Mit dem Motorrad durch Frankreich: Diese Regeln gelten

Vor einer Fahrt nach Frankreich mit dem Motorrad sollte man sich über Verkehrsregeln und Besonderheiten, die zum Beispiel für laute Motorräder gelten, informieren.

  • Motorradhandschuhe sind Pflicht

  • Besondere Tempolimits für Fahranfänger

  • Vorbeischlängeln im Stau teilweise erlaubt

Wie schnell darf man fahren?

Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).

Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.

Geblitzt – welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:

BußgeldtatbestandBußgelder

bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h)

ab 45 €

bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h)

ab 90 €

20 - 50 km/h zu schnell

ab 90 €

über 50 km/h zu schnell

1500 €

Stand: 4/2025

Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier

Frankreich testet Lärmblitzer

Der Lärmblitzer Medusa befand sich zuletzt im Testbetrieb. Die Geräte können Motorenlärm von Autos und Motorrädern erfassen. Auch im Jahr 2025 wird weiter getestet. In dieser zweiten Testphase können bereits Bußgelder ab 135 Euro verhängt werden.

Erfahren Sie mehr zu Fahr- und Standgeräuschen bei Motorrädern und zu Lärmblitzern.

Was gilt bei Stau?

Was in Deutschland verboten ist, ist in Frankreich seit 1. Januar 2025 landesweit erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.

Die Regelung, die seit 2021 zunächst in mehreren Departements getestet wurde, gilt jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen mehrspurigen (Schnell-) Straßen mit geteilter Fahrbahn, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt. Erfahren Sie mehr zu dieser Neuregelung in Frankreich

Darf ein Sozius mitfahren?

Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.

Spezielle Vorschriften für Helme

Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/ Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.

Muss man Handschuhe tragen?

In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.

Muss eine Warnweste dabei sein?

Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.

Darf man Kinder mitnehmen?

Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro.

Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.

Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorradbeifahrer

Was gilt auf der Autobahn?

Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Wer bei normalen Verkehrsverhältnissen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) die linke Spur der Autobahn benutzen möchte, muss dort mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.

Darf man mit Beiwagen fahren?

Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern ein solcher in den Zulassungspapieren eingetragen ist.

Um welche Krafträder geht es?

In Frankreich wird zwischen folgenden Fahrzeugen unterschieden:

  • Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

  • Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 cm³ nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt

  • Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

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