Von allen ADAC Apps und Webseiten auf allen Geräten abmelden.
Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft
Urlaubszeit und Sie sind schwanger, was nun?
Bei plötzlich auftretenden Schwangerschaftskomplikationen und einer neu festgestellten Schwangerschaft können Sie sich mit der Reiserücktrittsversicherung finanziell absichern.
Erstellt: 04/2026
Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft kurz erklärt
Die Reiserücktrittsversicherung deckt unerwartete medizinische Ereignisse, die Sie daran hindern, die Reise anzutreten, z.B. Schwangerschaftskomplikationen. Sie erstattet die vertraglich anfallenden Stornokosten bei Stornierung einer gebuchten Reise.
Die Reiseabbruchversicherung deckt unerwartete medizinische Ereignisse, die während der Reise eintreten und die planmäßige Fortführung der Reise unzumutbar machen.
Eine bei Abschluss der Versicherung bereits bekannte Schwangerschaft ohne Komplikationen gilt meist nicht als Rücktrittsgrund.
Ein ärztliches Attest, das Ihre Reiseunfähigkeit bescheinigt, ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung.
Themen auf der Seite
Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft sinnvoll?
Ihre eigene und die Gesundheit Ihres Babys ist das Wichtigste, die Reiserücktrittsversicherung ist daher ein sinnvoller Schutz in Ihrer Schwangerschaft. Die Reiserücktrittsversicherung versichert Sie, wenn Sie Ihren bereits gebuchten Urlaub nicht antreten oder nicht fortführen können,
weil die Reise Ihre Schwangerschaft gefährden könnte, z.B. aufgrund Schwangerschaftskomplikationen, und die Reise daher unzumutbar ist
weil Sie erst nach Reisebuchung und nach Versicherungsbeginn von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben und die Reise unzumutbar ist
Ist der Partner mitversichert?
Im Familienvertrag der Reiserücktrittsversicherung sind sogar Ihr Partner und Ihre Kinder mitversichert, wenn Sie als Schwangere nicht verreisen können. In der ADAC Reiserücktrittsversicherung sind Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft?
Die Reiserücktrittsversicherung greift bei einer Schwangerschaft immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist. Beispielsweise,
wenn unerwartete Schwangerschaftskomplikationen auftreten, z.B. frühzeitige Wehen, Frühgeburt, schwangerschaftsbedingte Krankheit
wenn der Arzt ein Reiseverbot erteilt, z. B. bei Frühgeburtsrisiko, schwangerschaftsbedingten Krankheiten
wenn Ihre Schwangerschaft neu festgestellt wurde.
Die Reiserücktrittsversicherung schützt in diesen drei Fällen:
Bei Abschluss noch nicht schwanger: Der Schutz greift, wenn nach Versicherungsbeginn die Schwangerschaft festgestellt wird und der Reiseantritt kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin liegt.
Bei Abschluss bereits schwanger: Versichert sind unvorhersehbare Komplikationen nach Versicherungsabschluss.
Abreisedatum in fortgeschrittener Schwangerschaft: Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn gesundheitliche Risiken eintreten oder aufgrund einer Frühgeburt die Reise nicht angetreten werden kann.
Schwangerschaftskomplikationen während der Reise
Sie haben Ihre Reise bereits angetreten und können sie wegen eingetretener Schwangerschaft oder wegen Schwangerschaftskomplikationen nicht fortsetzen? In diesen Fällen leistet die Reiseabbruchversicherung.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft nicht?
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft ohne Komplikationen
Bei Reiseantritt trotz bekannter Schwangerschaftskomplikationen
Bei unvollständigen Unterlagen und fehlendem ärztlichen Attest
Welche Nachweise verlangt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich eine Reise wegen einer Schwangerschaft stornieren oder abbrechen muss?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die angefallenen Kosten nur, wenn alle geforderten Nachweise vollständig erbracht wurden. Dazu zählen:
Ärztliches Attest: Wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder einem medizinischen Risiko nicht reisen können, benötigen Sie ein ärztliches Attest.
Diagnose und Reiseverbot: Das Attest sollte die Diagnose enthalten und klar darlegen, warum die Reise gesundheitlich entweder für Sie oder das Kind nicht ratsam ist.
Kosten einreichen: Senden Sie das ärztliche Attest, alle Belege sowie die Stornierungsbestätigung Ihrer Reise an Ihre Reiserücktrittsversicherung, um den Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Eine frühzeitige Kommunikation mit der Versicherung ist entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Wie schließe ich eine Reiserücktrittsversicherung als Schwangere ab?
So gehen Sie als werdende Mutter vor:
Persönlichen Bedarf ermitteln: Welche Risiken sollen abgedeckt sein?
Anbieter und Tarife vergleichen: Suchen Sie nach Versicherungen, die eine Schwangerschaft als versichertes Ereignis anerkennen, und vergleichen Sie die Leistungen.
Versicherung auswählen: Wählen Sie den Anbieter aus, der Ihnen als Schwangere einen umfassenden Schutz bietet.
Antrag stellen: Füllen Sie den (Online-)Antrag aus.
Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, warum die Reise storniert werden muss.
ADAC Reiserücktrittsversicherung für Schwangere abschließen
Weltweiter Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für das Reisegepäck, je nach gewähltem Tarif
Für Einzelpersonen, Paare und Familie - im Familienvertrag sind Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert, auch wenn sie getrennt verreisen oder nicht mehr zu Hause wohnen
Bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließbar, bei Last-Minute bis 3 Tage nach der Buchung
Sinnvolle Ergänzung: Auslandskrankenversicherung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung für Schwangere im Ausland
Eine Reise während einer Schwangerschaft kann eine Herausforderung sein, vor allem wenn Komplikationen auftreten oder eine unerwartete Entbindung nötig ist. Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Egal, ob ambulant oder stationär.
Was ist versichert?
Als Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung gelten in der Schwangerschaft:
medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft
Früh- und Fehlgeburten
medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Welche Kosten erstattet die Auslandskrankenversicherung auf Reisen während der Schwangerschaft?
Diese im Ausland angefallenen Kosten werden erstattet:
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Entbindung und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
Schwanger auf Reisen?
Die Auslandskrankenversicherung erstattet die im Ausland anfallenden (Mehr-)Kosten für
Untersuchungen wegen besonderer Umstände
ärztliche Heilbehandlung von Schwangerschaftskomplikationen
medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
Ambulante und stationäre Entbindung
Medizinisch notwendiger Kaiserschnitt
Medizinische Versorgung nach der Geburt von Mutter und Baby
Dann hilft eine Auslandskrankenversicherung für Schwangere
Schwangerschaftskomplikationen im Ausland: Wenn unvorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen auftreten, wie vorzeitige Wehen oder andere gesundheitliche Probleme, die eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland erfordern, deckt die Auslandskrankenversicherung die Kosten.
Unvorhergesehene oder frühzeitige Entbindung im Ausland: Kommt es zu einer Entbindung im Ausland, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten - für die medizinische Versorgung von Mutter und Kind und die postnatale Versorgung. Frühgeburten sind bis zur 36. Schwangerschaftswoche abgedeckt.
Lange Reisen während der Schwangerschaft
Wenn Sie eine lange, mehrmonatige Reise planen, kann die Geburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche in der Auslandskrankenversicherung Langzeit mitversichert sein. Hier gilt es, die Versicherungsbedingungen zu prüfen und im Zweifel beim Versicherer anzufragen.
Die Auslandskrankenversicherungen des ADAC für Ihre Schwangerschaft auf Reisen
ADAC Auslandskrankenversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz für Einzelpersonen, Paare und Familien inklusive Kinder bis zum 23. Geburtstag. Sie erstattet die Kosten bei ambulanter oder stationärer, medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland. Inklusive Krankenrücktransport. Der Schutz gilt für die ersten 63 Tage jeder Reise im Jahr. Ohne Selbstbeteiligung.
Weltweiter Versicherungsschutz für Singles auf Reisen bis zu 24 Monate, wie Work and Travel, Weltreise oder auf einer anderen längeren Reise. Sie erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland. Inklusive Krankenrücktransport. Ohne Selbstbeteiliung.
Wichtige Tipps für Reisen während der Schwangerschaft
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft steht einer Reise nichts im Wege. Werdende Mütter sollten für einen entspannten Urlaub ein paar Dinge beachten.
Das zweite Trimester eignet sich für Reisen am besten. Jedoch ist jede Schwangerschaft anders, daher ist es ratsam, sich vor einer Reise immer ärztlichen Rat einzuholen. Fluggesellschaften erlauben Schwangeren das Fliegen bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Ab der 28. Schwangerschaftswoche verlangen sie häufig ein ärztliches Attest, das die Flugtauglichkeit bestätigt und den genauen Schwangerschaftsverlauf dokumentiert. Ein Blick auf die Bestimmungen Ihrer Airline ist vor Reisebuchung ratsam.
Fliegen schadet grundsätzlich weder Mutter noch dem ungeborenen Kind. Vor allem kürzere Flüge bis ca. 4 Stunden sind am besten geeignet. Aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit und des erhöhten Thromboserisikos ist dennoch Vorsicht geboten.
Bei Komplikationen und Gesundheitsproblemen sollten Schwangere vorsichtig sein. In den letzten Schwangerschaftswochen ist das Reisen oftmals zu anstrengend.
Besonders geeignet sind Reisen innerhalb Europas, da sie relativ schnell erreichbar sind und die gute medizinische Versorgung in der Regel vor Ort sichergestellt ist.
Fazit: Warum sich eine Reiserücktrittsversicherung für Schwangere lohnt
Damit Sie im Fall von Problemen oder einem ärztlich bestätigten Reiseverbot nicht auf den vertraglich geschuldeten Stornokosten sitzen bleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders für werdende Mütter sinnvoll.
Die Reiserücktrittsversicherung greift bei unvorhersehbaren Ereignissen nach Versicherungsabschluss, wie einer Risikoschwangerschaft oder plötzlichen Beschwerden. Besonders für alle, die teure Reisen gebucht haben oder wenn bei Risikoschwangerschaften bereits vorab ein höheres Risiko für Komplikationen besteht, ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert. Ein frühzeitiger Abschluss bietet Ihnen dabei maximale Sicherheit und schützt vor finanziellen Verlusten.
Die Auslandskrankenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für Schwangere.Sie schützt vor den finanziellen Verlusten, die ärztliche Behandlungen im Ausland mit sich bringen.
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft
Ist eine Schwangerschaft ein versicherter Grund in der Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen als Schwangere finanziellen Schutz, wenn Sie Ihre gebuchte Reise aufgrund Schwangerschaftskomplikationen oder einer neu festgestellten Schwangerschaft stornieren müssen. Schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung während der Schwangerschaft ab und weisen keinerlei Komplikationen auf, ist die Schwangerschaft kein versicherter Rücktrittsgrund.
Häufig anerkannte Schwangerschaftskomplikationen sind:
Vorzeitige Wehen
Schwangerschaftsvergiftung
Blutungen
Placenta-Probleme
Starke Kreislaufprobleme
Frühgeburtsgefahr
Ärztliches Reiseverbot
Krankenhausaufenthalte
Muss ich ein Attest einreichen?
Ja. Sie benötigen ein Attest, wenn Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen beanspruchen möchten.
Diese Angaben sind wichtig:
Diagnose
Schwangerschaftswoche
Begründung der Reiseunfähigkeit
Datum der Untersuchung
Unterschrift des behandelnden Arztes
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller erfolgt meist die Erstattung. Ein kurzes Schreiben ohne medizinische Details verzögert die Bearbeitung oftmals.
Wie hoch ist die Erstattung in der Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft?
Die maximal erstattbaren Kosten in der Reiserücktrittsversicherung richten sich nach der von Ihnen festgelegten Versicherungssumme bei Versicherungsabschluss. Die Versicherungssumme sollte dabei immer die Kosten Ihrer gebuchten Reise abdecken.
Zählen Schwangerschaftsbeschwerden als Rücktrittsgrund?
Schwangerschaftsbeschwerden gelten als versicherter Grund in der Reiserücktrittsversicherung, sofern der Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt. Beispiele sind Risikoschwangerschaft oder schwangerschaftsbedingte Krankheiten.
Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Eine Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft sollte idealerweise direkt nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Wer zu lange wartet, riskiert:
eingeschränkten Schutz
Ausschlüsse wegen bekannter Risiken
höhere Beiträge
abgelehnte Leistungsfälle
Besonders wichtig ist das bei Fernreisen oder teuren Familienurlauben.
Empfehlenswerte Zeitpunkte für den Abschluss:
Optimal ist der Abschluss direkt bei bzw. nach Buchung der Reise
Sehr gut ist innerhalb von 14 Tagen nach der Reisebuchung
Problematisch ist ein Abschluss kurz vor Reisebeginn
Zusätzlich lohnt sich der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Diese greift, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und abbrechen müssen.
Da ist leider etwas schiefgelaufen. Wir versuchen, Ihnen die gewünschte Seite schnellstmöglich bereitzustellen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.