Häufige Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

Zur ADAC Hausratversicherung

Allgemeines

Sind Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung das Gleiche?

Nein. Die Hausratversicherung schützt Sie finanziell, wenn Ihr beweglicher Hausrat in der Wohnung oder im Haus durch Gefahren wie Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruch oder Internetbetrug beschädigt oder zerstört wird. Die Haftpflichtversicherung hingegen bietet finanziellen Schutz, wenn Sie einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen, sodass dieser Schadensersatzforderungen geltend macht.Zum Artikel "Unterschiede von Hausrat und Haftpflicht"

Was ist der Unterschied von Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung?

Hierfür gibt es eine Regel: Wenn Sie Ihr Haus in die Hand nehmen und schütteln, bis es leer ist, ist alles, was Sie noch in den Händen halten, im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Alles, was beim Schütteln herausgefallen ist, ist durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Ist die Hausratversicherung für Mieter Pflicht?

Es gibt kein Gesetz, das Mieter zum Abschluss einer Hausratversicherung verpflichtet. Auch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist ungültig. 

Hausratversicherung für Mieter

Kann ich die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger können Sie die Hausratversicherung dann als Werbungskosten absetzen, wenn Sie belegen können, dass Sie Ihr Arbeitszimmer ausschließlich beruflich nutzen.

Ist nur mein persönlicher Hausrat versichert oder auch der meines Besuchs?

Mit der Hausratversicherung schützen Sie in erster Linie Ihr persönliches Hab und Gut. Wird jedoch das persönliche Hab und Gut Ihres Besuchs bei Ihnen in der Wohnung z.B. durch austretendes Wasser beschädigt, ist auch dieser Schaden in Ihrer Hausratversicherung versichert. Unabhängig davon, ob er sich zeitlich begrenzt oder dauerhaft in Ihrer Wohnung befindet.

Beispiel: Der Hausrat Ihres Partners ist automatisch mitversichert, sobald er in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung steht.
Prüfen Sie auf alle Fälle Ihre berechnete Versicherungssumme, wenn sich durch einen Zusammenzug der Gesamtwert Ihres Hausrats erhöht. Besprechen Sie außerdem mit Ihrem Partner, ob bereits eine Hausratversicherung besteht. In der Regel genügt eine gemeinsame Police.

Wo ist die Hausratversicherung gültig?

Der Schutz der Hausratversicherung bezieht sich auf Ihren Hausrat in Ihrer versicherten Wohnung bzw. in Ihrem Eigenheim. Auch Kellerräume, der Garten, Schuppen, Treppen, Balkone, das Arbeitszimmer, Gemeinschaftsräume sind darin eingeschlossen.

Außerhalb Ihres Zuhauses ist der Versicherungsschutz für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten durch die Außenversicherung weltweit gültig. 

Welche Immobilien können in der Hausratversicherung versichert werden?

In der Hausratversicherung sind folgende Objekte versicherbar: Einfamilienhaus, Wohnung im Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss und Keller, Wohnung im Mehrfamilienhaus im Obergeschoss.

Sie können die Immobilie für den Eigenbedarf, als Ferien- bzw. Wochenend-Wohnung, als private Zweitwohnung, als WG oder als Einliegerwohnung nutzen. Dabei ergibt die Grundfläche aller Räume inklusive Hobbyraum die anzugebende Wohnfläche. Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller, Speicher und Garagen werden für die Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt, zählen jedoch zum Versicherungsort.

Leistungen der ADAC Hausratversicherung

Welche Kosten werden in der Hausratversicherung erstattet?

Bei Beschädigung des Hausrats, erstattet die Hausratversicherung die erforderlichen Reparaturkosten sowie eine verbleibende Wertminderung – maximal bis zum Neuwert des beschädigten Gegenstandes.
Wird Ihr Hausrat zerstört und eine Reparatur ist nicht möglich oder sinnvoll oder ist der versicherte Gegenstand abhandengekommen, ersetzen wir den Neuwert, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Antiquitäten und Kunstgegenständen erstattet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungs-Preis. Für Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Folgende Kosten werden Ihnen erstattet:
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten inkl. provisorische Reparaturen
  • Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten - auch dann, wenn diese Kosten zusammen mit der sonstigen Entschädigung höher sind als die Versicherungssumme
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch, Raub und Vandalismus
  • Reparatur von Schäden durch Leitungswasser an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten
  • Bewachung des Versicherungsortes, wenn Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten (maximal 14 Tage)
  • Transport von versicherten Sachen an einen anderen Ort sowie die Einlagerung der Sachen bis maximal 24 Monate, wenn die versicherte Wohnung unbenutzbar oder eine Lagerung im benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Transport- und Lagerungskosten
  • Schloss-Änderungskosten
  • Hotel- und Übernachtungskosten
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Umzugskosten
  • Kosten durch Kredit- und EC-Kartenmissbrauch
  • Mehrkosten für nachhaltige Reparatur und Wiederbeschaffung

Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Smartphone im Ausland beschädigt/zerstört oder gestohlen wird?

Ja. Im Rahmen der Außenversicherung ist Ihr Smartphone weltweit versichert, wenn Sie sich für maximal 12 Monate im Ausland befinden und dabei z.B. durch einen Einbruchdiebstahl beschädigt/zerstört oder gestohlen wird. Der Versicherungsschutz gilt dann bis zu maximal 50% der vereinbarten Versicherungssumme. Dies gilt für alle Hausratgegenstände, die Sie ins Ausland mitnehmen.

Ist Diebstahl in der Hausratversicherung abgedeckt?

Ja, die Hausratversicherung deckt Diebstahl ab – allerdings kommt es stark auf die Art des Diebstahls an. Standardmäßig sind alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung zum Neuwert versichert. Die Versicherung zahlt bei
  • Einbruch-Diebstahl,
  • Raub und
  • Vandalismus nach Einbruch.
Selbst der einfache Diebstahl von Garteninventar wie Gartenmöbel, Gartengeräte, Kinderspielzeug, Trampoline, Wäsche, die im Garten trocknet, Grillgeräte oder Mini-Photovoltaikanlagen ist in der ADAC Hausratversicherung mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst Ihr Zuhause als auch Auslandsreisen über die Außenversicherung für einen beschränkten Zeitraum.

Nicht versichert sind hingegen der einfache Taschendiebstahl auf offener Straße, der Diebstahl aus einem nicht verschlossenen Kfz oder wenn Ihnen private Wertsachen am Arbeitsplatz gestohlen werden.
Hausratversicherung bei Diebstahl

Ist das Fahrrad oder e Bike in der Hausratversicherung mitversichert?

Ja. Als Sportgerät ist das Fahrrad bzw. e-Bike bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn es aus einem verschlossenen Raum gestohlen oder bei einem Einbruchdiebstahl beschädigt/zerstört wird. 

Sind meine Gartenmöbel in der Hausratversicherung mitversichert?

In der ADAC Hausratversicherung sind Gartenmöbel mitversichert. Das gilt auch für Gartengeräte, Kinderspielzeug, Trampoline, Wäsche, die im Garten trocknet, Grillgeräte oder Mini-Photovoltaikanlagen. Der Versicherungsschutz umfasst die versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel (max. 5.000 € je Versicherungsfall), einfacher Diebstahl und bei vereinbartem Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" auch Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck und Rückstau.
Bauliche Grundstücksbestandteile, gewerblich genutzte Sachen, Fahrräder im Garten und Wertsachen wie Künstlerbronzen sind nicht versichert.

Bin ich versichert, wenn mein Spiegel oder anderes Glas zuhause zerstört wird?

Ein aufgehängter großer Spiegel gilt in der Hausratversicherung mitversichert, sofern Sie den Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" mit abgeschlossen haben. Versichert sind darin

  • Mobiliarverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder Mobiliar darstellen, auch am Aquarium bzw. Terrarium
  • Gebäudeinnenverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind
  • Kunststoffscheiben von Duschkabinen
  • Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inkl. dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
  • Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
  • Glashalte- und Zierleisten, wenn der Schaden daran bei der Behebung eines ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden ist

Wird Ihr Spiegel durch einen Einbruch beschädigt oder gar zerstört, ist er ohnehin versichert, da Einbruch eine versicherte Gefahr in der Hausratversicherung ist.

Ich habe einen Schaden und ich möchte wissen, wie viel Geld ich zurückbekomme. Wie hoch werden die Kosten erstattet?

Die ADAC Hausratversicherung leistet grundsätzlich im Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die maximal abschließbare Versicherungssumme beträgt 500.000 €.

Folgende besondere Entschädigungsgrenzen gelten:

  • Kreditkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub: 1.500 €
  • Mehrkosten für Wasser-, Gas- oder Heizölverlust nach einem Leitungswasser-Schaden: 1.500 €
  • Schäden an Sachen im Freien durch Sturm und Hagel: bis 5.000 €
  • Diebstahl zu Hause: 1.500 €
  • Diebstahl am Arbeitsplatz: bis 1.500 € (Wertsachen sind nicht versicherbar)
  • Diebstahl von Markisen, Antennen, Sicherungsanlagen und Wallboxen: 1.500 €
  • Diebstahl von Kinderwagen oder Rollator: 1.500 €
  • Diebstahl aus einem Krankenzimmer: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Wertsachen/Bargeld bis 1.000 €, Elektronik bis 1.000 €
  • Diebstahl aus Kfz: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Elektronik 1.000 €, Wertsachen 1.000 €
  • Internetschutz: 1.500 €
  • Mitversicherung von Kfz-Zubehör: bis 1.500 €
  • Außenversicherung für Ihren Hausrat: 50% der Versicherungssumme, bei Schäden in Gartenlauben und Kleingärten 1.500 €
  • Schloss-Änderungskosten: bis 1.500 €
  • Handelswaren: 5.000 €
  • Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten (nachhaltige Schadenbehebung): 10% und maximal 5.000 €
  • Fehlalarm durch Rauch-, Hitze- oder Gasmelder, Einbruchmeldeanlagen: 1.500 €

Für Wertsachen gelten folgende Entschädigungsgrenzen: Die Hausratversicherung erstattet Ihnen je Versicherungsfall maximal 40% der Versicherungssumme, höchstens jedoch 100.000 €. Im Besonderen erhalten Sie für

  • Bargeld und geladene Beträge auf Geldkarten: 1.500 €
  • Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 30.000 €

Zahlt die Hausratversicherung, wenn mir etwas aus dem Auto gestohlen wird?

Die Hausratversicherung zahlt, wenn das Auto aufgebrochen wird und Wertsachen/Hausrat gestohlen wird. Sie erstattet maximal 1.000 € je Versicherungsfall für Wertsachen + maximal 1.000 € je Versicherungsfall für elektrische und elektronische Geräte. Voraussetzung ist, dass die Sachen von außen nicht sichtbar waren. 


Ist Schimmel in meiner Hausratversicherung abgedeckt?

Schimmel ist dann versichert, wenn er durch ein versichertes Ereignis am Hausrat entstanden ist:
  • Austretendes Leitungswasser, z.B. bei Rohrbruch, defekte Waschmaschine, geplatztes Wasserbett
  • Löschwasser nach einem Brand
  • Sturm und Hagel: wenn Wasser in die Wohnung/in das Haus eintritt und Möbel feucht werden
Die Hausratversicherung zahlt bei Schimmel jedoch nicht, wenn der Schimmel auf falsches Lüften/Heizen, Undichtigkeit von Fugen im Bad oder auf bauphysikalische Mängel zurückzuführen ist. Wenn die Wohnung/das Haus aufgrund des Schimmels nicht mehr bewohnbar ist, erstattet die Hausratversicherung auch die Hotelkosten. Schimmel an Wänden und Decken oder in einem Haus fallen unter die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung.

Wann ist ein Schlüsseldienst in der Hausratversicherung abgedeckt?

Wird Ihr Schlüssel bei einem Einbruch oder einem Raub als versicherte Gefahren gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schlüsseldienst, genauer gesagt, die Schlossänderungskosten bis 1.500 €. 

Was ist der Unterversicherungsverzicht? Was muss ich beachten?

Folgen Sie unserer Empfehlung und berechnen Ihre Versicherungssumme mit 700 € pro m², so schließen Sie die ADAC Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht ab. Mit dem Unterversicherungsverzicht bekommen Sie jeden Schaden maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe ersetzt. Ohne Abzug. Wir prüfen weder, ob eine Unterversicherung vorliegt, noch berechnen wir die Versicherungssumme akribisch. Optimal, wenn Ihr Hausrat weder besonders exklusiv noch minimalistisch ist.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie unserer Empfehlung folgen und Ihre Versicherungssumme mit 700 € pro m² Wohnfläche berechnen. In diesem Fall schließen Sie die ADAC Hausratversicherung direkt mit Unterversicherungsverzicht ab.

Wichtig ist, dass die tatsächliche Wohnfläche nicht größer als von Ihnen angegeben ist und die vereinbarte Versicherungssumme mindestens 700 € je Quadratmeter entspricht, wie von uns empfohlen.

Zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschäden?

Ist Ihr bewegliches Inventar wie Möbel, Kleidung, Kunstgegenstände, Elektrogeräte, Teppich oder Sportgeräte durch den Wasserschaden beschädigt/zerstört, leistet die Hausratversicherung, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Ein Wasserschaden am Hausrat durch Hochwasser/Überschwemmung ist im Zusatzbaustein "Extremwetter" abgesichert.

Je nach Versicherungsbedingungen ist Ihr Hausrat bei einem Wasserschaden u.a. in der Wohnung/dem Haus, auf Treppen, im Keller, im Speicher, in Garagen und im Garten versichert. Nehmen Sie Ihren Hausrat zum Beispiel mit auf eine Reise, und Ihr Hausrat wird in der Ferienwohnung durch einen Wasserschaden beschädigt/zerstört, können Sie auch dann Leistungen Ihrer Hausratversicherung beziehen.

Vertragsinformationen

Was kostet die ADAC Hausratversicherung für eine Wohnfläche von 60 m²?

Die ADAC Hausratversicherung kostet für eine Wohnung mit 60m² ab 4,16 € pro Monat. Der Beitrag ist u.a. abhängig von Versicherungssumme und Wohnort. ADAC Mitglieder erhalten bis zu 10% Rabatt auf den regulären Beitrag.

So haben wir dabei gerechnet:

  • ADAC Mitglied
  • 45 Jahre alt
  • Versicherungssumme 42.000 €
  • Wohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhaus
  • 150 € Selbstbehalt
  • 74564 Crailsheim
  • Keine Vorschäden
  • Keine Zusatzbausteine
  • Monatliche Zahlweise

Was kostet die ADAC Hausratversicherung für eine Wohnfläche von 80 m²?

Die ADAC Hausratversicherung kostet für eine Wohnung mit 80m² ab 4,97 € pro Monat. Der Beitrag ist u.a. abhängig von Versicherungssumme und Wohnort. ADAC Mitglieder erhalten bis zu 10% Rabatt auf den regulären Beitrag.

So haben wir dabei gerechnet:

  • ADAC Mitglied
  • 45 Jahre alt
  • Versicherungssumme 56.000 €
  • Wohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhaus
  • 150 € Selbstbehalt
  • 74564 Crailsheim
  • Keine Vorschäden
  • Keine Zusatzbausteine
  • Monatliche Zahlweise

Welche Zusatzbausteine bietet die ADAC Hausratversicherung und was ist darin versichert?

  • Zusatzbaustein "Extremwetterschutz": Versichert sind unter anderem Schäden am Hausrat durch Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Erdbeben und Vulkanausbruch.
  • Zusatzbaustein "Fahrradschutz": Greift bei Diebstahl außerhalb Ihres Zuhauses. Tag und Nacht, weltweit. Versichert sind alle Fahrräder und Pedelecs aus dem Haushalt, das Fahrradzubehör sowie die Fahrradteile.
  • Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat": Schutz für die Gebäudeinnenverglasung sowie die Mobiliarverglasung bei Bruchschäden. Versichert sind Glaskeramik- und Induktionsflächen, Duschkabinen, Glasplatten von Tischen und Schränken.

Wie muss ich die ADAC Hausratversicherung kündigen?

Sie können Ihren Vertrag in der ADAC Hausratversicherung spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss in Textform, z.B. per E-Mail, erfolgen. Wichtig dabei ist, dass der Absender daraus erkennbar ist.

Wie lange ist der Vertrag gültig?

Der Vertrag in der ADAC Hausratversicherung ist ein Jahresvertrag. Sofern Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch.

Was passiert mit der ADAC Hausratversicherung bei einer Trennung?

Wenn Sie sich von Ihrem (Ehe-)Partner trennen und einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, gilt der Versicherungsschutz für beide Wohnungen bis zum Ende des Versicherungsjahres, mindestens jedoch 6 Monate. Danach leistet die Hausratversicherung nur noch bei Schäden in Ihrer Wohnung

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Melden Sie uns den Umzug in jedem Fall frühzeitig! Sie müssen Ihre Hausratversicherung nicht kündigen, sondern lediglich Ihren Vertrag anpassen. In der Regel ändern sich die Beiträge aufgrund der angepassten Versicherungssumme und des neuen Wohnorts. Während des Umzugs sind Sie in der alten Wohnung als auch in der neuen Wohnung versichert. Die Übergangsfrist beträgt 3 Monate. 

Mehr Informationen

Ist mein Kind im Studium oder in der Ausbildung in meiner Hausratversicherung versichert oder braucht es eine eigene?

Studierende und Auszubildende sind in der Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Das Hab und Gut ist sogar dann über die Außenversicherung der Hausratversicherung der Eltern versichert, wenn die Kinder in ein Studentenwohnheim oder eine WG ziehen. Das gilt auch für ein Auslandssemester. Der Versicherungsschutz besteht solange kein eigener Hausstand gegründet wird.

Wie lange sind Kinder mitversichert?

Ihr Kind ist in der ADAC Hausratversicherung mitversichert solange es bei Ihnen wohnt.

Zieht Ihr Kind aus und gründet einen eigenen Haushalt, so ist der Hausrat Ihres Kindes bis Ende des laufenden Versicherungsjahres in Ihrer Hausratversicherung geschützt. Der Schutz gilt mindestens 6 Monate.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind vor dem Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Nach Ende des laufenden Versicherungsjahres benötigt Ihr Kind eine eigene Hausratversicherung.

Den Hausrat Ihres Kindes berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht. 

Wo gilt die ADAC Hausratversicherung?

Die ADAC Hausratversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer, aber auch die Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Im Schadenfall erstatten wir Ihnen die Kosten.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer in einer WG oder als Untermieter wohnen, so ist der Hausrat aller Bewohner geschützt sofern Sie die gesamte Wohnung versichern.Mehr zur Hausratversicherung als Mieter