. bis 30.10.). Die Zahl oberhalb des Strichs gibt den Monat an, in dem der Betriebszeitraum beginnt (in diesem Fall 04), die Zahl unterhalb, wann er endet (in diesem Fall 10).

Kosten für ein Saisonkennzeichen

Bei den Gebühren für die Zulassungsbehörde ergeben sich keine Unterschiede zu einer "normalen" Zulassung. Dafür spart man bei der Kfz-Steuer und der Versicherung, da diese Kosten nur zeitanteilig anfallen.

Saisonkennzeichen Wohnmobil/Wohnwagen

Bei einem Wohnmobil kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein, da man dies normalerweise nicht ganzjährig nutzt. Es ist auch möglich, einen Wohnwagen-Anhänger mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen, da von der Vorschrift alle Fahrzeuge erfasst sind.

Außerhalb der Saison fahren

Saisonkennzeichen für Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November auf Privatgrund stehen. Sie dürfen es ab diesem Tag also weder auf öffentlichen Straßen oder Plätzen fahren noch auf öffentlichem Grund abstellen.

Saisonkennzeichen: Versicherung

Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten außerhalb des Betriebszeitraums nicht mehr den erforderlichen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an schönen Wochenenden außerhalb dieser Zeitspanne auf keinen Fall zu einer Spritztour verleiten. Während dieser Zeit besteht nur eine Ruheversicherung, die den Gebrauch des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht einschließt. Einzelheiten können Sie dem jeweiligen Versicherungsvertrag entnehmen.

Einzige Ausnahme sind Fahrten zur Abmeldung des Fahrzeugs und anschließende Rückfahrten.

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Saisonkennzeichen E-Fahrzeuge/Oldtimer

Es besteht die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen mit einem H-Kennzeichen zu kombinieren. Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen können Sie ebenfalls mit einem Saisonkennzeichen zulassen. Solche Kombinationen können dazu führen, dass ein Wunschkennzeichen nicht bestehen bleibt, da weniger Platz auf dem Kennzeichen zur Verfügung steht.

Hier finden Sie Informationen über die Zulassungsmöglichkeiten für Oldtimer.

Saisonkennzeichen für das Motorrad

Bei Motorradfahrerinnen und -fahrern sind Saisonkennzeichen sehr beliebt. Hier kann man Kosten, Zeit und Aufwand sparen, wenn man es nur von Frühling bis Herbst nutzt. Steuern und Versicherungen berechnen sich anteilig für die Zulassungsmonate, und eine erneute An- und Abmeldung entfällt. Außerhalb des Gültigkeitszeitraums darf man das Motorrad jedoch nicht auf öffentlichen Straßen bewegen oder parken.