Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft: schwangere Frau steht mit Kind am Strand, Kind gibt Bauch einen Kuss
Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft
Urlaubszeit und Sie sind schwanger, was nun?
Bei plötzlich auftretenden Schwangerschaftskomplikationen und einer neu festgestellten Schwangerschaft können Sie sich mit der Reiserücktrittsversicherung finanziell absichern.

Erstellt: 04/2026

Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft kurz erklärt

  • Die Reiserücktrittsversicherung deckt unerwartete medizinische Ereignisse, die Sie daran hindern, die Reise anzutreten, z.B. Schwangerschaftskomplikationen. Sie erstattet die vertraglich anfallenden Stornokosten bei Stornierung einer gebuchten Reise.
  • Die Reiseabbruchversicherung deckt unerwartete medizinische Ereignisse, die während der Reise eintreten und die planmäßige Fortführung der Reise unzumutbar machen.
  • Eine bei Abschluss der Versicherung bereits bekannte Schwangerschaft ohne Komplikationen gilt meist nicht als Rücktrittsgrund.
  • Ein ärztliches Attest, das Ihre Reiseunfähigkeit bescheinigt, ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung. 
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Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft sinnvoll?

Ihre eigene und die Gesundheit Ihres Babys ist das Wichtigste, die Reiserücktrittsversicherung ist daher ein sinnvoller Schutz in Ihrer Schwangerschaft. Die Reiserücktrittsversicherung versichert Sie, wenn Sie Ihren bereits gebuchten Urlaub nicht antreten oder nicht fortführen können,
  • weil die Reise Ihre Schwangerschaft gefährden könnte, z.B. aufgrund Schwangerschaftskomplikationen, und die Reise daher unzumutbar ist
  • weil Sie erst nach Reisebuchung und nach Versicherungsbeginn von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben und die Reise unzumutbar ist

Ist der Partner mitversichert?

Im Familienvertrag der Reiserücktrittsversicherung sind sogar Ihr Partner und Ihre Kinder mitversichert, wenn Sie als Schwangere nicht verreisen können. In der ADAC Reiserücktrittsversicherung sind Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert. 

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft?

Die Reiserücktrittsversicherung greift bei einer Schwangerschaft immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist. Beispielsweise,
  • wenn unerwartete Schwangerschaftskomplikationen auftreten, z.B. frühzeitige Wehen, Frühgeburt, schwangerschaftsbedingte Krankheit
  • wenn der Arzt ein Reiseverbot erteilt, z. B. bei Frühgeburtsrisiko, schwangerschaftsbedingten Krankheiten
  • wenn Ihre Schwangerschaft neu festgestellt wurde.

Die Reiserücktrittsversicherung schützt in diesen drei Fällen:

  1. Bei Abschluss noch nicht schwanger: Der Schutz greift, wenn nach Versicherungsbeginn die Schwangerschaft festgestellt wird und der Reiseantritt kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin liegt.

  2. Bei Abschluss bereits schwanger: Versichert sind unvorhersehbare Komplikationen nach Versicherungsabschluss.

  3. Abreisedatum in fortgeschrittener Schwangerschaft: Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn gesundheitliche Risiken eintreten oder aufgrund einer Frühgeburt die Reise nicht angetreten werden kann.

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Schwangerschaftskomplikationen während der Reise

Sie haben Ihre Reise bereits angetreten und können sie wegen eingetretener Schwangerschaft oder wegen Schwangerschaftskomplikationen nicht fortsetzen? In diesen Fällen leistet die Reiseabbruchversicherung.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft nicht?

  • Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft ohne Komplikationen
  • Bei Reiseantritt trotz bekannter Schwangerschaftskomplikationen
  • Bei unvollständigen Unterlagen und fehlendem ärztlichen Attest

Welche Nachweise verlangt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich eine Reise wegen einer Schwangerschaft stornieren oder abbrechen muss?

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die angefallenen Kosten nur, wenn alle geforderten Nachweise vollständig erbracht wurden. Dazu zählen:
  1. Ärztliches Attest: Wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen oder einem medizinischen Risiko nicht reisen können, benötigen Sie ein ärztliches Attest.
  2. Diagnose und Reiseverbot: Das Attest sollte die Diagnose enthalten und klar darlegen, warum die Reise gesundheitlich entweder für Sie oder das Kind nicht ratsam ist.
  3. Kosten einreichen: Senden Sie das ärztliche Attest, alle Belege sowie die Stornierungsbestätigung Ihrer Reise an Ihre Reiserücktrittsversicherung, um den Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Eine frühzeitige Kommunikation mit der Versicherung ist entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

Wie schließe ich eine Reiserücktrittsversicherung als Schwangere ab?

So gehen Sie als werdende Mutter vor:

    1. Persönlichen Bedarf ermitteln: Welche Risiken sollen abgedeckt sein?
    2. Anbieter und Tarife vergleichen: Suchen Sie nach Versicherungen, die eine Schwangerschaft als versichertes Ereignis anerkennen, und vergleichen Sie die Leistungen.
    3. Versicherung auswählen: Wählen Sie den Anbieter aus, der Ihnen als Schwangere einen umfassenden Schutz bietet.
    4. Antrag stellen: Füllen Sie den (Online-)Antrag aus.
    5. Unterlagen aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, warum die Reise storniert werden muss.
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    ADAC Reiserücktrittsversicherung für Schwangere abschließen

    Platzender Urlaubskoffer steht auf einem Bett in einem Schlafzimmer, Sachen fallen heraus

    • Weltweiter Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für das Reisegepäck, je nach gewähltem Tarif
    • Für Einzelpersonen, Paare und Familie - im Familienvertrag sind Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert, auch wenn sie getrennt verreisen oder nicht mehr zu Hause wohnen
    • Bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließbar, bei Last-Minute bis 3 Tage nach der Buchung
    Zur ADAC Reiserücktrittsversicherung

    Sinnvolle Ergänzung: Auslandskrankenversicherung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung für Schwangere im Ausland

    Eine Reise während einer Schwangerschaft kann eine Herausforderung sein, vor allem wenn Komplikationen auftreten oder eine unerwartete Entbindung nötig ist. Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Egal, ob ambulant oder stationär.

    Was ist versichert?

    Als Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung gelten in der Schwangerschaft:
    • medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft
    • Früh- und Fehlgeburten
    • medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche

    Welche Kosten erstattet die Auslandskrankenversicherung auf Reisen während der Schwangerschaft?

    Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft: Frau sitzt am Fenster und schaut auf ihren Babybauch
    Diese im Ausland angefallenen Kosten werden erstattet:
    • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen 
    • medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche 
    • Entbindung und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche 
    • Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche 

    Schwanger auf Reisen?

    Die Auslandskrankenversicherung erstattet die im Ausland anfallenden (Mehr-)Kosten für
    • Untersuchungen wegen besonderer Umstände
    • ärztliche Heilbehandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    • medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
    • Ambulante und stationäre Entbindung
    • Medizinisch notwendiger Kaiserschnitt
    • Medizinische Versorgung nach der Geburt von Mutter und Baby

    Dann hilft eine Auslandskrankenversicherung für Schwangere

    • Schwangerschaftskomplikationen im Ausland: Wenn unvorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen auftreten, wie vorzeitige Wehen oder andere gesundheitliche Probleme, die eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland erfordern, deckt die Auslandskrankenversicherung die Kosten. 
    • Unvorhergesehene oder frühzeitige Entbindung im Ausland: Kommt es zu einer Entbindung im Ausland, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten - für die medizinische Versorgung von Mutter und Kind und die postnatale Versorgung. Frühgeburten sind bis zur 36. Schwangerschaftswoche abgedeckt.
    Tipp Icon

    Lange Reisen während der Schwangerschaft

    Wenn Sie eine lange, mehrmonatige Reise planen, kann die Geburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche in der Auslandskrankenversicherung Langzeit mitversichert sein. Hier gilt es, die Versicherungsbedingungen zu prüfen und im Zweifel beim Versicherer anzufragen.

    Die Auslandskrankenversicherungen des ADAC für Ihre Schwangerschaft auf Reisen

    Kind sitzt am Fenster und schaut raus auf den ADAC Ambulanzjet

    ADAC Auslandskrankenversicherung

    Weltweiter Versicherungsschutz für Einzelpersonen, Paare und Familien inklusive Kinder bis zum 23. Geburtstag. Sie erstattet die Kosten bei ambulanter oder stationärer, medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland. Inklusive Krankenrücktransport. Der Schutz gilt für die ersten 63 Tage jeder Reise im Jahr. Ohne Selbstbeteiligung.

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    Auslandskrankenversicherung Langzeit: für längere Auslandsaufenthalte ab 2 Monaten gut geschützt

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    Weltweiter Versicherungsschutz für Singles auf Reisen bis zu 24 Monate, wie Work and Travel, Weltreise oder auf einer anderen längeren Reise. Sie erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland. Inklusive Krankenrücktransport. Ohne Selbstbeteiliung. 

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    Wichtige Tipps für Reisen während der Schwangerschaft

    Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft steht einer Reise nichts im Wege. Werdende Mütter sollten für einen entspannten Urlaub ein paar Dinge beachten.
    1. Das zweite Trimester eignet sich für Reisen am besten. Jedoch ist jede Schwangerschaft anders, daher ist es ratsam, sich vor einer Reise immer ärztlichen Rat einzuholen. Fluggesellschaften erlauben Schwangeren das Fliegen bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Ab der 28. Schwangerschaftswoche verlangen sie häufig ein ärztliches Attest, das die Flugtauglichkeit bestätigt und den genauen Schwangerschaftsverlauf dokumentiert. Ein Blick auf die Bestimmungen Ihrer Airline ist vor Reisebuchung ratsam.
    2. Fliegen schadet grundsätzlich weder Mutter noch dem ungeborenen Kind. Vor allem kürzere Flüge bis ca. 4 Stunden sind am besten geeignet. Aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit und des erhöhten Thromboserisikos ist dennoch Vorsicht geboten.
    3. Bei Komplikationen und Gesundheitsproblemen sollten Schwangere vorsichtig sein. In den letzten Schwangerschaftswochen ist das Reisen oftmals zu anstrengend.
    4. Besonders geeignet sind Reisen innerhalb Europas, da sie relativ schnell erreichbar sind und die gute medizinische Versorgung in der Regel vor Ort sichergestellt ist.

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    Fazit: Warum sich eine Reiserücktrittsversicherung für Schwangere lohnt

    Damit Sie im Fall von Problemen oder einem ärztlich bestätigten Reiseverbot nicht auf den vertraglich geschuldeten Stornokosten sitzen bleiben, ist eine Reiserücktrittsversicherung besonders für werdende Mütter sinnvoll

    Die Reiserücktrittsversicherung greift bei unvorhersehbaren Ereignissen nach Versicherungsabschluss, wie einer Risikoschwangerschaft oder plötzlichen Beschwerden. Besonders für alle, die teure Reisen gebucht haben oder wenn bei Risikoschwangerschaften bereits vorab ein höheres Risiko für Komplikationen besteht, ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert. Ein frühzeitiger Abschluss bietet Ihnen dabei maximale Sicherheit und schützt vor finanziellen Verlusten.

    Die Auslandskrankenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für Schwangere. Sie schützt vor den finanziellen Verlusten, die ärztliche Behandlungen im Ausland mit sich bringen.

    Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft

    Ist eine Schwangerschaft ein versicherter Grund in der Reiserücktrittsversicherung?

    Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen als Schwangere finanziellen Schutz, wenn Sie Ihre gebuchte Reise aufgrund Schwangerschaftskomplikationen oder einer neu festgestellten Schwangerschaft stornieren müssen. Schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung während der Schwangerschaft ab und weisen keinerlei Komplikationen auf, ist die Schwangerschaft kein versicherter Rücktrittsgrund.

    Häufig anerkannte Schwangerschaftskomplikationen sind:

    • Vorzeitige Wehen
    • Schwangerschaftsvergiftung
    • Blutungen
    • Placenta-Probleme
    • Starke Kreislaufprobleme
    • Frühgeburtsgefahr
    • Ärztliches Reiseverbot
    • Krankenhausaufenthalte

    Muss ich ein Attest einreichen?

    Ja. Sie benötigen ein Attest, wenn Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen beanspruchen möchten.

    Diese Angaben sind wichtig:

    • Diagnose
    • Schwangerschaftswoche
    • Begründung der Reiseunfähigkeit
    • Datum der Untersuchung
    • Unterschrift des behandelnden Arztes
    Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller erfolgt meist die Erstattung. Ein kurzes Schreiben ohne medizinische Details verzögert die Bearbeitung oftmals.

    Wie hoch ist die Erstattung in der Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft?

    Die maximal erstattbaren Kosten in der Reiserücktrittsversicherung richten sich nach der von Ihnen festgelegten Versicherungssumme bei Versicherungsabschluss. Die Versicherungssumme sollte dabei immer die Kosten Ihrer gebuchten Reise abdecken.

    Zählen Schwangerschaftsbeschwerden als Rücktrittsgrund?

    Schwangerschaftsbeschwerden gelten als versicherter Grund in der Reiserücktrittsversicherung, sofern der Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt. Beispiele sind Risikoschwangerschaft oder schwangerschaftsbedingte Krankheiten.

    Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

    Eine Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft sollte idealerweise direkt nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

    Warum schnelles Handeln wichtig ist

    Wer zu lange wartet, riskiert:
    • eingeschränkten Schutz
    • Ausschlüsse wegen bekannter Risiken
    • höhere Beiträge
    • abgelehnte Leistungsfälle
    Besonders wichtig ist das bei Fernreisen oder teuren Familienurlauben.

    Empfehlenswerte Zeitpunkte für den Abschluss:

    1. Optimal ist der Abschluss direkt bei bzw. nach Buchung der Reise
    2. Sehr gut ist innerhalb von 14 Tagen nach der Reisebuchung
    3. Problematisch ist ein Abschluss kurz vor Reisebeginn
    Zusätzlich lohnt sich der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Diese greift, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und abbrechen müssen.