Waldbrand am Gardasee in Italien: Touristen bei Tignale evakuiert
Von Katja Fastrich

Waldbrand am bei deutschen Touristen beliebten Gardasee in Italien: Menschen müssen evakuiert werden, Häuser sind bedroht. So ist die aktuelle Lage und diese Rechte haben Reisende bei Waldbränden.
Feuer breiten sich bei Tignale am Westufer aus
Einsatzkräfte bemühen sich um Schutz von Wohnhäusern
ADAC Reiserecht: Was bei Waldbränden im Urlaub gilt
Wegen eines großen Waldbrands am Gardasee in Oberitalien sind mehr als 200 Menschen evakuiert worden, darunter zahlreiche Urlauber. Das Feuer wütet nach Angaben der Feuerwehr auf dem Gebiet der Gemeinde Tignale am Westufer von Italiens größtem See. Vorsichtshalber mussten sich auch mehrere Dutzend Urlauberinnen und Urlauber, die in einer Ferienanlage untergebracht waren, in Sicherheit bringen. Auch mehrere Ferienhäuser mussten geräumt werden.
Italien: Waldbrand am Gardasee breitet sich rasant aus
Der Brand in den Bergen oberhalb des Ufers verbreitete sich nach Angaben der Feuerwehr am Freitagabend, 7. August, sowie in der Nacht rasant weiter. Auch am Samstagvormittag, 8. August, waren noch zahlreiche Einsatzkräfte bemüht, das Feuer unter Kontrolle zu bringen – zunächst allerdings ohne Erfolg.
"Derzeit konzentrieren sich die Arbeiten auf die Eindämmung der Feuerfronten und den Schutz einiger Wohnhäuser", hieß es von offizieller Stelle. Das schwer zugängliche Gelände und der starke Wind erschweren die Löscharbeiten. Die Feuerwehr ist mit Löschflugzeugen und Hubschraubern im Einsatz.
Italien leidet unter einer Hitzewelle
Italien leidet seit Wochen von Nord bis Süd unter einer Hitzewelle mit Temperaturen von teils mehr als 40 Grad. In fast allen Großstädten gilt wegen akuter Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung aktuell Alarmstufe Rot. Der größte Fluss des Landes, der Po, führt nur noch wenig Wasser. Bis Mitte des Monats sollen die Temperaturen so bleiben.
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (+ 49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Beginn der Reise abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Gesundheitsrisiko Hitze: Wie Sie sich schützen
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.