Warum ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich haben Sie zwei Optionen, Ihr Fahrrad zu versichern:
Zum einen mit der Hausratversicherung. Diese leistet in den meisten Fällen nur dann, wenn Ihr Fahrrad oder Pedelec (E-Bike bis 25 km/h) aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird (Einbruchdiebstahl). Den einfachen Diebstahl, wenn Sie z.B. mit dem Fahrrad unterwegs sind, können Sie meistens nur über einen Zusatzbaustein mit einem Mehrbeitrag mitversichern. Die Leistungen der Hausratversicherung sind damit oft nur sehr begrenzt.
Die andere Option ist eine separate Fahrradversicherung. Diese schützt Sie und Ihr Fahrrad je nach Deckungsumfang nicht nur gegen Diebstahl, Teilediebstahl oder Raub. Oft sind auch Fahrradschäden und die Reparaturkosten nach einem Sturz oder Beschädigung und Verschleiß mitversichert. Bei E-Bikes sind zudem Elektronik-Schäden oder der Akku-Verschleiß mit abgedeckt. Daher ist eine Fahrradversicherung insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad besitzen und einen umfassenden Schutz für Ihr Fahrrad benötigen.
Zum Vergleich der beiden Versicherungen
Welche Ausschlüsse gibt es in der Fahrradversicherung?
Nicht versicherte Schäden in der Fahrradversicherung sind
- beim Baustein Diebstahlschutz, wenn das Fahrrad nicht mit einem geeignetem Sicherheitsschloss abgesperrt war (Mindestwert: 49 €, im Schadenfall nachzuweisen)
- beim Baustein Diebstahlschutz Schäden, die durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen entstehen
- Schäden, die durch falsches Laden am Akku entstehen
- Schäden, die entstehen bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen und der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
- Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen
- Schäden, die durch Rost oder Oxidation entstanden sind
- Schäden, die durch Be- oder Verarbeitung, Wartung oder Reparatur verursacht wurden
- Schäden durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten, ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder Reinigung des Fahrrads, offensichtlich schlechte Wartung des Fahrrads
- Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss (z.B. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche) sowie bei Serienschäden und Rückrufaktionen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
- Schäden, welche die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z.B. Schramme oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand stehen
- Schäden durch innere Unruhen, Terrorwarnung oder Terroranschläge
Nicht versicherte Gegenstände in der Fahrradversicherung sind
- Fahrräder, für die eine Versicherungs-, Zulassungs- oder Führerscheinpflicht besteht (E-Bikes über 25 km/h)
- Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden
- Fahrräder, die gewerbsmäßig vermietet werden
- Miet- und Leihfahrräder
- Fahrräder mit einem Wert über 10.000 €
- Eigenbauten, Velomobile, vollverkleidete Fahrräder
- Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung und ohne Gebrauchtkaufvertrag gekauft wurden
- Umbauten, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Teile 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen
- Handys, Smartphones und elektronische Geräte (Ausnahme: Bordcomputer/Display von einem E-Bike)
- Optische und/oder elektronische Zubehörteile wie Navigationsgeräte oder Action-Cams, die nachträglich angebaut wurden
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?
In der Fahrradversicherung sind grundsätzlich Fahrräder und Pedelecs versichert. Letztere werden umgangssprachlich auch oft als E-Bike bezeichnet. Der Unterschied ist aber folgender:
Pedelec = Elektro-Fahrrad mit Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt. Es wird eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Pedelecs gelten daher als Fahrrad und sind zulassungsfrei.
E-Bike = zulassungspflichtiges, tret-unabhängiges Elektro-Fahrrad mit Zusatzantrieb. Die Motorunterstützung erfolgt per Knopfdruck. Es erreicht eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h, ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis sind notwendig. Bei E-Bikes mit 45 km/h wird der Führerschein Klasse M (Mofa) zum Führen vorausgesetzt.
Für E-Bikes bis 45 km/h bietet die ADAC Moped-Versicherung den optimalen Schutz.
Mehr Informationen zu E-Bike und Pedelecs
Wer zählt in der Fahrradversicherung zum Begriff "Familie"?
In der ADAC Fahrrad-Versicherung zählen zum Begriff "Familie" alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Dies können z.B. sein:
- Ihr Ehepartner oder nicht-ehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Ihre eigenen Kinder bis zum 23. Geburtstag sowie
- die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23. Geburtstag
Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder.
Sie können damit in der ADAC Fahrrad-Versicherung auch die Fahrräder Ihrer Kinder versichern. Vorausgesetzt, jedes Fahrrad ist nicht älter als 3 Jahre und Ihre Kinder haben das 23. Lebensjahr nicht überschritten.
Welches Schloss muss ich verwenden, damit ich im Schadenfall die Leistungen der Fahrradversicherung bekomme?
Wenn Sie Ihr versichertes Fahrrad nicht nutzen, muss es mit einem geeigneten eigenständigen Sicherheits-Schloss abgesperrt (Absperren an einem ortsfesten Gegenstand keine Anforderung) sein. Nutzen Sie z.B. ein Rahmenschloss, das dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden ist, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Einsteckkette gesichert sein.
Die Voraussetzung in der Fahrradversicherung ist: Der Wert des Sicherheits-Schlosses oder der Sicherheitseinrichtung (inkl. Einsteckkette) muss mindestens 49 € betragen und muss im Schadenfall z.B. durch Vorlage der Rechnung, durch Fotos, durch Angabe des Fabrikat etc. nachgewiesen werden.
Auch die weiteren mitversicherten Gegenstände sind ordnungsgemäß am Fahrrad zu befestigen und und wenn möglich zu sichern.
Was ist, wenn ich die Fahrradversicherung bereits abgeschlossen habe und mir ein neues Fahrrad kaufe? Ist das neue Fahrrad automatisch mitversichert?
Sie haben bereits mehrere Fahrräder in der Fahrradversicherung versichert (Tarif Einzel + oder Tarif Familie) und möchten ein weiteres, neues Fahrrad mitversichern. Kein Problem, das neue Fahrrad ist im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages sofort mitversichert (
Vorsorgeversicherung).
Für das neue Fahrrad gelten dann die bestehenden Konditionen, es ist bis zur aktuellen maximalen Versicherungssumme mitversichert.
Hinweis:
Das neue Fahrrad ist teurer als das Fahrrad, das Sie in der Fahrradversicherung bisher versichert haben?
Bei neu hinzukommenden teureren Rädern empfehlen wir Ihnen, das direkt bei uns zu melden und die Versicherungssumme zu erhöhen. So erhalten Sie im Schadenfall auch eine Erstattung bis zur maximalen Versicherungssumme für das neue Fahrrad.
Grundsätzlich gilt:
Kaufen Sie sich ein neues Fahrrad, so melden Sie uns den Kauf bitte spätestens einen Monat nach Aufforderung durch uns. Die Aufforderung erfolgt mit der Beitragsrechnung. Das Fahrrad ist bis zum Ende des Versicherungsjahres ohne Mehrbeitrag in der Fahrradversicherung automatisch mitversichert. Zur nächsten Hauptfälligkeit ändert sich dann der Vertrag zu den neuen Konditionen, das neue Fahrrad wird dann im Versicherungsschein mit aufgenommen.
Sollten Sie uns neue Fahrräder nicht melden, erlischt die Vorsorgeversicherung zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Fahrrad gekauft wurde.
Wenn Sie bisher jedoch nur ein Fahrrad in der Fahrradversicherung versichert haben (Tarif Einzel), ist es nicht möglich, dass ein weiteres Fahrrad automatisch mitversichert ist. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Fahrradversicherung für beide Fahrräder neu abzuschließen.
Wie viele Fahrräder kann ich in der Fahrradversicherung versichern?
Die Fahrradversicherung des ADAC bietet Ihnen Schutz für Ihr Fahrrad und Pedelec in drei Tarifen:
- ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel: ein Fahrrad des Versicherungsnehmers
- ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel+: mehrere Fahrräder des Versicherungsnehmers
- ADAC Fahrrad-Versicherung Familie: alle Fahrräder im Familienhaushalt
Wenn Sie als Versicherungsnehmer mehrere Fahrräder bei uns versichern möchten, so achten Sie bitte darauf, dass mindestens eins davon Ihnen als Versicherungsnehmer gehören muss.
Wenn Sie die ADAC Fahrrad-Versicherung online abschließen, können Sie maximal 10 Fahrräder versichern. Dies hat technische Hintergründe. Wollen Sie darüber hinaus noch mehr Fahrräder versichern, dann wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Geschäftsstelle in der Nähe finden
Was muss ich in der Fahrradversicherung beachten, wenn der gestohlene, versicherte Gegenstand wieder auftaucht?
Wenn Sie den Gegenstand, egal ob das Fahrrad oder nur ein Fahrrad-Teil, wieder auffinden, müssen Sie uns dies in Textform unverzüglich melden.
Wiederauffinden vor Auszahlung der Entschädigung
Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Besteht im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen ein wirtschaftlicher Totalschaden, erstatten wir Ihnen den Neuwert des Gegenstandes abzüglich des Restwerts.
Wiederauffinden nach Auszahlung der Entschädigung
Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen den Neuwert abzüglich des Restwerts.
Hinweis: Wenn Sie den abhanden gekommenen Gegenstand zurückerlangen können, davon aber nicht Gebrauch machen, gilt der Gegenstand als zurückerhalten.
Ist die Fahrradversicherung mit Nachtklausel?
Nein. Die Fahrradversicherung der ADAC Versicherung AG ist ohne nächtliche Einschränkung. Sie können Ihr Fahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl und Beschädigung schützen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Schadenfall in der Fahrradversicherung melden muss?
Sie haben einen Schaden in der Fahrradversicherung zu melden? Egal, ob bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschleiß, bitte beachten Sie folgendes:
- Einen Schadenfall müssen Sie uns unverzüglich in Textform zukommen lassen.
- Schäden durch Raub, (Einbruch-)Diebstahl (auch aus einem abgestellten Kraftfahrzeug), Vandalismus, Brand oder Explosion müssen bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige ist uns als Kopie vorzulegen.
- Damit Sie von uns eine Entschädigung bekommen, müssen Sie uns den Kaufpreis für den beschädigten Gegenstand sowie des Sicherheits-Schlosses mit einer Rechnung nachweisen. Bei einem neuen Fahrrad oder E-Bike benötigen wir die original Händler-Rechnung. Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad oder E-Bike benötigen wir zudem den Gebraucht-Kaufvertrag mit Angaben zu Marke und Käufer-Adresse. ADAC Musterkaufvertrag für gebrauchte Fahrräder
- Eine weitere Voraussetzung für die Entschädigungs-Leistung ist, dass die Kosten für Wiederbeschaffung oder Reparatur durch Rechnung und Schadenfotos nachgewiesen werden.