Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen

Junge Frau mit Kennzeichen auf dem Weg zum Ummelden ihres Fahrzeugs in der Zulassungsstelle
Millionen Ummeldungen bedeuten Hochbetrieb in den Zulassungsstellen© imago images/Marc Schüler

Ein Gebrauchtwagen wechselt den Halter oder ein Autobesitzer zieht von einem Zulassungsbezirk in einen anderen um: In diesen Fällen muss das Auto umgemeldet werden. Das müssen Sie dabei beachten.

  • Die Ummeldung ist teilweise auch online möglich

  • Das alte Kennzeichen kann oft behalten werden

  • Wer nicht ummeldet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen

Wenn ein schon angemeldetes Fahrzeug den Halter oder die Halterin wechselt und auf jemand Neuen zugelassen wird, spricht man von einer Besitzumschreibung. Gründe für eine Ummeldung können aber auch ein Umzug oder eine Namensänderung sein.

Ummeldung nach Halterwechsel

Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist auch als Fahrzeugbrief bekannt© ADAC

Für die Ummeldung eines Autos ist die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug oder um eine Ummeldung infolge eines Halterwechsels handelt, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich.


Folgende Dokumente sind hierfür immer notwendig:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    Soll ein Vertreter oder eine Vertreterin die Ummeldung vornehmen, brauchen sie ihren Personalausweis, eine Vollmacht des Halters bzw. der Halterin und eine Kopie des Ausweises des Halters bzw. der Halterin

  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
    Sie dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung – hier finden Sie weitere Informationen zur eVB-Nummer

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)

  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)

  • Das SEPA-Lastschriftmandat, also die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei einem Halterwechsel benötigen Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief). Dasselbe gilt, wenn ein neues Kennzeichen ausgestellt wird. Übrigens: Für die Ummeldung eines Motorrads gelten die gleichen Anforderungen.

Auto-Ummeldung nach Umzug

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an Ihrem neuen Wohnort (Hauptwohnsitz) anmelden. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt im selben Zulassungsbezirk müssen Sie lediglich die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen. Dasselbe gilt bei einer Namensänderung nach der Hochzeit. Wichtig: Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle sollten Sie sich zunächst selbst beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben, damit die neue Adresse schon in Ihrem Personalausweis vermerkt ist.

Auto online ummelden

ulassungsbescheinigung Teil 2 mit verdecktem Sicherheitscode für ein internetbasiertes Zulassungsverfahren.
Für das Ummelden online wird ein Sicherheitscode benötigt© imago images/Arnulf Hettrich

Seit 2019 können Autos auch über das Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel. Zudem müssen beide Zulassungsbescheinigungen verdeckte Sicherheitscodes haben. Bezahlt werden die Gebühren mit der Kredit- oder Bankkarte. Hier erfahren Sie, wie die Kfz-Zulassung online im Detail abläuft.

Kfz ummelden – Kennzeichen behalten

Viele verschiedene Kennzeichen
Oft ist bei Verkauf oder Umzug kein neues Kennzeichen erforderlich© imago images/Action Pictures

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie die bisherigen Kennzeichen behalten. In diesem Fall ist der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorzulegen. Auch wer nur innerhalb eines Zulassungsbezirks umzieht und das alte Kennzeichen behalten möchte, muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Adressänderung vornehmen lassen. Weitere Informationen darüber, wie Sie bei einem Umzug das Autokennzeichen behalten können, lesen Sie hier.

Die Möglichkeit der Mitnahme des alten Kennzeichens besteht übrigens auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs, selbst wenn der Käufer oder die Käuferin in einem anderen Zulassungsbezirk wohnen.

Versicherungsübergang

Beim Verkauf eines angemeldeten Autos geht der Versicherungsvertrag automatisch auf die Käuferin oder den Käufer über. Der neue Fahrzeughalter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs kündigen, wobei die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen muss. Auch die Versicherung kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei einem Umzug kann sich außerdem die sogenannte Regionalklasse ändern, was sich auch auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken kann. Die Versicherung teilt der Halterin bei Änderungen eine neue eVB-Nummer mit. 

Um die eVB-Nummer sollten sich Halter rechtzeitig kümmern, weil sie bei der Ummeldung benötigt wird.

Kosten für die Fahrzeug-Umschreibung

Wird das Auto anlässlich eines Halterwechsels oder Umzugs umgemeldet, werden dafür Gebühren von ca. 17 Euro fällig, wenn das Auto sein Kennzeichen behält. Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es etwa 27 Euro.

Für neue Kennzeichen – falls erforderlich – müssen Sie zusätzlich rund 25 Euro einkalkulieren.

Das Ummelden muss unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.

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