ADAC Fahrrad-Versicherung
Schadenservice
Erste Schritte im Schadenfall
Ihr Fahrrad oder Pedelec ("E-Bike" bis 25 km/h) wurde gestohlen, weist Schäden nach Vandalismus, Raub oder Einbruch-Diebstahl auf oder es fehlen Teile an Ihrem Fahrrad?
1. Anzeige bei der Polizei
Folgende Ereignisse sollten im ersten Schritt bei der Polizei angezeigt werden:
- Raub
- (Einbruch-)Diebstahl
- Vandalismus
- Brand
- Explosion
Die polizeiliche Ermittlungsakte legen Sie uns anschließend bitte als Kopie vor.
2. Wichtige Unterlagen für die Schadenmeldung
Im nächsten Schritt sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen, die wir für eine Schadenmeldung von Ihnen benötigen. Dies sind:
- Rechnung für das verwendete Sicherheitsschloss (Mindestwert: 49 €)
- Original Händler-Rechnung des Fahrrads
- Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad zusätzlich der Gebraucht-Kaufvertrag mit Angaben zu Marke und Käufer-Adresse
- Rechnung für Fahrradteile, -zubehör oder -gepäck
- Bei Wiederbeschaffung oder Reparatur die zugehörige Rechnung
- Etwaige Schadenfotos
3. Schaden melden
Kosten direkt online einreichen
Melden Sie Ihren Schaden online. Ganz einfach und schnell - in nur vier Schritten und in wenigen Minuten. Belege und Dokumente können Sie direkt im Online-Tool hochladen.
Wichtiges für Ihre Schadenmeldung bei Diebstahl
1. Sicherheits-Schloss
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrrad immer mit einem geeigneten Schloss abgesperrt haben. Die Rechnung des Sicherheitsschlosses muss uns vorgelegt werden. Mindestwert des Schlosses: 49 €.
2. Wiederauffinden des gestohlenen Gegenstands
Wenn Sie den Gegenstand, egal ob das Fahrrad oder nur ein Fahrrad-Teil, wieder auffinden, müssen Sie uns dies in Textform unverzüglich melden.
Hinweis: Wenn Sie den abhanden gekommenen Gegenstand zurückerlangen können, davon aber nicht Gebrauch machen, gilt der Gegenstand als zurückerhalten.