Führerschein verloren – was tun?

Im Video erklärt ADAC Juristin Kristina Benecke, was man tun muss, wenn der Führerschein weg ist ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock [M], Video: © ADAC e.V.

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder wenn er gestohlen wurde, sollten Sie schnell handeln. Denn das Dokument muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

  • Keine Zeit verlieren: Sofort neuen Führerschein beantragen

  • Welche Dokumente Sie dafür benötigen

  • Vorläufiger Nachweis, wenn es zu lange dauert

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie schnellstmöglich einen neuen bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts beantragen. Denn wer seinen Führerschein während der Fahrt nicht dabei hat und kontrolliert wird, muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro bezahlen.

Antrag: Diese Dokumente brauchen Sie

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Möglicherweise verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins

  • Wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde, benötigen Sie möglicherweise eine sogenannte Karteikartenabschrift. Das ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten, die bei Ihrer früheren Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind

Ein Ersatzführerschein kostet (ohne Kosten für das Passbild) mit der eidesstattlichen Versicherung rund 72 Euro.

Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, müssen Sie die Führerscheinstelle informieren.

Lange Wartezeit: Was tun?

Bis Ihr neuer Führerschein da ist, können Sie für Fahrten im Inland eine Bescheinigung über den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis bekommen. Sie kostet allerdings extra. Die vorläufige Fahrberechtigung enthält kein Foto und ist nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig.

Wer schneller Ersatz benötigt, zum Beispiel für Fahrten ins Ausland, kann gegen einen Aufpreis die Expressausstellung des neuen Führerscheins beantragen.

Führerschein gestohlen: Fall für die Polizei

Wurde Ihr Führerschein gestohlen, müssen Sie das bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Beamten stellen dann eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit können Sie einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro.

Es kann bis zu sechs Wochen dauern, ehe Sie das neue Dokument bei der Führerscheinstelle abholen können. Gegen einen Gebührenzuschlag ist auch hier eine Eilausstellung möglich.

Im Ausland gestohlen oder verloren

Wurde Ihr Führerschein im Ausland gestohlen oder verloren, sollten Sie das bei der dortigen Polizei anzeigen. Die Diebstahlsanzeige ist für die Rückfahrt notwendig, um bei Kontrollen eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Bußgelder zu vermeiden. Wer ohne Führerschein und Verlustnachweis auf dem Heimweg nach Deutschland mehrere Grenzen zu überqueren hat, muss im jeweiligen Transitland mit einem Bußgeld rechnen. Dies beträgt

  • in Österreich 36 Euro,

  • in der Schweiz ca. 20 Franken,

  • in Italien ab 86 Euro.

Wenn Sie wieder zurück in Deutschland sind, beantragen Sie einen Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Wohnsitz im Ausland: So geht's

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und den deutschen Führerschein im Ausland verlieren, wird unterschieden:

Wohnen Sie in der EU oder in einem EWR-Mitgliedstaat, stellt die Straßenverkehrsbehörde an Ihrem aktuellen Wohnsitz den neuen Führerschein aus. Sie benötigt dazu einen Nachweis über den Umfang Ihrer bisherigen deutschen Fahrerlaubnis. Diesen gibt es bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den verloren gegangenen Führerschein ausgestellt hatte, bzw. bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres letzten ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.

Wohnen Sie in einem Land, das nicht zur EU gehört oder kein EWR-Mitgliedstaat ist, können Sie sich mit dem Problem an jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland wenden. In der Praxis ist es jedoch empfehlenswert, die Führerscheinstelle zu kontaktieren, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat oder die Fahrerlaubnisbehörde ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.