Dieselskandal bei Audi, Seat, Skoda, Porsche, VW

Logos der VW Group zwischen Nebel
Manipulierte Abgassoftware bei Autos aus dem VW Konzern© Shutterstock [M]

Vom Abgasskandal sind Fahrzeuge aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche) mit verschiedenen Motoren betroffen. ADAC Clubjuristen erklären, welche Ansprüche Verbraucher haben.

  • Thermofenster: BGH erleichtert Anspruch auf Schadensersatz

  • Illegales Thermofenster und Verschulden des Herstellers erforderlich

  • Motor EA189: Vielfahrer und Käufe nach 2015 kommen schlecht weg

Im VW-Konzern hat der Abgasskandal weite Kreise gezogen. Neben dem Motortyp EA189 gerät auch das sogenannte Thermofenster in den Fokus. Was Verbraucherinnen und Verbraucher hierzu wissen müssen, erklären die ADAC Clubjuristen.

Dieselskandal VW, Audi, Mercedes: BGH vereinfacht Schadenersatz für Fahrzeuge mit Thermofenster

Kehrtwende in der Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert Schadensersatz wegen der Verwendung von Thermofenstern. Das bedeutet für Besitzer betroffener Fahrzeuge von VW, Audi und Mercedes:

  • Anspruch auf Schadensersatz nicht nur bei Vorsatz, sondern auch, wenn fahrlässiges Verhalten vorliegt

  • Vereinfachte Berechnung der Schadensersatzhöhe: 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises

Alle Informationen zum aktuellen Urteil

Thermofenster: VW EA288 und Audi EA896

Angeblich soll VW auch bei neueren Dieselmotoren unzulässige Abgastechnik verbauen, unter anderem ein mutmaßlich illegales Thermofenster. Dabei soll es sich um Motoren mit Euro-6-Abgasnorm handeln. Konkret geht es um die Motorreihe EA288, der seit 2012 unter anderem im Golf, Tiguan oder Passat und in verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat verbaut wurde. Bis heute ist strittig, ob in EA288-Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. VW dementiert das. Ähnliches gilt für den Audi-Motor EA896.

Das KBA hat den EA288-Motor mehrfach untersucht und bestätigt, dass die Fahrzeuge keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Um erfolgversprechend gegen Händler oder Hersteller vorgehen zu können, müsste man beweisen, dass ein Fahrzeug konkret betroffen ist. Die meisten Gerichte weisen EA288-Klagen aber ab, weil sie den Vortrag der klagenden Kunden nicht für ausreichend halten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits über die Motoren EA288 und EA896 verhandelt. In seinen Grundsatzurteilen vom 26.6.2023 hat er aber nicht entschieden, ob die in den Fahrzeugen verbaute Abgastechnik illegal ist. Jedes Auto muss dafür auf unzulässige Technik untersucht werden.

Motor EA189: Welche Autos sind betroffen?

Nur der Hersteller und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) haben die notwendigen Informationen, ob und in welchen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtung bzw. Software verbaut ist. Ob Ihr Auto betroffen ist, können Sie mit der Fahrgestellnummer auf den Internetseiten der Hersteller prüfen:

FIN-Check auf der VW-Website*

FIN-Check auf der Audi-Website*

FIN-Check auf der Skoda-Website*

FIN-Check auf der Seat-Website*

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