ADAC Unfallschutz: Schadenservice

ADAC Unfallschutz: Schaden online melden

So können Sie uns den Unfall melden

Melden Sie uns Ihren Schaden bitte über folgendes Formular:

Unfall melden, 524,29 KB

Das PDF können Sie ganz einfach downloaden und ausfüllen. Drucken Sie dafür das Formular aus und senden es uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir kontaktieren Sie, sollten weitere Belege und Informationen zur Bearbeitung benötigt werden.


Wichtige Informationen zur Schadenmeldung und -Bearbeitung nach einem Unfall

Bitte suchen Sie unmittelbar nach einem Unfall einen Arzt auf und befolgen dessen Ratschläge. Bitte informieren Sie uns unverzüglich telefonisch über den Unfall.

Für die Meldung eines Unfalls rufen Sie uns bitte an unter:
Tel: 089 7676 4554
 
Gerne senden wir Ihnen ein Schadenmeldeformular zu. 

Um von den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern etc. Auskunft zu erhalten, benötigen wir eine Erklärung, dass Sie diese Stellen von deren Schweigepflicht entbinden. Das gilt auch für andere Versicherer, Behörden, gesetzliche Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Versicherer dürfen jedoch nur solche Informationen einholen, die für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich sind.

Im Schadensfall müssen Sie sich ggf., auf unser Verlangen hin durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine objektive Feststellung und Ermittlung der medizinischen Grundlagen für die Bemessung der Leistungen möglich sind. Die Kosten dafür tragen wir.

Haben Sie sich bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss die Polizei verständigt werden. Ein Polizeiprotokoll muss der Schadenbearbeitung z.B. als Nachweis des Schadeneintritts zur Verfügung gestellt werden.

Einen unfallbedingten Todesfall teilen Sie uns bitte innerhalb von 6 Monaten mit, auch wenn der Unfall selbst schon vorher gemeldet worden ist.

Schadenmeldebogen Unfallschutz zum Download, 524,29 KB
Sie können das PDF downloaden und ausfüllen. Drucken Sie dafür das Formular aus und senden es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Sollten weitere Belege und Informationen zur Bearbeitung benötigt werden, kontaktieren wir Sie.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, die wir zur Prüfung des Versicherungsfalles benötigen, werden wir Ihnen spätestens nach vier Wochen mitteilen, ob und in welcher Höhe wir leisten.

Bei der Invaliditätsleistung beträgt der Zeitraum aufgrund der aufwendigen Prüfung bis zu drei Monate.

Die Invaliditätsleistung kann nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Unfalls beansprucht werden.

Wenn unsere Leistungspflicht bereits feststeht, aber die Höhe der Leistung noch nicht geklärt sein sollte, bezahlen wir auf Ihren Wunsch vorab einen angemessenen Vorschuss.

Wenn wir einen Anspruch festgestellt haben, erfolgt die Auszahlung der Leistung innerhalb von zwei Wochen.

Beide Seiten (der Versicherungsnehmer und die ADAC Versicherung AG) sind maximal bis zu drei Jahren nach dem Unfall berechtigt, den Invaliditätsgrad erneut ärztlich bemessen zu lassen. Sollte eine höhere Invalidität, als von uns bereits erbracht, festgestellt werden, so wird die hieraus resultierende Nachzahlung mit 5% jährlich verzinst. Bei Kindern bis 15 Jahren beträgt die Frist fünf Jahre.

Nach dem Tod einer versicherten Person nach einem Unfall können Erben und Bezugsberechtigte Anspruch auf die Invaliditätsleistung und Todesfall-Leistung haben.

Ist kein Bezugsberechtigter genannt, erhalten die Erben diesen Anspruch. Ist ein Bezugsberechtigter festgelegt, hat dieser bei Einritt des Versicherungsfalls Anspruch auf die fällige Zahlung. Für Ihren Unfallschutzvertrag können Sie uns gerne einen Bezugsberechtigten nennen.

Bitte verwenden Sie hierzu dieses Formular: Formular Bezugsberechtigter, 49,88 KB

Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Leistungen aus diesem Vertrag werden an Sie ausgezahlt, auch wenn eine mitversicherte Person den Unfall erlitten hat.

 

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Wichtiger Hinweis für berufsbedingte Unfälle

Üben Sie z. B. einen Beruf der Berufsgruppe B (überwiegend körperliche Tätigkeit) aus, wird bei einem berufsbedingten Unfall die errechnete Invaliditäts- und Todesfallleistung zu 70 Prozent ausbezahlt. Alle anderen Leistungen werden zu 100 Prozent ausbezahlt. Bei einem Freizeitunfall werden alle Leistungen zu 100 Prozent ausbezahlt.