Dieselskandal bei Audi, Seat, Škoda, Porsche, VW

Logos der VW Group zwischen Nebel
Angeblich soll VW auch bei neueren Dieselmotoren unzulässige Abgastechnik verbauen© Shutterstock [M]

Vom Abgasskandal sind Fahrzeuge aller Konzernmarken (VW, Audi, Škoda, Seat, Porsche) mit verschiedenen Motoren betroffen. ADAC Clubjuristinnen und -juristen erklären, welche Ansprüche Verbraucherinnen und Verbraucher haben.

  • Thermofenster: BGH erleichtert Anspruch auf Schadenersatz

  • Illegales Thermofenster und Verschulden des Herstellers erforderlich

  • Motor EA189: Vielfahrer und Käufer nach 2015 kommen schlecht weg

Im VW-Konzern hat der Abgasskandal weite Kreise gezogen. Neben dem Motortyp EA189 gerät auch das sogenannte Thermofenster in den Fokus. Was Verbraucherinnen und Verbraucher hierzu wissen müssen, erklären die ADAC Clubjuristinnen und -juristen.

Dieselskandal VW, Audi, Mercedes: BGH vereinfacht Schadenersatz für Fahrzeuge mit Thermofenster

Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert Schadenersatz wegen der Verwendung von Thermofenstern. Das bedeutet für Besitzerinnen und Besitzer betroffener Fahrzeuge von VW, Audi und Mercedes:

  • Anspruch auf Schadenersatz nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei fahrlässigem Verhalten des Herstellers

  • vereinfachte Berechnung der Schadensersatzhöhe: 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises

Alle Informationen zum aktuellen Urteil

Thermofenster: VW EA288 und Audi EA896

Angeblich soll VW auch bei neueren Dieselmotoren unzulässige Abgastechnik verbauen, unter anderem ein mutmaßlich illegales Thermofenster. Dabei soll es sich um Motoren mit Euro-6-Abgasnorm handeln. Konkret geht es um die Motorreihe EA288, die seit 2012 unter anderem im VW Golf, Tiguan und Passat sowie in verschiedenen Modellen von Audi, Škoda und Seat verbaut wurde. Bis heute ist strittig, ob in EA288-Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. VW dementiert das. Ähnliches gilt für den Audi-Motor EA896.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den EA288-Motor mehrfach untersucht und bestätigt, dass die Fahrzeuge keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Um erfolgversprechend gegen Händler oder Hersteller vorgehen zu können, müsste man beweisen, dass ein Fahrzeug konkret betroffen ist. Die meisten Gerichte weisen EA288-Klagen aber ab, weil sie den Vortrag der klagenden Kundinnen und Kunden nicht für ausreichend halten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits über die Motoren EA288 und EA896 verhandelt. In seinen Grundsatzurteilen hat er aber nicht entschieden, ob die in den Fahrzeugen verbaute Abgastechnik illegal ist. Jedes Auto muss dafür auf unzulässige Technik untersucht werden.

Motor EA189: Welche Autos sind betroffen?

Nur der Hersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben die notwendigen Informationen, ob und in welchen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtung bzw. Software verbaut ist. Ob Ihr Auto betroffen ist, können Sie mit der Fahrgestellnummer auf den Internetseiten der Hersteller prüfen:

FIN-Check auf der VW-Website

FIN-Check auf der Audi-Website

FIN-Check auf der Škoda-Website

FIN-Check auf der Seat-Website