Fahrzeugschein verloren: So bekommen Sie einen neuen

Polizist kontrolliert Fahrzeugschein eines Autofahrers
Polizeikontrolle: Der Fahrer muss den Fahrzeugschein vorzeigen können© ADAC/Beate Blank

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder er gestohlen wurde, müssen Sie umgehend einen neuen beantragen. An wen Sie sich dafür wenden und welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie hier.

  • Melden Sie den Verlust Ihres Fahrzeugscheins bei der zuständigen Behörde

  • Wurde der Schein gestohlen, müssen Sie Anzeige erstatten

  • Beim Fahren ohne Fahrzeugschein droht ein Verwarnungsgeld

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, wie der Fahrzeugschein seit 2005 offiziell heißt, enthält persönliche Daten des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin und technische Informationen zum Fahrzeug. Das Dokument muss immer im Auto mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden. Bei Verlust haben Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs schnellstens für Ersatz zu sorgen.

An wen müssen Sie sich wenden?

Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren, können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen neuen beantragen. Wenn der Schein gestohlen wurde, müssen Sie sich vorher bei der Polizei melden und den Diebstahl zur Anzeige bringen. Diese Diebstahlbescheinigung brauchen Sie für den Neuantrag bei der Zulassungsbehörde.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente Sie bei der jeweiligen Behörde brauchen. In der Regel sind für einen Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil I folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (kann bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden)

  • Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl

Was kostet ein Neuantrag?

Die anfallenden Gebühren für einen neuen Fahrzeugschein sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Je nach Bundesland, Behörde und benötigten Unterlagen sollten Sie mit Kosten zwischen 11 und 50 Euro rechnen.

Fahren ohne Fahrzeugschein?

Fahrzeugschein
Nur das Originaldokument des Fahrzeugscheins ist zulässig© ADAC/Beate Blank

Sie sind als Fahrerin bzw. Fahrer eines Fahrzeugs verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I während jeder Fahrt mitzuführen. Im Fall einer Fahrzeugkontrolle der Polizei müssen Sie den Fahrzeugschein im Original vorzeigen können, ansonsten wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Beantragen Sie einen neuen Fahrzeugschein, wird dieser in der Regel sofort ausgehändigt. Sollte das im Ausnahmefall nicht möglich sein, können Sie mit der ausgestellten Verlusterklärung üblicherweise eine Woche weiterfahren. Aber Vorsicht, im Ausland wird die Verlusterklärung meistens nicht anerkannt.

Übrigens: Eine Kopie des Fahrzeugscheins wird ebenfalls nicht akzeptiert.

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Verlust im Ausland

Auch auf Reisen im Ausland muss der Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden. Geht er dabei verloren oder wird gestohlen, sind Sie verpflichtet, den Verlust bei der örtlichen Polizei zu melden. Lassen Sie sich eine polizeiliche Bestätigung ausstellen – diese brauchen Sie für eine mögliche Fahrzeugkontrolle und für den Neuantrag des Fahrzeugscheins. Einen Ersatz für den Schein bekommen Sie nur bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland.