Waldbrand am Gardasee in Italien: So ist Lage bei Tignale
Von Katja Fastrich

Zu früh für eine Entwarnung: Nach dem schweren Waldbrand am Gardasee-Westufer bei Tignale ist die Feuerwehr immer wieder im Einsatz, um neue, kleinere Brandherde zu löschen.
Waldbrände bei Tignale flammen immer wieder auf
Waldbrandgefahr weiterhin hoch
ADAC Reiserecht: Was bei Waldbränden im Urlaub gilt
Wegen eines großen Waldbrands am Gardasee in Oberitalien waren am Freitag, 7. August, mehr als 200 Menschen vorübergehend evakuiert worden, darunter zahlreiche Urlauberinnen und Urlauber aus einer Ferienanlage. Das Feuer wütete nach Angaben der Feuerwehr auf dem Gebiet der Gemeinde Tignale am Westufer von Italiens größtem See.
Der Brand in den Bergen oberhalb des Westufers verbreitete sich nach Angaben der Feuerwehr rasant weiter und vernichtete rund 50 Hektar Wald.
Waldbrand am Gardasee: Zu früh für Entwarnung
Auch wenn der große Waldbrand bei Tignale mittlerweile unter Kontrolle ist und keine Häuser bedroht, flammen immer wieder kleinere Feuer auf, die die Einsatzkräfte fordern: Laut italienischen Medienberichten entfachte starker Wind in der Nacht auf Sonntag, 16. August, erneut Glutnester. Feuerwehrleute und freiwillige Helferinnen und Helfer sind weiterhin im Einsatz, um die Flammen zu bekämpfen.
Italien: Hoffnung auf Gewitter und Niederschläge
Die Waldbrandgefahr bleibt dennoch hoch: Italien leidet seit Wochen von Nord bis Süd unter einer Hitzewelle mit Temperaturen von teils mehr als 40 Grad. Zwar sind die Temperaturen in der Gardasee-Region mittlerweile etwas zurückgegangen, anhaltende Trockenheit ist aber noch immer ein Thema – in den kommenden Tagen ist allerdings mit Gewittern und Niederschlägen zu rechnen.
Auch in mehreren anderen Regionen kam es zuletzt zu Waldbränden – allerdings nicht in dem Ausmaß wie in Frankreich, Spanien und Griechenland. Der größte Fluss des Landes, der Po, führt nur noch wenig Wasser. Bis Mitte des Monats sollen die Temperaturen so bleiben.
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (+ 49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Beginn der Reise abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Gesundheitsrisiko Hitze: Wie Sie sich schützen
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.