Bußgelder: Niedrigemissionszone in London

Das Fahren in das Zentrum von London (Low Emission Zone) kann teuer werden, wenn man sich nicht registriert! Viele Mitglieder melden sich bei den ADAC Clubjuristen, da sie Aufforderungen von Transport for London (TfL) oder dem Inkassobüro Euro Parking Collection (EPC) zur Zahlung eines Bußgeldes wegen des Befahrens der LEZ erhalten haben.
Gebühr für Befahren der LEZ
Dieser Bereich der LEZ im Großraum London darf von bestimmten Fahrzeugen nur noch gegen Entrichtung einer Gebühr befahren werden. Mit der Erhebung der Gebühren und der Überwachung ist Transport for London (TfL) betraut worden. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Luftqualität im Großraum London.
Fahrzeugregistrierung erforderlich
Alle Fahrzeuge, welche einem bestimmten Typen entsprechen und nicht in Großbritannien zugelassen sind, müssen sich vor dem Befahren der LEZ registrieren lassen. Dies gilt auch dann, wenn sie die Abgasnormen erfüllen. Fahrzeuge, die diese Normen nicht erfüllen, müssen zusätzlich eine Tagesgebühr entrichten. So sind beispielsweise Wohnmobile ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 t registrierungspflichtig.
Achtung: Die Bearbeitungszeit der Registrierung beträgt ca. 10 Tage, sie sollte daher rechtzeitig vorgenommen werden!
Praxisprobleme
Da die LEZ per Video überwacht wird, ist die richtige Einordnung der aufgenommenen Fahrzeuge nicht immer gewährleistet. Auch wenn in Deutschland als Pkw zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich von den Bestimmungen der LEZ nicht betroffen sind, zeigt die Erfahrung leider, dass sie anscheinend regelmäßig nicht der Kategorie „Car“, sondern der Kategorie „Van“ zugeordnet werden. Die Fahrzeuge der Kategorie „Van“ (Leergewicht ab 1.205 kg und zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5t) müssen jedoch grundsätzlich vor der Einfahrt in die LEZ registriert werden, wenn sie im Ausland zugelassen sind.
Es ist daher empfehlenswert auch solche Fahrzeuge wie beispielsweise den Citroën Berlingo, den Renault Kangoo, den Caddy aber auch die T-Busse von Volkswagen sowie die Fahrzeuge der V-Reihe von Mercedes (die Aufzählung ist nicht abschließend) vorsorglich zu registrieren. Dies gilt selbst dann, wenn solche Fahrzeuge als Benziner betrieben werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man sich später gegen Bußgeldbescheide zur Wehr setzen muss.
Sollte mangels Registrierung bzw. Nichtzahlung der Tagespauschale ein Bußgeldbescheid zugestellt worden sein, so raten wir dazu, Einspruch einzulegen und anhand der Fahrzeugpapiere zu belegen, dass es sich um einen Pkw handelt bzw. dass zumindest die Emissionsklasse eingehalten wird. Das Fahrzeug sollte zudem nachträglich noch registriert werden.
Eine Prognose über die Erfolgsaussichten eines solchen Einspruchs kann leider nicht abgegeben werden.
Weitere Informationen zur LEZ, den betroffenen Fahrzeugkategorien oder der Registrierung finden Sie hier.
Text: Juristische Zentrale