FAQ zum ADAC Unfallschutz

Allgemeines

Der gesetzliche Schutz reicht nicht aus. Gesetzlich Unfallversicherte können unter gewissen Voraussetzungen mit finanzieller Unterstützung durch das soziale Sicherungssystem rechnen. Die meisten Unfälle ereignen sich allerdings genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift – im Haushalt, in der Freizeit, im Verkehr und auf Reisen. 
Eine private Unfallversicherung ist deshalb eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung. 

Der ADAC Unfallschutz bietet vielseitige Leistungen zur finanziellen Absicherung nach einem Unfall. Außerdem werden Betroffene von Anfang an umfassend beraten und während der gesamten Genesungszeit professionell betreut.

Eine Unfallversicherung gehört zu den sogenannten Summenversicherungen, d.h. die vereinbarte Versicherungssumme wird im Schadensfall ausbezahlt. Hat man mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen, werden die vereinbarten Leistungen wie z.B. Invaliditätsleistung oder Todesfallleistung aus allen Verträgen ausbezahlt. 

Es gibt aber außerdem Kostenerstattungen aus der Schadensversicherung, d.h. der tatsächlich entstandene Schaden wird ersetzt. Bei mehreren vorhandenen Unfallversicherungen wird eine Kostenerstattung, wie z.B. Rooming-in nur einmalig bezahlt.

Den ADAC Unfallschutz Basis und Exklusiv gibt es in folgenden Tarifen: 

Tarif Kind von 0 - 17 Jahren
Tarif Erwachsener von 18 - 65 Jahren
Tarif Senior ab 66 Jahren

Die Produktlinie Basis steht für soliden Schutz in allen Lebenslagen. 
Mit der Produktlinie Exklusiv entscheiden Sie sich für zusätzliche Leistungen und eine höhere finanzielle Absicherung bei Invalidität. 

Das bietet die Produktlinie Exklusiv z.B. zusätzlich:

Höhere finanzielle Leistungen: 

  • bei Personenbergung
  • im Todesfall
  • bei kosmetischen Operationen
  • für Behandlungskosten bei Tauchunfällen
  • durch eine verbesserte Gliedertaxe
     

Zusätzliche finanzielle Leistungen: 

  • Unfallhilfeleistung: Ausbildungs- und Anschaffungskosten für einen Blindenhund
  • Verdoppelung Krankenhaustagegeld im Ausland
     

Allgemeine Verbesserungen:  

  • verlängerte Fristen bei Eintritt, Meldung und Feststellung der Invalidität
  • erweiterter Unfallbegriff, z. B. sind Zerrungen oder Zerreißungen von Menisken durch Eigenbewegung eingeschlossen
  • Einschluss von Infektionskrankheiten durch Insektenstiche wie FSME, Borreliose

Das motorsportliche Risiko für Rennen und Training ist beim ADAC Unfallschutz normalerweise ausgeschlossen. 

DMSB-Lizenzfahrer (Lizenz muss über den ADAC bezogen worden sein) können einen speziellen ADAC Unfallschutz mit Motorsport-Risiko abschließen. 

So erhalten Sie den ADAC Unfallschutz mit Motorsport-Risiko:

Kontaktformular Tel.: (0 89) 76 76 57 00 (Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr erreichbar) ADAC vor Ort

Leistungen

Eine Invalidität liegt vor, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die in diesem Fall ausgezahlte Summe soll folgende Kosten decken: 

  • Monatliche Lebenshaltungskosten
  • Umzugskosten bzw. Umbaumaßnahmen an Wohnung, Haus oder Auto

Sie haben die Wahl zwischen vier verschiedenen Versicherungssummen. Aus der Versicherungssumme ergibt sich die Invaliditätsleistung, die Sie im Bedarfsfall erhalten. Je nach gewählter Progression kann diese noch vervielfacht werden.

Bitte beachten Sie: Üben Sie einen Beruf der Berufsgruppe B (Berufsgruppenübersicht, 56,66 KB) aus, wird bei einem berufsbedingten Unfall die errechnete Invaliditätsleistung zu 70 Prozent ausbezahlt. Alle anderen Leistungen werden zu 100 Prozent ausbezahlt. Bei einem Freitzeitunfall werden alle Leistungen zu 100 Prozent ausbezahlt.

Die Versicherungssumme und die Progression bestimmen im Falle einer Invalidität neben dem Grad der Invalidität, in welcher Höhe die Versicherungsleistung ausbezahlt wird. Die Progression erhöht die Versicherungsleistung bei schwereren Verletzungen überproportional (d.h. je höher der Invaliditätsgrad ist, desto stärker steigt die Versicherungsleistung an). So werden z.B. aus einer Versicherungssumme von 150.000 Euro bei einer Progression von 500 Prozent bis zu 750.000 Euro.

Beim ADAC Unfallschutz greift die Progression bereits ab dem relativ niedrigen Invaliditätsgrad von 26 Prozent. Ab bereits 80 Prozent Invalidität erhalten Sie die volle Invaliditätsleistung (100 Prozent).

Die Gliedertaxe gibt die Prozentwerte an, die für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen angesetzt werden. Bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird der Wert entsprechend gekürzt.
Auf das persönliche Ausmaß der Beeinträchtigung der versicherten Person kommt es nicht an. Ein Pianist erhält z.B. beim Verlust eines Daumens 25 Prozent der Versicherungssumme (im ADAC Unfallschutz EXKLUSIV) - ein Versicherungskaufmann auch.
Im Unfallschutz EXKLUSIV fallen die Werte in der Gliedertaxe zum Teil deutlich höher aus als beim Unfallschutz BASIS. Sind durch einen Unfall mehrere Körperteile oder Organe betroffen, werden die jeweiligen Einzelwerte addiert (bis maximal 100 Prozent).
Wirken bestehende Krankheiten an den Unfallfolgen mit, so wird von Mitwirkung gesprochen. Der Mitwirkungsanteil verringert den Invaliditätsgrad. Beträgt der Anteil der Mitwirkung weniger als 50 Prozent, so verzichtet der ADAC Unfallschutz auf die Kürzung.

Unfälle beim Sport sind abgesichert. Unfälle bei aktiver Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings sowie Berufssportler sind jedoch ausgeschlossen.
Zusatzleistungen bzgl. Sport in der Produktlinie Exklusiv:

  • Im Rahmen des erweiterten Unfallbegriffs sind z. B. auch Zerrungen oder Zerreißungen von Menisken durch Eigenbewegung eingeschlossen.
  • Im Tarif Kind wird bei Kopfverletzungen die Invaliditätsleistung (ohne Progression) um 10 Prozent erhöht, wenn ein geeigneter Helm getragen wurde.

Vorerkrankung: Wirken bestehende Krankheiten an den Unfallfolgen mit, so wird von Mitwirkung gesprochen. Der Mitwirkungsanteil verringert den Invaliditätsgrad. Beträgt der Anteil der Mitwirkung weniger als 50 Prozent, so wird auf die Kürzung verzichtet.

Vorinvalidität: Eine Vorinvalidität besteht, wenn Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt waren. Die Vorinvalidität wird in der gleichen Weise berechnet wie der Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad wird um diese Vorinvalidität gemindert.

Vertrag

Versicherungsbeginn: Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages.

Versicherungsdauer: Der ADAC Unfallschutz ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf in Textform kündigen. Im Tarif Kind von minderjährigen Kindern endet der Vertrag automatisch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.

Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer kann sowohl ein ADAC Mitglied, als auch eine Person ohne ADAC Mitgliedschaft sein. ADAC Mitglieder erhalten jedoch einen Preisvorteil.

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die mit der Versicherung AG einen Vertrag über den ADAC Unfallschutz abschließt. Mit diesem Vertrag kann der Versicherungsnehmer sich selbst absichern oder weitere Personen mit aufnehmen, sofern er und die mitversicherten Personen noch nicht 76 Jahre alt sind.

Ein minderjähriger Versicherungsnehmer kann den ADAC Unfallschutz im Tarif Erwachsener abschließen. Hierzu werden die Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter benötigt. Dafür wenden Sie sich bitte an eine ADAC Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.

Versicherte Personen
Folgende Personen können mitversichert werden:

  • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder nicht-eheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers und des versicherten Partners, unabhängig von ihrem Wohnort
Für alle versicherten Personen inkl. dem Versicherungsnehmer existiert ein gemeinsamer Vertrag. Versicherungsschutz besteht nur für Personen, die im Vertrag namentlich erfasst sind.
Kinder im ersten Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert und müssen nicht namentlich im Vertrag mit aufgenommen werden. Sie erhalten eine Invaliditätsleistung in Höhe von 50.000 Euro (ohne Progression) und eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro.

Ja, ein ADAC Unfallschutz kann auch ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Als ADAC Mitglied haben Sie aber einen Preisvorteil und erhalten den günstigeren Mitgliederpreis. Dazu können Sie in unserem Online-Antrag die ADAC Mitgliedschaft und den ADAC Unfallschutz ganz bequem hintereinander abschließen.

Unfallschutz berechnen

Der Unfallschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Einige Leistungen, (wie z.B. Vermittlung einer Pflegemöglichkeit § 10, Fahrttraining § 13, Überführung im Todesfall § 26) können aber nur in Deutschland erbracht werden.

Es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Der Beitrag enthält bei monatlicher Zahlungsweise 5 Prozent Ratenzahlungszuschlag. Eine Ratenzahlung ist nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren möglich.

Vertragsänderung

Eine Anpassung der Versicherungssumme oder Progression kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden.

  • Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung
  • Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie in unserem Online-Tarifrechner keine Vertragsanpassung durchführen können.
Wenn Sie Ihre Versicherungssumme/Progression anpassen möchten kontaktieren Sie uns bitte:

Kontaktformular Tel.: 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar) ADAC vor Ort 

Ja, eine Anpassung der versicherten Personen ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden.

Das Hinzufügen einer weiteren versicherten Person ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
Eine Reduzierung der versicherten Personen wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in unserem Online-Tarifrechner keine Anpassung eines bestehenden Vertrages möglich ist. Kontakt für Anpassung der versicherten Personen:

Kontaktformular Tel.: 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar) ADAC vor Ort 

Ja, eine Anpassung der Zahlweise ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden. Eine Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlung kann zum gewünschten Termin erfolgen, eine Umstellung von jährlicher auf monatliche Zahlung wird erst zum Beginn des neuen Versicherungsjahres wirksam.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in unserem Online-Tarifrechner keine Anpassung eines bestehenden Vertrages möglich ist.

Kontakt für Anpassung der Zahlweise:

Kontaktformular Tel.: 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar) ADAC vor Ort 

Schaden/Schadenmeldung

Bitte suchen Sie unmittelbar nach einem Unfall einen Arzt auf und befolgen dessen Ratschläge. Bitte informieren Sie uns unverzüglich telefonisch über den Unfall.

Für die Meldung eines Unfalls rufen Sie uns bitte an unter:
Tel: 089 7676 4554
 
Gerne senden wir Ihnen ein Schadenmeldeformular zu. 

Um von den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern etc. Auskunft zu erhalten, benötigen wir eine Erklärung, dass Sie diese Stellen von deren Schweigepflicht entbinden. Das gilt auch für andere Versicherer, Behörden, gesetzliche Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Versicherer dürfen jedoch nur solche Informationen einholen, die für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich sind.

Im Schadensfall müssen Sie sich ggf., auf unser Verlangen hin durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine objektive Feststellung und Ermittlung der medizinischen Grundlagen für die Bemessung der Leistungen möglich sind. Die Kosten dafür tragen wir.

Haben Sie sich bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss die Polizei verständigt werden. Ein Polizeiprotokoll muss der Schadenbearbeitung z.B. als Nachweis des Schadeneintritts zur Verfügung gestellt werden.

Einen unfallbedingten Todesfall teilen Sie uns bitte innerhalb von 6 Monaten mit, auch wenn der Unfall selbst schon vorher gemeldet worden ist.

Für die Erstmeldung eines Unfalls rufen Sie uns bitte an unter:
Tel: 089 7676 4554
Wir senden Ihnen dann gerne ein Schadenmeldeformular zu.

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, die wir zur Prüfung des Versicherungsfalles benötigen, werden wir Ihnen spätestens nach vier Wochen mitteilen, ob und in welcher Höhe wir leisten.

Bei der Invaliditätsleistung beträgt der Zeitraum aufgrund der aufwendigen Prüfung bis zu drei Monate.

Die Invaliditätsleistung kann nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Unfalls beansprucht werden.

Wenn unsere Leistungspflicht bereits feststeht, aber die Höhe der Leistung noch nicht geklärt sein sollte, bezahlen wir auf Ihren Wunsch vorab einen angemessenen Vorschuss.

Wenn wir einen Anspruch festgestellt haben, erfolgt die Auszahlung der Leistung innerhalb von zwei Wochen.

Beide Seiten (der Versicherungsnehmer und die ADAC Versicherung AG) sind maximal bis zu drei Jahren nach dem Unfall berechtigt, den Invaliditätsgrad erneut ärztlich bemessen zu lassen. Sollte eine höhere Invalidität, als von uns bereits erbracht, festgestellt werden, so wird die hieraus resultierende Nachzahlung mit 5% jährlich verzinst. Bei Kindern bis 15 Jahren beträgt die Frist fünf Jahre.

Nach dem Tod einer versicherten Person nach einem Unfall können Erben und Bezugsberechtigte Anspruch auf die Invaliditätsleistung und Todesfall-Leistung haben.

Ist kein Bezugsberechtigter genannt, erhalten die Erben diesen Anspruch. Ist ein Bezugsberechtigter festgelegt, hat dieser bei Einritt des Versicherungsfalls Anspruch auf die fällige Zahlung. Für Ihren Unfallschutzvertrag können Sie uns gerne einen Bezugsberechtigten nennen.

Bitte verwenden Sie hierzu dieses Formular: Formular Bezugsberechtigter, 49,88 KB

Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Leistungen aus diesem Vertrag werden an Sie ausgezahlt, auch wenn eine mitversicherte Person den Unfall erlitten hat.