Reiserücktrittsversicherung - Falls Sie krank zu Hause bleiben müssen
Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Dazwischen kommen kann jedoch immer was: eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung, eine nicht mögliche Impfung oder ein Schaden am Eigentum.
Mit unserer Reiserücktrittsversicherung sichern Sie Ihren gebuchten Urlaub vor Reisebeginn, und mit der Reiseabbruchversicherung, während Ihrer Reise ab. Sie sind weltweit versichert, auch auf Reisen innerhalb Deutschlands. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung ist häufig bereits ab der 2. Reise im Jahr sinnvoll. Im Tarif Exklusiv können Sie die Reiseabbruchversicherung, im Tarif Premium eine Reisegepäckversicherung hinzubuchen.
Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind Sie auf jeder Ihrer Reisen geschützt. Wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Storno- und Umbuchungskosten sitzen.
Zudem stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite, wenn Sie zum Beispiel bei der Organisation Ihres Reiseabbruchs Unterstützung benötigen oder reisemedizinische Informationen zu Ihrem Reiseziel benötigen.
Diese Themen finden Sie auf dieser Seite
Die Vorteile der Reiserücktrittsversicherung
Bei Nichtantritt der Reise und verspätetem Reiseantritt: die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die anfallenden Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub aufgrund versicherter Ereignisse nicht oder nur verspätet antreten können. Mit dem Beratungsservice in ADAC Qualität unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Reiserücktritt.
Bei Umbuchung: Wir erstatten Ihnen die Kosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse umbuchen müssen.
Bei Reiseabbruch: Entscheiden Sie sich für die Reiserücktrittsversicherung im Tarif Exklusiv, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis, wenn Sie Ihren Urlaub innerhalb der ersten 8 Tage abbrechen müssen. Erfolgt Ihr Reiseabbruch ab dem 9. Tag, erstatten wir den Reisepreis anteilig bis zur gewählten Versicherungssumme. Auch Umbuchungskosten sowie zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten erstatten wir.
Weltweiter Jahresschutz: Sie zahlen einmal im Jahr und können mit der Reiserücktrittsversicherung weltweit so oft verreisen wie Sie möchten. Auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt für alle Ihre privaten Reisen. Wahlweise mit und ohne Selbstbehalt. Für Sie und, im Familienvertrag, für Ihre ganze Familie inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag.
Großzügige Abschlussfristen: Sie können die Jahres-Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn, also nach Buchung, abschließen. Bei Last Minute bis 3 Tage nach der Buchung.
Welche Leistungen bietet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Leistungen der Jahres-Reiserücktrittsversicherung bieten wir in drei aufeinander aufbauenden Tarifen, ganz nach Ihrem Bedarf. Alle Leistungen bekommen Sie in einem Einzelvertrag oder als Familienvertrag.
Bei Reiserücktritt
Im Tarif Basis
Erstattung der Stornokosten
Erstattung der Nachreise- und Unterkunftskosten sowie nicht genutzter Reiseleistungen
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel: Erstattung von Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Panne/Unfall mit Kfz auf der Anreise: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und Fahrt- und Unterkunftskosten bis 500 €
Persönliche Beratung vor und während der Reise - Wir kümmern uns um Sie!
ADAC Beratungsservice
Unser ADAC Beratungsservice unterstützt Sie mit wertvollen Informationen und Tipps zum weiteren Vorgehen bei einem Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da:
Sie haben vor oder während einer Reise reisemedizinische Fragen, z.B. über vorgeschriebene Impfungen oder benötigen einen Arzt vor Ort? In diesem Fall ist unser Informationsservice jederzeit für Sie erreichbar:
In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt dann, wenn sogenannte versicherte Gründe bzw. versicherte Ereignisse eintreten.
Etwa, wenn eine Reise aufgrund schwerer, unerwarteter Erkrankung storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Dabei kann bereits eine Erkältung vor oder während einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung darstellen. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger schwer, unerwartet erkrankt und Sie deshalb Ihre Reise stornieren oder abbrechen müssen.
Wichtig dabei ist die ärztliche Bescheinigung Ihrer Reiseuntauglichkeit, die Sie im Ernstfall bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung mit einreichen müssen.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt ebenso bei einer schweren Unfallverletzung, einem unerwarteten Jobverlust, einem Schaden am Eigentum oder einem Todesfall in Ihrer Umgebung.
Versicherte Gründe bei Reiserücktritt
Im Tarif Basis der ADAC Reiserücktrittsversicherung gelten konkret diese versicherten Ereignisse:
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
Unmöglichkeit von Impfungen
Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
Geburt eines Kindes
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
Gerichtliche Ladung
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
Versicherte Gründe bei Reiseabbruch
Der Tarif Exklusiv der ADAC Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie Ihre Reise aufgrund folgender Ereignisse abbrechen müssen:
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
Unmöglichkeit von Impfungen
Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
Gerichtliche Ladung
Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
Elementarereignis
Terroranschlag
Versicherte Gründe für das Reisegepäck
Im Tarif Premium der ADAC Reiserücktrittsversicherung ist Ihr Reisegepäck mitversichert. Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
Wer sind die Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung?
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhält im Einzelvertrag der Versicherungsnehmer selbst. Im Familienvertrag der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen. Risikopersonen, die also nicht zu den definierten Familienmitgliedern im Familienvertrag zählen, sind nicht mitversichert. Sie benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.
Wie wird der Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung berechnet?
Die ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie einfach online berechnen, ganz nach Ihrem Bedarf.
Die Versicherungsprämie ist konkret abhängig von:
Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen dem Tarifen Basis (= Schutz bei Reiserücktritt), dem Tarif Exklusiv (= Schutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch) und dem Tarif Premium (= Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für das Reisegepäck).
Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren. In diesen Altersgruppen steigt das Risiko für Rücktritt oder Stornierung.
Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag. Mit dem Familienvertrag können Sie sich, Ihren (Ehe-)Partner und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern, wenn Sie in einem Haushalt leben.
Ihrem Reisepreis: Die Reisepreisstufen (= wählbare Versicherungssumme) liegen zwischen 1.000 - 20.000 €. Wählen Sie bei Abschluss die Reisepreisstufe, die der Reise mit dem höchsten Reisepreis in einem Jahr entspricht. Bei Familien ist der Gesamtreisepreis für alle maßgebend.
Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Sie beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € pro Person. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, können Sie Ihren Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung reduzieren.
Ihrem Zahlungsrhythmus: Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag - einmal abschließen und beliebig oft im Jahr verreisen. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt konkret nicht, wenn:
der Grund für die Stornierung/den Abbruch zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bereits feststand
die Stornierung/der Abbruch der Reise wegen Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie, Terrorwarnungen oder Anschlägen erfolgt
die Höhe oder der Grund der Leistung durch Täuschung beeinflusst wird
Bei Buchung und Antritt der Reise für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung bestand und die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses, das in Zusammenhang mit der Reisewarnung steht, abgebrochen oder verlängert werden muss (z.B. Covid-19)
Kosten für Heilbehandlungen im Ausland oder für einen Krankenrücktransport nach Deutschland anfallen
die Stornierung oder der Abbruch der Reise aufgrund eines erkrankten Haustieres erfolgt
Ausschlüsse Reisegepäck
Im Tarif Premium zahlt die Jahres-Reiserücktrittsversicherung nicht bei/für:
Verlust des Reisegepäcks durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Flugtickets, Urkunden u. Dokumente aller Art, mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
Vermögensfolgeschäden
Video-und Fotoapparate einschließlich Zubehör als aufgegebenes Reisegepäck
Schmucksachen und Kostbarkeiten als aufgegebenes Reisegepäck
Sportgeräte, die sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden (z.B. Fahrrad wird beim Fahren beschädigt)
Wer ist mit der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Ab
42,50 €
im Jahr
Im Einzelvertrag der Reiserücktrittsversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer versichert.
Der Familienvertrag schützt Sie selbst sowie Ihre Familienmitglieder. Somit können u.a.
Ihr Ehepartner
Ihr Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft oder
Kinder bis zum 23. Geburtstag, dazu zählen auch Stief- oder Adoptivkinder,
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung beziehen, wenn ein versichertes Ereignis eintritt und Sie die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Das gilt auch, wenn Familienmitglieder getrennt verreisen.
"Gut" von Stiftung Warentest, "Fairster Versicherer" - Auszeichnungen der Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen, und im Familienvertrag auch Ihrer Familie, finanziellen Schutz in bewährter ADAC Qualität.
Focus Money verleiht das Prädikat "Fairster Reiserücktrittsversicherer" und "Fairstes Preis-Leistungsverhältnis". Die Stiftung Warentest zeichnet den Einzelvertrag im Tarif Exklusiv ohne Selbstbeteiligung mit der Note "GUT" (1,9) aus. Auch der Familienvertrag erhält im Tarif Exklusiv die Note "GUT" (2,0).
Was tun, wenn der Versicherungsfall eintritt? Melden Sie uns den Schaden!
Sie können die entstandenen Kosten inkl. ärztlicher Bescheinigung über unser Online Schadenmeldeformular einreichen. Wichtig ist, dass Sie die Reise aufgrund versicherter Ereignisse storniert oder abgebrochen haben. Sollten bei Ihrer Meldung Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Die Erstattung leiten wir so schnell wie möglich in die Wege.
Antworten auf häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Was muss ich beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung beachten?
Abschlussfrist beachten: Eine Reiserücktrittsversicherung ist sofort bei Buchung der Reise abzuschließen, bei den meisten Anbietern jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Die ADAC Reiserücktrittsversicherung bietet eine großzügige Abschlussfrist von 14 Tage vor Reisebeginn. Wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage liegen (Last-Minute-Buchung), so beträgt die Frist 3 Tage nach der Reisebuchung.
Selbstbeteiligung: Die Reiserücktrittsversicherung gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person. Ohne Selbstbeteiligung bedeutet, dass die Reiserücktrittsversicherung Ihnen bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch 100% der erstattungsfähigen Stornokosten erstattet - bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung beteiligen Sie sich mit 20 % an den Stornokosten.
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich immer. Besonders bei teuren Urlaubsreisen, Kreuzfahrten, Rundreisen oder Familienurlauben kann ein unerwarteter Rücktritt oder Reiseabbruch sonst schnell teuer werden.
Denn: Wenn Sie kurz vor Reisebeginn krank werden, einen Unfall haben oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis eintritt, verlangen Reiseveranstalter, Airlines oder Unterkünfte die vertraglich festgelegten Stornogebühren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung können diese bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten und schützt Sie vor persönlichen finanziellen Verlusten.
Typische Situationen, in denen sich der Abschluss lohnt
Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders empfehlenswert, wenn:
die Reise lange im Voraus gebucht wurde (z. B. Frühbucherrabatte oder Pauschalreisen)
der Reisepreis hoch ist – etwa bei Fernreisen, Kreuzfahrten oder Luxusurlauben
mehrere Personen reisen, z. B. Familien oder Gruppen, Kinder oder ältere Mitreisende dabei sind, bei denen das Risiko eines Krankheitsausfalls höher ist
berufliche Verpflichtungen kurzfristig zu Änderungen führen könnten
oder Sie bereits einmal eine Reise absagen mussten und daraus gelernt haben, wie teuer Stornierungen sein können.
Auch etwa während Pandemien kann eine Reiserücktrittsversicherung zusätzlichen Schutz und Planungssicherheit bieten.
Was viele vergessen: Schutz schon vor Reisebeginn
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz sofort nach Buchung greift, sobald die Police abgeschlossen ist. Damit sind Sie bereits ab dem Tag des Vertragsabschlusses gegen unvorhersehbare Ereignisse abgesichert – nicht erst ab Reiseantritt.
Fazit: Sicherheit statt Risiko
Eine Reiserücktrittsversicherung ist kein Muss, aber sie lohnt sich in den meisten Fällen, wenn der finanzielle Schaden im Stornofall deutlich höher wäre als der Versicherungsbeitrag. Besonders Familien, Vielreisende und Frühbucher profitieren von der Absicherung. So reisen Sie mit einem guten Gefühl – und müssen sich keine Sorgen machen, falls etwas dazwischenkommt.
Lohnt sich eine Jahres-Rücktrittsversicherung?
Ja, eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich. Sie ist bei mehreren Reisen im Jahr die kostengünstigere Wahl im Vergleich zu einer Einmalpolice. Zudem bietet sie umfassenden Schutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres und sorgt für mehr Flexibilität. Der Reisepreis (=Versicherungssumme) richtet sich nach Ihrer teuersten Reise im Jahr.
Sie schließen den Schutz einmal ab und er gilt für alle Reisen in den nächsten 12 Monaten (Sommerurlaub, Wochenendtrip, Skiwochenende). Bei zukünftigen Spontan-Trips können Sie die Versicherung nicht mehr vergessen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Was ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reiseantritt nicht behandelt wurde.
Tod und schwere Unfallverletzung.
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Damit Sie von Anfang an im Falle einer Stornierung abgesichert sind, empfiehlt es sich, die Reiserücktrittsversicherung unmittelbar nach der Reisebuchung abzuschließen. Denn damit ist der gesamte Zeitraum bis zum Antritt der Reise versichert. Die Rücktrittsversicherung kann grundsätzlich nur abgeschlossen werden, wenn die Reise noch nicht angetreten wurde.
Nach Reisebuchung
Schließen Sie die ADAC Reiserücktrittsversicherung am besten unmittelbar nach der Reisebuchung ab – spätestens jedoch 14 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Liegen zwischen der Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 14 Tage, muss die Reiserücktrittsversicherung innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Nach Reiseantritt
Mit dem Beginn der Reise ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruchversicherung) nicht mehr möglich.
Bei Eintritt eines Rücktritt-Grunds
Die Reiserücktrittsversicherung greift grundsätzlich nur vorsorglich – also bei zukünftigen und unvorhersehbaren Reiserücktrittsgründen und nicht nachträglich. Ist der Grund für den Rücktritt von der Reise also bereits absehbar oder bekannt, können Sie keine Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen.
Bin ich in der Reiserücktrittsversicherung auch dann geschützt, wenn ich eine Vorerkrankung habe?
Ja, mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie grundsätzlich auch mit einer chronischen oder bestehenden Vorerkrankung versichert.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.
Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.
Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.
Was muss ich zur richtigen Wahl der Versicherungssumme in der Reiserücktrittsversicherung wissen?
Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung entspricht dem höchsten Preis (in Euro), den Sie für eine Ihrer Reisen in einem Jahr zahlen. Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme zwischen 1.000€ bis 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.
Kann ich die Versicherungssumme nachträglich erhöhen oder reduzieren?
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung?
Sie können die Reiserücktrittsversicherung wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Bei Reiserücktritt- und Reiseabbruch (Tarif Basis, Tarif Exklusiv, Tarif Premium) gilt:
Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person - wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
In der Reisegepäckversicherung (Tarif Premium) beträgt die Selbstbeteiligung 100 € pro Versicherungsfall.
Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?
Automatische Verlängerung
Ihre Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen.
Habe ich eine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich ADAC Mitglied bin?
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der ADAC Mitgliedschaft nicht enthalten. Sie erhalten als ADAC Mitglied jedoch einen Rabatt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Einen Kurzüberblick der Leistungen in den verschiedenen ADAC Mitgliedschaftsformen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Welche anderen Reiseversicherungen sind für mich relevant?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt keine ärztlichen Behandlungskosten aus dem Ausland. Daher sollten Sie vor allem an eine Auslandskrankenversicherung denken.
Mit der ADAC Auslandskrankenversicherung sind Sie weltweit das ganze Jahr über versichert, für die ersten 63 Tage Ihrer Reise. Sie erstattet die medizinisch notwendigen Behandlungskosten ambulant, stationär und beim Zahnarzt. Inklusive Krankenrücktransport. Zur Auslandskrankenversicherung
Kündigungsservice für Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung
Sie möchten Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung kündigen und zur günstigen ADAC Reiserücktrittsversicherung wechseln? Nutzen Sie dafür den Kündigungsservice unseres erfahrenen Partners aboalarm.
Wie funktioniert die Kündigung?
Nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in wenigen Schritten Ihre alte Versicherung schnell und bequem kündigen:
Kopieren Sie dazu einfach den Voucher-Code, den Sie nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung erhalten
Füllen Sie das Formular mit Ihrer Vorversicherung aus und geben Sie Ihren Voucher-Code ein
aboalarm erstellt und übermittelt das Kündigungsschreiben an Ihre alte Versicherung/Ihre Vorversicherung; diese Kosten übernimmt die ADAC Versicherung AG
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Service-Hotline für Beratung und Angebotserstellung
Erläuterung zum versicherten Ereignis "schwere unerwartete Erkrankung"
Versichert ist die „schwere unerwartete Erkrankung“, das heißt, die Erkrankung muss „schwer“ und „unerwartet“ sein.
Wann ist eine Erkrankung „schwer“?
“Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.
Beispiele:
Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich nur dann schwer, wenn eine Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.
Generell gilt, dass nachgewiesen werden muss, dass zum Zeitpunkt der Stornierung eine „schwere“ Erkrankung vorlag. Die Schwere der Erkrankung muss für uns anhand von ärztlichen Unterlagen also nachvollziehbar sein. Ein Arzt sollte daher auch zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung unverzüglich aufgesucht werden.
Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?
“Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung erstmals - überraschend - auftritt.
Beispiele:
Herzinfarkt/Schlaganfall
erstmaliger Bandscheibenvorfall
Grippe (Influenza)
“Unerwartet“ kann auch eine chronische oder bestehende Grunderkrankung/Schuberkrankung sein. Dies ist der Fall, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderen darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn man durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (ca. 1 Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben.
Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. wenn bereits eine palliative Behandlung vorgenommen wird (Krebserkrankung im Endstadium).
Wenn bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Reisebuchung bereits eine Erkrankung vorlag, ist die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung bis zum Reiseantritt grundsätzlich nicht abgesichert.
Da ist leider etwas schiefgelaufen. Wir versuchen, Ihnen die gewünschte Seite schnellstmöglich bereitzustellen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.