Mit dem Motorrad durch Frankreich: Diese Regeln gelten

Welche Regeln sind beim Fahren mit dem Motorrad in Frankreich zu beachten? ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Vor einer Fahrt nach Frankreich mit dem Motorrad sollte man sich über Verkehrsregeln und Besonderheiten, die zum Beispiel für laute Motorräder gelten, informieren.

  • Das Tragen von Motorradhandschuhen ist Pflicht

  • Besondere Tempolimits für Fahranfänger

  • Vorbeischlängeln im Stau ist in einzelnen Regionen erlaubt

Frankreich testet Lärmblitzer

Der Lärmblitzer Medusa ist derzeit im Testbetrieb. Die Geräte können Motorenlärm von Autos und Motorrädern erfassen. Die Testphase soll noch bis Anfang 2023 andauern. Die Höhe des Lärmpegels, ab dem Bußgelder verhängt werden können, steht noch nicht fest. Geplant sind Strafen ab 135 Euro.

Erfahren Sie mehr zu Fahr- und Standgeräuschen bei Motorrädern und zu Lärmblitzern.

Wie schnell darf man fahren?

Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).

Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.

Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier

Darf ein Sozius mitfahren?

Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.

Was gilt auf der Autobahn?

Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Wer bei normalen Verkehrsverhältnisssen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) die linke Spur der Autobahn benutzen möchte, muss dort mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.

Spezielle Vorschriften für Helme

Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.

Muss ich Handschuhe tragen?

Seit dem 20. November 2016 besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.

Darf man mit Beiwagen fahren?

Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern ein solcher in den Zulassungspapieren eingetragen ist.

Muss eine Warnweste dabei sein?

Seit 1.1.2016 müssen auch Motorradfahrer eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.

Was gilt bei Stau?

Was in Deutschland verboten ist, ist in einigen französischen Departements seit dem 2.8.2021 versuchsweise erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.

Die Regelung gilt in den Departements Bouches-du-Rhône, Haute-Garonne, Gironde, Hérault, Isère, Loire-Atlantique, Nord, Rhône (einschließlich der Metropole Lyonnaise), Var, Alpes-Maritimes, Drôme, Vaucluse, Pyrénées-Orientales sowie den acht Departements der Region Île-de-France – jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.

Der Versuchszeitraum ist zunächst auf drei Jahre festgelegt.

Um welche Krafträder geht es?

In Frankreich wird zwischen folgenden Fahrzeugen unterschieden:

  • Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

  • Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt

  • Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h