ADAC Fahrrad-Versicherung
Schadenservice
Erste Schritte im Schadenfall
Ihr Fahrrad oder Pedelec ("E-Bike" bis 25 km/h) wurde gestohlen, weist Schäden nach Vandalismus, Raub oder Einbruch-Diebstahl auf oder es fehlen Teile an Ihrem Fahrrad?
Folgende Ereignisse sollten im ersten Schritt bei der Polizei angezeigt werden:
- Raub
- (Einbruch-)Diebstahl
- Vandalismus
- Brand
- Explosion
Die polizeiliche Ermittlungsakte legen Sie uns anschließend bitte als Kopie vor.
Im nächsten Schritt sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen, die wir für eine Schadenmeldung von Ihnen benötigen. Dies sind:
- Rechnung für das verwendete Sicherheitsschloss (Mindestwert: 49 €)
- Original Händler-Rechnung des Fahrrads
- Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad zusätzlich der Gebraucht-Kaufvertrag mit Angaben zu Marke und Käufer-Adresse
- Rechnung für Fahrradteile, -zubehör oder -gepäck
- Bei Wiederbeschaffung oder Reparatur die zugehörige Rechnung
- Etwaige Schadenfotos
Kosten direkt online einreichen
Melden Sie Ihren Schaden online. Ganz einfach und schnell - in nur vier Schritten und in wenigen Minuten. Belege und Dokumente können Sie direkt im Online-Tool hochladen.
Wichtiges für Ihre Schadenmeldung bei Diebstahl
1. Sicherheits-Schloss
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrrad immer mit einem geeigneten Schloss abgesperrt haben. Die Rechnung des Sicherheitsschlosses muss uns vorgelegt werden. Mindestwert des Schlosses: 49 €.
2. Wiederauffinden des gestohlenen Gegenstands
Wenn Sie den Gegenstand, egal ob das Fahrrad oder nur ein Fahrrad-Teil, wieder auffinden, müssen Sie uns dies in Textform unverzüglich melden.
Hinweis: Wenn Sie den abhanden gekommenen Gegenstand zurückerlangen können, davon aber nicht Gebrauch machen, gilt der Gegenstand als zurückerhalten.