Abgasskandal Fiat: Schadensersatz für Wohnmobile möglich

Fiat Logo zwischen Nebel
Der italienische Autohersteller ist womöglich in den Diesel-Abgasskandal verwickelt© Shutterstock [M]

Auch Fiat unter dem Verdacht der Manipulation von Dieselfahrzeugen. Es sollen unter anderem Wohnmobile auf Basis Fiat Ducato betroffen sein. Alles Wissenswerte im Überblick.

  • Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit Abgasnorm Euro 5 und 6 betroffen

  • Schadenersatz für Wohnmobil-Besitzer möglich

  • Höherer Abzug für Nutzung des Wohnmobils

Nach VW, Mercedes und anderen Herstellern steht auch Fiat unter dem Verdacht der Manipulation von Dieselfahrzeugen. Es geht unter anderem um Wohnmobile, die als Basis den Fiat Ducato haben.

Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen?

Nur der Hersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben die notwendigen Informationen, ob und in welchen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. Software vorhanden ist. Deutlichster Hinweis ist ein verpflichtender Rückruf des KBA, einen solchen gibt es bisher bei Stellantis aber nicht.

Was können Fiat-Kunden tun?

Tätig werden sollten Fiat-Besitzer von Neufahrzeugen, deren Diesel nicht älter als 24 Monate ist und die Euro-6-Norm erfüllt (Euro 6d oder Euro 6dtemp sind nicht betroffen). Diese Fahrzeuge befinden sich noch innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat einzuholen.

Gleiches gilt für Käufer von gebrauchten Fahrzeugen, die sich noch innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist befinden. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist die Sachmängelhaftung beim Kauf vom Händler in der Regel auf ein Jahr ab Übergabe an den Käufer (Verbraucher) verkürzt. Beim Kauf von Privat ist die Sachmängelhaftung in der Regel ausgeschlossen.

Bei Fahrzeugen, die bereits älter als 24 Monate sind und sich damit außerhalb der Sachmängelhaftungsfrist befinden, gilt: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis, das heißt, ab dem öffentlichen Bekanntwerden der Manipulationen.

Schadenersatz bei Wohnmobilen möglich

Wer ein Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato gekauft hat, kann einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Hersteller Stellantis (früher Fiat) haben, wenn ein sogenanntes Thermofenster verbaut ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. In dem Urteil hatte der BGH im Abgasskandal die Hürden für Schadensersatz gegen den Hersteller auf Fahrlässigkeit gesenkt. Das gelte auch für Wohnmobile, so die Richter (BGH-Urteil vom 27.11.2023, Az.: VIa ZR 1425/22).

Das heißt für Wohnmobil-Besitzer: Sie können bei einem fahrlässigen Verstoß des Herstellers Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Dabei geht es um 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (sog. Differenzschaden). Das Wohnmobil darf man behalten, in manchen Fällen muss man sich aber die Nutzung anrechnen lassen.

Gerichte urteilen nicht einheitlich

Immer wieder verurteilen Gerichte Stellantis, den Mutterkonzern von Fiat, zur Zahlung von Schadensersatz, in der Regel in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises. Hinweis: Viele Oberlandesgerichte erkennen bisher aber keine Ansprüche gegen Fiat (Stellantis) und weisen Klagen von Fiat-Wohnmobilfahrern ab.

Wohnmobil: Höherer Abzug für Nutzung

Die überwiegende Zahl der Berufungsgerichte bemisst die Nutzungsvorteile bei Wohnmobilen nicht nach der Laufleistung, sondern nach der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer. Anders als bei einem Pkw gehöre zur Nutzung eines Wohnmobils nicht nur das Fahren, sondern vor allem das Wohnen auf Rädern. Daher ist ein höherer Abzug für die Nutzung eines Wohnmobils als bei einem Pkw möglich.

Der BGH hat sich zur Anrechnung der Nutzungsvorteile bei Wohnmobilen geäußert (BGH, Beschluss vom 29.10.24, Az.: VI a ZR 1090/23) und bestätigt, dass sich der Nutzungsersatz bei Wohnmobilen in der Regel nach der voraussichtlichen Lebenszeit (Gesamtnutzungsdauer) bemisst. "Bei Wohnmobilen tritt neben die Nutzung im Straßenverkehr die bestimmungsgemäße Nutzung zu Wohnzwecken, die sich auch in der Bauart niederschlägt.", so die Karlsruher Richter.

Droht Wohnmobilen die Stilllegung?

Viele Betroffene befürchten Fahrverbote oder Stilllegungen. Dies kann derzeit nicht bestätigt werden. Eine Untersagung des Betriebs wäre möglich, wenn der Halter einem verpflichtenden Rückruf nicht nachkommt. Bislang sind jedoch keine verpflichtenden Rückrufe bekannt.