Schwere Waldbrände: So ist die Lage in Spanien
Von Sabrina Doschek

Neue Sorge für Spanien-Urlauber: Im Naturpark l'Albufera südlich Valencia ist ein Waldbrand ausgebrochen. Während sich die Lage in anderen Brandgebieten zuletzt verbessert hat, wurden dort Hunderte Menschen evakuiert und wichtige Verkehrsverbindungen gesperrt.
Update: Neuer Waldbrand nahe Valencia
Landesweit immer weniger Wald- und Vegetationsbrände
Waldbrände: Das sagen ADAC Reiserechts-Fachleute
Neuer Waldbrand nahe Valencia
In der Region Valencia sorgt ein neuer Waldbrand für Einschränkungen. Im Naturpark l'Albufera südlich der Stadt Valencia brennt es seit Donnerstag, 27. August. Betroffen ist die Devesa de El Saler, ein beliebtes Naherholungsgebiet mit Stränden, Campingplätzen und Wanderwegen. Mehr als 200 Menschen wurden evakuiert, die Küstenstraße CV-500 wurde zeitweise gesperrt. Die Löscharbeiten dauern an. Das Feuer hat bereits mehr als 31 Hektar Land verbrannt.
Serra de Collserola: Feuer bei Barcelona unter Kontrolle
Der Waldbrand am nördlichen Stadtrand von Barcelona ist unter Kontrolle. Wie die staatliche katalanische Nachrichtenagentur ACN berichtet, konnten die rund 30 Evakuierten in ihre Häuser zurückkehren. Die Nachlöscharbeiten dauern an. Nach Angaben der katalanischen Forst- und Umweltbehörde Agents Rurals wurden rund 54,5 Hektar Wald- und Buschland im Naturpark Serra de Collserola zerstört. Das entspricht etwa 76 Fußballfeldern.
Das Feuer war am Dienstag, 25. August, aus bislang ungeklärter Ursache ausgebrochen. Die gewaltige Rauchwolke war in weiten Teilen Barcelonas sichtbar. Erst vor rund anderthalb Wochen hatte sich in unmittelbarer Nähe ein weiterer Waldbrand ereignet. Damals nahmen die Behörden einen Verdächtigen fest, der das Feuer möglicherweise absichtlich gelegt haben soll.
Waldbrände Spanien: Lage stabilisiert sich langsam
Die Lage an der spanischen Mittelmeerküste entspannt sich nach einem Waldbrand und schweren Unwettern ebenfalls. Das durch einen Blitzeinschlag ausgelöste Feuer bei Segorbe (Region Valencia) konnte unter Kontrolle gebracht werden. Rund 1000 Evakuierte aus dem besonders betroffenen Ort Gátova durften zurückkehren. Im Naturpark Sierra Calderona verbrannten etwa 630 Hektar Fläche.
Auch die Lage in der westspanischen Region Las Hurdes (Provinz Cáceres) hat sich verbessert. Die betroffene Fläche beläuft sich mittlerweile auf rund 4250 Hektar Land. Mehrere Hundert Menschen waren zeitweise evakuiert worden. Die ersten Einwohnerinnen und Einwohner durften mittlerweile in ihre Häuser zurückkehren.
Andalusien und Aragonien: Waldbrände unter Kontrolle
Die zwei der größten Waldbrände der vergangenen Wochen konnten inzwischen ebenfalls weitestgehend unter Kontrolle gebracht werden. In Andalusien konnten die letzten Evakuierten nach dem Feuer von Niebla in ihre Häuser zurückkehren. Die Flammen hatten dort mehr als 38.000 Hektar verwüstet, eine größere Fläche als das Münchner Stadtgebiet.
Der Großbrand in Las Peñas de Riglos in Aragonien zerstörte mehr als 18.000 Hektar Land. Dort waren zuletzt noch 1046 Menschen aus 19 Ortschaften sowie von zwei Campingplätzen und einem Ferienlager evakuiert worden.
Deutlich weniger aktive Waldbrände in Spanien
Spanien leidet weiter unter extremer Trockenheit und Hitze. Laut dem European Forest Fire Information System (EFFIS) wurden in diesem Jahr bereits mehr als 297.000 Hektar Land durch Waldbrände zerstört. Eine aktuelle Wettervorhersage bietet der staatliche spanische Wetterdienst Aemet.
Nach Angaben des spanischen Waldbrandportals Incendios Forestales sind am Freitag, 28. August, landesweit 21 Wald- und Vegetationsbrände aktiv. Auch andere europäische Länder werden seit Wochen von einer ganzen Serie von Waldbränden heimgesucht.
ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
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Verhaltensregeln bei Waldbränden
In betroffenen Waldbrandregionen sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Nicht selten werden Waldbrände auch durch Unachtsamkeit ausgelöst.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergew öhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Beginn der Reise abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Aktuelle Verkehrsmeldungen aus Spanien bietet die Website des spanischen Verkehrsministeriums DGT.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
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Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.