FAQ zur ADAC Fahrrad-Versicherung

Allgemeines zur ADAC Fahrrad-Versicherung

Wo ist die ADAC Fahrrad-Versicherung gültig?

Der Versicherungsschutz der ADAC Fahrrad-Versicherung ist weltweit gültig.

Gilt die ADAC Fahrrad-Versicherung auch in der Nacht?

Ja, die ADAC Fahrrad-Versicherung ist auch in der Nacht gültig.

Welche Fahrräder sind in der ADAC Fahrrad-Versicherung versichert?

Im Rahmen der ADAC Fahrrad-Versicherung sind

  • Fahrräder inklusive Carbon-Räder und
  • Pedelecs ("E-Bikes" bis 25 km/h) versichert.

 

Sie können sowohl neue Fahrräder als auch gebrauchte Fahrräder in der ADAC Fahrrad-Versicherung versichern. Achten Sie darauf, dass die Fahrräder ein maximal zulässiges Alter von 3 Jahren bei Vertragsbeginn haben.

Was ist ein Pedelec? Was ist ein E-Bike?

Ein Pedelec ist ein Elektro-Fahrrad mit Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt. Es wird eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Pedelecs werden umgangssprachlich oft als E-Bike bezeichnet, gelten jedoch als Fahrrad und sind zulassungsfrei.

Ein E-Bike wiederum ist ein zulassungspflichtiges, tret-unabhängiges Elektro-Fahrrad mit Zusatzantrieb. Die Motorunterstützung erfolgt hier per Knopfdruck. Es erreicht eine maximale Geschwindigkeit bis zu 45 km/h, daher sind ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis notwendig. Bei E-Bikes mit 45 km/h wird der Führerschein Klasse M (Mofa) zum Führen vorausgesetzt.

Wie alt darf mein Fahrrad bei Versicherungsbeginn sein?

Alle Fahrräder oder Pedelecs, die Sie in der ADAC Fahrrad-Versicherung versichern möchten, dürfen bei Vertragsbeginn nicht älter als 3 Jahre sein. Dies gilt im Schadenfall auch für die mitversicherten festverbundenen Fahrradteile wie Lenker, Sattel oder Akku.

Wer zählt in der ADAC Fahrrad-Versicherung zu meiner Familie?

In der ADAC Fahrrad-Versicherung zählen zum Begriff "Familie" alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Dies können z.B. sein:

  • Ihr Ehepartner oder nicht-ehelicher Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Ihre eigenen Kinder bis zum 23. Geburtstag sowie
  • die Kinder Ihres Ehepartners bzw. nicht-ehelichen Lebenspartners bis zum 23. Geburtstag

Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder.

Sie können also auch die Fahrräder Ihrer Kinder versichern. Wichtig dabei ist lediglich, dass alle Fahrräder, die Sie versichern möchten, nicht älter als 3 Jahre bei Vertragsbeginn sind.

Welche Tarife gibt es in der ADAC Fahrrad-Versicherung und wie viele Fahrräder sind darin versichert?

Die ADAC Fahrrad-Versicherung bietet drei Tarife, in denen Sie Ihre Fahrräder versichern können.

  1. ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel: Sie als Versicherungsnehmer können eins Ihrer Fahrräder versichern.
  2. ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel+: Sie als Versicherungsnehmer können mehrere Ihrer eigenen Fahrräder versichern.
  3. ADAC Fahrrad-Versicherung Familie: Sie als Versicherungsnehmer können Ihre eigenen Fahrräder sowie die Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern.

 

Online können Sie bis zu 10 Fahrräder versichern. Dies hat technische Hintergründe. Wollen Sie darüber hinaus noch mehr Fahrräder versichern, dann wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe. 

Bei welchen Ereignissen ist mein Fahrrad versichert?

Die ADAC Fahrrad-Versicherung bietet Schutz für das Fahrrad oder Pedelec im Rahmen von zwei Bausteinen.

  1. Diebstahlschutz: in diesem Baustein ist das Fahrrad oder Pedelec bei Diebstahl, z.B. aus einem verschlossenen Raum, bei Teilediebstahl mit oder ohne Fahrrad oder Raub abgesichert.
  2. Reparaturschutz: Sie erhalten zum Beispiel Leistungen für Ihr Fahrrad, wenn es durch einen Unfall oder Sturz beschädigt ist, Verschleißspuren aufweist, ein Bedienfehler vorliegt, der Akku am Pedelec kaputt ist oder ein Produktionsfehler vorliegt und die Herstellergarantie abgelaufen ist.

Wie hoch ist die maximale Versicherungssumme in der ADAC Fahrrad-Versicherung?

Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000 €. Sie setzt sich zusammen aus

  • dem Kaufpreis des Fahrrads
  • den zusätzlichen Kosten für festverbundene Fahrradteile wie Sattel, Lenker oder Akku.

 Die Versicherungssumme gibt auch an, bis zu welcher Summe wir im Schadenfall maximal leisten.

Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag in der ADAC Fahrrad-Versicherung?

Der jährliche Beitrag in der ADAC Fahrrad-Versicherung ist abhängig

  • davon, ob Sie ein Fahrrad oder Pedelec versichern möchten
  • davon, ob Sie nur einen der beiden Bausteine abschließen oder beide: bei Abschluss beider Bausteine zusammen, erhalten Sie einen Kombi-Rabatt.
  • davon, wie viele Fahrräder Sie versichern möchten: in den Tarifen Einzel+ & Familie wird immer das Fahrrad mit dem höchsten Kaufpreis inkl. der zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile herangezogen.
  • davon, welchen Kaufpreis Sie angegeben haben: aus dem Kaufpreis des Fahrrads sowie den zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile ergibt sich die Versicherungssumme. Diese beträgt maximal 10.000 €.

Was ist, wenn ich mir unterjährig ein neues Fahrrad kaufe und das ebenfalls versichern möchte?

Sie haben bereits mehrere Fahrräder in der Fahrradversicherung versichert (Tarif Einzel + oder Tarif Familie) und möchten ein weiteres, neues Fahrrad mitversichern. Kein Problem, das neue Fahrrad ist im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages sofort mitversichert (Vorsorgeversicherung). Für das neue Fahrrad gelten dann die bestehenden Konditionen, es ist bis zur aktuellen maximalen Versicherungssumme mitversichert.

Hinweis:
Das neue Fahrrad ist teurer als das Fahrrad, das Sie in der Fahrradversicherung bisher versichert haben?
Bei neu hinzukommenden teureren Rädern empfehlen wir Ihnen, das direkt bei uns zu melden und die Versicherungssumme zu erhöhen. So erhalten Sie im Schadenfall auch eine Erstattung bis zur maximalen Versicherungssumme für das neue Fahrrad.

Grundsätzlich gilt:

Kaufen Sie sich ein neues Fahrrad, so melden Sie uns den Kauf bitte spätestens einen Monat nach Aufforderung durch uns. Die Aufforderung erfolgt mit der Beitragsrechnung. Das Fahrrad ist bis zum Ende des Versicherungsjahres ohne Mehrbeitrag in der Fahrradversicherung automatisch mitversichert. Zur nächsten Hauptfälligkeit ändert sich dann der Vertrag zu den neuen Konditionen, das neue Fahrrad wird dann im Versicherungsschein mit aufgenommen.
Sollten Sie uns neue Fahrräder nicht melden, erlischt die Vorsorgeversicherung zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Fahrrad gekauft wurde.  

Wenn Sie bisher jedoch nur ein Fahrrad in der Fahrradversicherung versichert haben (Tarif Einzel), ist es nicht möglich, dass ein weiteres Fahrrad automatisch mitversichert ist. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Fahrradversicherung für beide Fahrräder neu abzuschließen.

Die Bausteine der ADAC Fahrrad-Versicherung

Was an meinem Fahrrad ist mit den Bausteinen der ADAC Fahrrad-Versicherung geschützt?

In der ADAC Fahrrad-Versicherung ist nicht nur das Fahrrad oder Pedelec versichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch

  • die festverbundene und zur Funktion gehörende Fahrradteile, wie z.B. Lenker, Sattel, Räder und Lampen, Akkus (in Halterung verschlossen), Bordcomputer/Displays am Pedelec (müssen am Pedelec befestigt sein)

  • das Fahrradzubehör: z.B. Schloss, Anhänger, Kompass, Helm, Luftpumpe, Kindersitz 

  • das Fahrradgepäck: z.B. Kleidung, Luftmatratze, Hygieneartikel, Schlafsack

Welche Leistungen bekomme ich, wenn mein Fahrrad gestohlen wird?

Im Baustein Diebstahlschutz der ADAC Fahrrad-Versicherung erhalten Sie u.a. folgende Leistungen:

  • den Neuwert Ihres Fahrrads bei Wiederbeschaffung (auch bei Verzicht auf Ersatzbeschaffung)
  • die Reparaturkosten bei Beschädigung des Fahrrads (Ersatzteile + Arbeitslohn) nach versuchtem Diebstahl bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
  • die Kosten für die Wiederbeschaffung bei wirtschaftlichem Totalschaden in Höhe des Neuwerts bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich Restwert
  • die Kosten für die Heimfahrt bis 20 €
  • die Kosten für abhanden gekommenes Zubehör und Gepäck (bis 300 € pro Teil/ bis 1.000 € pro Schaden)
  • die Kosten für abhanden gekommene Fahrradteile bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme

 

Voraussetzung:

Das Fahrrad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss (Mindestwert: 49 €) abgesperrt sein. Das Absperren an einem ortsfesten Gegenstand ist hingegen keine Anforderung.

Ist ein Einbruchdiebstahl des Fahrrads auch dann versichert, wenn es keine Einbruchspuren gibt?

Grundsätzlich muss ein Einbruchdiebstahl wie alle versicherten Ereignisse schlüssig dargelegt werden. Bedeutet, hier zählt die Anzeige bei der Polizei sowie die sich daraus ergebende Ermittlungsakte. Ist der Einbruch laut Polizei nicht nachweisbar, so kann auch die ADAC Fahrrad-Versicherung den Schaden nicht übernehmen.

Welche Leistungen bekomme ich, wenn mein Fahrrad beschädigt wird?

Im Baustein Reparaturschutz erstattet Ihnen die Fahrradversicherung u.a.

  • die Reparaturkosten bei Beschädigung des Fahrrads (Ersatzteile + Arbeitslohn) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
  • die Reparaturkosten bei Verschleiß-Schäden am Fahrrad, auch an Akkus und Motoren (4 Monate Wartezeit ab Vertragsschluss) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
  • die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Fahrrads nach wirtschaftlichem Totalschaden in Höhe des Neuwerts bis maximal zu vereinbarten Versicherungssumme
  • die Kosten für die Heimfahrt bis 20 €
  • die Kosten für beschädigtes Zubehör oder Gepäck (bis 300 € pro Teil/ bis 1.000 € pro Schaden)
  • die Kosten für beschädigte Fahrradteile bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme

Wie kann ich die Bausteine der ADAC Fahrrad-Versicherung kombinieren?

Sie können die Bausteine der ADAC Fahrrad-Versicherung entweder jeweils einzeln oder aber zusammen abschließen. Entscheiden Sie sich für beide Bausteine, erhalten Sie einen Kombi-Rabatt.

Der Akku meines Pedelecs löst sich während der Fahrt aus seiner Halterung und wird beschädigt. Erstattet die ADAC Fahrrad-Versicherung die Kosten?

In diesem Fall leistet die ADAC Fahrrad-Versicherung im Baustein Reparaturschutz. Das Herauslösen des Akkus während der Fahrt wird als Bedienfehler gewertet, weil der Akku nicht richtig befestigt war. Wird der Akku als Folge davon beschädigt und muss erneuert werden, erstattet die ADAC Fahrrad-Versicherung die Kosten. Die Voraussetzung ist, dass Sie den Baustein Reparaturschutz abgeschlossen haben.

Mein Fahrrad wird auf Reisen beschädigt. Kann ich es auch im Ausland reparieren lassen?

Sie haben Ihr Fahrrad in den Urlaub mitgenommen und sind bei einem Ausflug gestürzt. Das Fahrrad muss nun direkt vor Ort repariert werden.

Die ADAC Fahrrad-Versicherung leistet auch in diesem Fall und erstattet die Ihnen dabei angefallenen Kosten.

Wann erhalte ich keine Leistungen in der ADAC Fahrrad-Versicherung?

Folgende Ausschlüsse gibt es in der ADAC Fahrrad-Versicherung:

  • beim Baustein Diebstahlschutz, wenn das Fahrrad nicht mit einem geeignetem Sicherheitsschloss abgesperrt war (Mindestwert: 49 €, im Schadenfall nachzuweisen)
  • beim Baustein Diebstahlschutz Schäden, die durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen entstehen
  • Schäden, die durch falsches Laden am Akku entstehen
  • Schäden, die entstehen bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen und der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
  • Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen
  • Schäden, die durch Rost oder Oxidation entstanden sind
  • Schäden, die durch Be- oder Verarbeitung, Wartung oder Reparatur verursacht wurden
  • Schäden durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten, ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder Reinigung des Fahrrads, offensichtlich schlechte Wartung des Fahrrads
  • Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss (z.B. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche) sowie bei Serienschäden und Rückrufaktionen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, welche die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z.B. Schramme oder Schäden an der Lackierung)
  • Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand stehen
  • Schäden durch innere Unruhen, Terrorwarnung oder Terroranschläge

Welche Gegenstände sind in der Fahrrad-Versicherung nicht versichert?

  • Fahrräder, für die eine Versicherungs-, Zulassungs- oder Führerscheinpflicht besteht (E-Bikes über 25 km/h)
  • Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden
  • Fahrräder, die gewerbsmäßig vermietet werden
  • Miet- und Leihfahrräder
  • Fahrräder mit einem Wert über 10.000 €
  • Eigenbauten, Velomobile, vollverkleidete Fahrräder
  • Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung und ohne Gebrauchtkaufvertrag gekauft wurden
  • Umbauten, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Teile 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen
  • Handys, Smartphones und elektronische Geräte (Ausnahme: Bordcomputer/Display von einem E-Bike)
  • Optische und/oder elektronische Zubehörteile wie Navigationsgeräte oder Action-Cams, die nachträglich angebaut wurden

Welches Schloss muss ich verwenden, damit mein Fahrrad bei Diebstahl abgesichert ist?

Wenn Sie Ihr versichertes Fahrrad nicht nutzen, muss es mit einem geeigneten eigenständigen Sicherheits-Schloss abgesperrt sein. Nutzen Sie z.B. ein Rahmenschloss, das dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden ist, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Einsteckkette gesichert sein.

Die Voraussetzung im Baustein Diebstahlschutz der ADAC Fahrrad-Versicherung ist: Der Wert des Sicherheits-Schlosses oder der Sicherheitseinrichtung (inkl. Einsteckkette) muss mindestens 49 € betragen und muss im Schadenfall durch Vorlage der Rechnung nachgewiesen werden.

Auch die weiteren mitversicherten Gegenstände sind ordnungsgemäß am Fahrrad zu befestigen und und wenn möglich zu sichern.

Was muss ich beachten, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?

Wenn Sie den Gegenstand, egal ob das Fahrrad oder nur ein Fahrrad-Teil, wieder auffinden, müssen Sie uns dies in Textform unverzüglich melden. 

Wiederauffinden vor Auszahlung der Entschädigung

Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Besteht im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen ein wirtschaftlicher Totalschaden, erstatten wir Ihnen den Neuwert des Gegenstandes abzüglich des Restwerts.

Wiederauffinden nach Auszahlung der Entschädigung

Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen den Neuwert abzüglich des Restwerts.


Hinweis: Wenn Sie den abhanden gekommenen Gegenstand zurückerlangen können, davon aber nicht Gebrauch machen, gilt der Gegenstand als zurückerhalten.


Wie hoch sind die erstattungsfähigen Kosten in den Bausteinen der ADAC Fahrrad-Versicherung?

Pro Baustein können in der ADAC Fahrrad-Versicherung in einem Versicherungsjahr maximal 25.000 € für alle Versicherungsfälle zusammen erstattet werden (ADAC Fahrrad-Versicherung Einzel+ und ADAC Fahrrad-Versicherung Familie).

Vertragsabschluss und Kündigung in der ADAC Fahrrad-Versicherung

Wann beginnt der Versicherungsvertrag der ADAC Fahrrad-Versicherung?

Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem von Ihnen ausgewählten Zeitpunkt. Diesen finden Sie im Versicherungsschein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig zahlen.

  • Sie können den Beitrag direkt bei Abschluss zahlen.
  • Sie können den Beitrag innerhalb der genannten Frist per Überweisung zahlen. 
  • Sie können den Beitrag per Lastschriftverfahren bezahlen. Die Lastschrift muss von Ihrer Bank eingelöst werden.

Wann endet der Versicherungsvertrag der ADAC Fahrrad-Versicherung? 

Die Vertragslaufzeit der ADAC Fahrrad-Versicherung beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf in Textform von Ihnen oder uns gekündigt wurde.

Gibt es eine Selbstbeteiligung in der ADAC Fahrrad-Versicherung?

Die ADAC Fahrrad-Versicherung ist ohne Selbstbeteiligung.

Welche Angaben benötigt die ADAC Versicherung AG von mir, damit ich die ADAC Fahrrad-Versicherung online abschließen kann?

Folgende Angaben sind für den Online Abschluss der Fahrradversicherung besonders wichtig:

  • Fahrzeugart: Fahrrad oder Pedelec (E-Bike bis 25 km/h)
  • Kaufdatum: Ausschlaggebend ist immer das Datum des Neukaufs, auch bei Fahrrädern, die Sie gebraucht gekauft haben (Erstkauf-Datum)
  • Kaufpreis: Neukaufpreis (abzüglich Rabatten) bzw. Gebraucht-Kaufpreis
  • Fahrrad-Marke
  • Postleitzahl: Das Risiko für Fahrraddiebstahl ist in manchen Regionen höher als in anderen. Deshalb kann Ihr Wohnort die Beitragshöhe beeinflussen.

Andere Angaben, wie z.B. die Rahmennummer, sind bei Abschluss optional. Diese benötigen wir dann, wenn Sie uns einen Schaden melden.

Wenn ich beide Bausteine abgeschlossen habe. Kann ich dann auch nur einen wieder kündigen?

Wenn Sie beide Bausteine der ADAC Fahrrad-Versicherung abgeschlossen haben, so haben Sie zwei rechtlich selbständige Verträge bei uns abgeschlossen. Wollen Sie nun einen der beiden Bausteine kündigen, so können Sie nach wie vor die Leistungen des anderen Bausteins beziehen. Das Fortbestehen dieses Vertrages wird nicht beeinflusst. 

Wir als Versicherungsgeber haben Ihnen gegenüber dann jedoch das Recht, den zweiten Vertrag ebenfalls zu kündigen.

Kündigen wir Ihnen einen Vertrag, dann haben Sie als Versicherungsnehmer auch das Recht, die Kündigung auf beide Verträge auszudehnen.

Schaden

Welche Papiere benötige ich, wenn ich einen Schadenfall in der ADAC Fahrrad-Versicherung melden muss?

  • Schäden durch Raub, (Einbruch-)Diebstahl (auch aus einem abgestellten Kraftfahrzeug), Vandalismus, Brand oder Explosion müssen bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige ist uns als Kopie vorzulegen.
  • Damit Sie von uns eine Entschädigung bekommen, müssen Sie uns den Kaufpreis für den beschädigten Gegenstand sowie des Sicherheits-Schlosses mit einer Rechnung nachweisen. Bei einem neuen Fahrrad oder E-Bike benötigen wir die original Händler-Rechnung. Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad oder E-Bike benötigen wir zudem den Gebraucht-Kaufvertrag mit Angaben zu Marke und Käufer-Adresse.
  • Die Kosten für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur müssen durch eine Rechnung und Schadenfotos nachgewiesen werden.

Wie melde ich einen Schaden in der ADAC Fahrrad-Versicherung?

Einen Schadenfall müssen Sie uns unverzüglich in Textform zukommen lassen.

Das Fahrrad ist älter als 3 Jahre. Der Akku ist jünger als 3 Jahre und muss erneuert werden. Zahlt die ADAC Fahrrad-Versicherung?

In der ADAC Fahrrad-Versicherung zählt der Akku bei Pedelecs zu den festverbundenen Fahrradteilen. Das Fahrrad, die festverbundenen Fahrradteile sowie das Fahrradzubehör dürfen bei Vertragsbeginn nicht älter als 3 Jahre sein.

Im Schadenfall ist grundsätzlich also erst mal wichtig, dass Sie das maximal zulässige Alter des Fahrrads nachweisen können. War das Fahrrad bei Vertragsbeginn älter als 3 Jahre, der Akku aber jünger, zahlt die ADAC Fahrrad-Versicherung im Schadenfall nicht. Die Leistungserbringung bezieht sich immer auf das Alter des Fahrrads.

Das Fahrrad wurde mir geschenkt, die Rechnung ist nicht auf meinen Namen ausgestellt. Worauf muss ich im Schadenfall achten?

Grundsätzlich muss bei jedem Schadenfall die Original-Rechnung des Fahrrads vorgelegt werden. Ist diese nicht auf Ihren Namen ausgestellt, weil Sie das Fahrrad geschenkt bekommen haben, so ist dies von Ihnen plausibel nachzuweisen.