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Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft
Urlaubslust und schwanger? Die Vorfreude auf den Urlaub und das Baby ist riesig. Doch was, wenn Komplikationen auftreten?
Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie sich für Ihren Urlaub in der Schwangerschaft finanziell absichern.
Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft kurz erklärt
Die Reiserücktrittsversicherung deckt unerwartete medizinische Ereignisse, die Sie daran hindern, die Reise anzutreten. Die Reiseabbruchversicherung deckt unerwartete medizinische Ereignisse, die während der Reise eintreten.
Eine bei Abschluss der Versicherung bereits bekannte Schwangerschaft ohne Komplikationen gilt meist nicht als Rücktrittsgrund.
Ein ärztliches Attest ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung.
Themen auf der Seite
Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft sinnvoll?
Ihre eigene und die Gesundheit Ihres Babys ist das Wichtigste, die Reiserücktrittsversicherung ist daher ein sinnvoller Schutz in Ihrer Schwangerschaft. Die Reiserücktrittsversicherung versichert Sie, wenn Sie Ihren bereits gebuchten Urlaub nicht antreten oder nicht fortführen können,
weil die Reise Ihre Schwangerschaft gefährden könnte
weil Sie erst nach Versicherungsbeginn von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben
Ist der Partner mitversichert?
Im Familienvertrag der Reiserücktrittsversicherung sind sogar Ihr Partner und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert, wenn Sie als Schwangere nicht verreisen können.
Unter welchen Voraussetzungen greift die Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft?
Die Reiserücktrittsversicherung greift bei einer Schwangerschaft
wenn Schwangerschaftskomplikationen (frühzeitige Wehen, Frühgeburt, schwangerschaftsbedingte Krankheit) entstehen
wenn der Arzt eine Stornierung der Reise empfiehlt und dies mit einem Attest belegt
wenn Ihre Schwangerschaft neu festgestellt wurde.
Die Reiserücktrittsversicherung schützt in diesen drei Fällen:
Bei Abschluss noch nicht schwanger: Der Schutz greift, wenn nach Versicherungsbeginn die Schwangerschaft festgestellt wird und der Reiseantritt kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin liegt.
Bei Abschluss bereits schwanger: Versichert sind unvorhersehbare Komplikationen nach Versicherungsabschluss.
Abreisedatum in fortgeschrittener Schwangerschaft: Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn gesundheitliche Risiken eintreten oder aufgrund einer Frühgeburt die Reise nicht angetreten werden kann.
Feststellung der Schwangerschaft nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung - Was passiert?
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn unvorhersehbare Komplikationen auftreten, die die gebuchte Reise unmöglich machen. Der Arzt muss Ihnen mit einem Attest bestätigen, dass der Antritt der Reise aus medizinischer Sicht nicht ratsam ist. In diesem Fall erstattet die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten. Voraussetzung ist die Vorlage des ärztlichen Attests.
Schwangerschaftskomplikationen während der Reise
Sie haben Ihre Reise bereits angetreten und können sie wegen eingetretener Schwangerschaft oder wegen Schwangerschaftskomplikationen nicht fortsetzen? In diesen Fällen leistet die Reiseabbruchversicherung.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft nicht?
Die Schwangere tritt rein vorsorglich, aus Angst, etwas könnte passieren, von der Reise zurück
Die Schwangere hat die Reise gebucht, obwohl sie wusste, dass eine Risikoschwangerschaft besteht
Die Schwangere ist die Reise angetreten, obwohl sie wusste, dass eine Risikoschwangerschaft besteht
Der Abreisetermin liegt nach der 36. Schwangerschaftswoche
Welche Nachweise verlangt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich eine Reise wegen einer Schwangerschaft stornieren oder abbrechen muss?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die angefallenen Kosten nur, wenn alle geforderten Nachweise vollständig erbracht wurden. Dazu zählen:
Ärztliches Attest: Wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder einem medizinischen Risiko nicht reisen können, benötigen Sie ein ärztliches Attest.
Diagnose und Reiseverbot: Das Attest sollte die Diagnose enthalten und klar darlegen, warum die Reise gesundheitlich entweder für Sie oder das Kind nicht ratsam ist.
Kosten einreichen: Senden Sie das ärztliche Attest, alle Belege sowie die Stornierungsbestätigung Ihrer Reise an Ihre Reiserücktrittsversicherung, um den Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Eine frühzeitige Kommunikation mit der Versicherung ist entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Wie schließe ich eine Reiserücktrittsversicherung für Schwangere ab?
So gehen Sie als werdende Mutter vor:
Persönlichen Bedarf ermitteln: Welche Risiken sollen abgedeckt sein?
Anbieter und Tarife vergleichen: Suchen Sie nach Versicherungen, die eine Schwangerschaft als versichertes Ereignis anerkennen, und vergleichen Sie die Leistungen.
Versicherung auswählen: Wählen Sie den Anbieter aus, der Ihnen als Schwangere einen umfassenden Schutz bietet.
Antrag stellen: Füllen Sie den (Online-)Antrag aus und geben Sie alle erforderlichen Angaben zur Reise und Schwangerschaft an.
Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, warum die Reise storniert werden muss.
ADAC Reiserücktrittsversicherung für Schwangere abschließen
Weltweiter Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für das Reisegepäck in drei wählbaren Tarifen
Für Einzelpersonen, Paare und Familie - im Familienvertrag sind Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert, auch wenn sie getrennt verreisen oder nicht mehr zu Hause wohnen
Bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließbar, bei Last-Minute bis 3 Tage nach der Buchung
Medizinische Hilfe für Schwangere im Ausland: Was deckt eine Auslandskrankenversicherung ab?
Eine Reise während einer Schwangerschaft kann eine Herausforderung sein, vor allem wenn Komplikationen auftreten oder eine unerwartete Entbindung nötig ist. Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Egal, ob ambulant oder stationär.
Was ist versichert?
Als Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung gelten:
medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft
Früh- und Fehlgeburten
medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Welche Kosten erstattet die Auslandskrankenversicherung auf Reisen während der Schwangerschaft?
Diese im Ausland angefallenen Kosten werden erstattet:
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Entbindung und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
Ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten?
Die Auslandskrankenversicherung erstattet die im Ausland anfallenden (Mehr-)Kosten für
Vorsorgeuntersuchungen und Ultraschalluntersuchungen - wenn zusätzliche Untersuchungen wegen besonderer Umstände medizinisch notwendig sind, erstattet die Auslandskrankenversicherung auch diese Kosten
ärztliche Heilbehandlung von Schwangerschaftskomplikationen
medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
Ambulante und stationäre Entbindung
Medizinisch notwendiger Kaiserschnitt
Medizinische Versorgung nach der Geburt von Mutter und Baby
Hebammen und Geburtshelfer
Dann hilft eine Auslandskrankenversicherung für Schwangere
Schwangerschaftskomplikationen im Ausland: Wenn unvorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen auftreten, wie vorzeitige Wehen oder andere gesundheitliche Probleme, die eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland erfordern, deckt die Auslandskrankenversicherung die Kosten.
Unvorhergesehene oder frühzeitige Entbindung im Ausland: Kommt es zu einer Entbindung im Ausland, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten - für die medizinische Versorgung von Mutter und Kind, für die Betreuung durch Geburtshelfer und Hebammen sowie die postnatale Versorgung. Frühgeburten sind bis zur 36. Schwangerschaftswoche abgedeckt.
Lange Reisen während der Schwangerschaft
Wenn Sie eine lange, mehrmonatige Reise planen, und der Geburtstermin in diese Reisezeit fällt, kann die Geburt in der Auslandskrankenversicherung Langzeit mitversichert sein. Hier gilt es, die Versicherungsbedingungen zu prüfen und im Zweifel beim Versicherer anzufragen.
Die Auslandskrankenversicherungen des ADAC für Ihre Schwangerschaft auf Reisen
ADAC Auslandskrankenversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz für Einzelpersonen, Paare und Familien inklusive Kinder bis zum 23. Geburtstag. Sie erstattet die Kosten bei ambulanter oder stationärer medizinisch notwendiger Heilbehandlungen im Ausland. Der Schutz gilt für die ersten 63 Tage jeder Reise im Jahr.
Weltweiter Versicherungsschutz für Reisen bis zu 24 Monate, wenn Sie auf Work and Travel, auf Weltreise oder auf einer anderen längeren Reise medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Für Einzelpersonen.
Wichtige Tipps für Reisen während der Schwangerschaft
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft steht einer Reise nichts im Wege. Werdende Mütter sollten für einen entspannten Urlaub ein paar Dinge beachten.
Das zweite Trimester eignet sich für Reisen am besten. Jedoch ist jede Schwangerschaft anders, daher ist es ratsam, sich vor einer Reise immer ärztlichen Rat einzuholen. Fluggesellschaften erlauben Schwangeren das Fliegen bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Ab der 28. Schwangerschaftswoche verlangen sie häufig ein ärztliches Attest, das die Flugtauglichkeit bestätigt und den genauen Schwangerschaftsverlauf dokumentiert. Ein Blick auf die Bestimmungen Ihrer Airline ist vor Reisebuchung ratsam.
Fliegen schadet grundsätzlich weder Mutter noch dem ungeborenen Kind. Vor allem kürzere Flüge bis ca. 4 Stunden sind am besten geeignet. Aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit und des erhöhten Thromboserisikos ist dennoch Vorsicht geboten.
Bei Komplikationen und Gesundheitsproblemen sollten Schwangere vorsichtig sein. In den letzten Schwangerschaftswochen ist das Reisen oftmals zu anstrengend.
Besonders geeignet sind Reisen innerhalb Europas, da sie relativ schnell erreichbar sind und die gute medizinische Versorgung in der Regel vor Ort sichergestellt ist.
Fazit: Warum sich eine Reiserücktrittsversicherung für Schwangere lohnt
Damit Sie im Fall von Problemen oder einem ärztlich bestätigten Reiseverbot nicht auf den vertraglich geschuldeten Stornokosten sitzen bleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders für werdende Mütter sinnvoll.
Die Reiserücktrittsversicherunggreift bei unvorhersehbaren Ereignissen nach Versicherungsabschluss, wie einer Risikoschwangerschaft oder plötzlichen Beschwerden. Besonders für alle, die teure Reisen gebucht haben oder wenn bei Risikoschwangerschaften bereits vorab ein höheres Risiko für Komplikationen besteht, ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert. Ein frühzeitiger Abschluss bietet Ihnen dabei maximale Sicherheit und schützt vor finanziellen Verlusten.
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