Schwere Waldbrände und Hitzewelle: So ist die Lage in Spanien

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Von Sabrina Doschek

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Feuerwehrleute führen Luftoperationen durch, um einen Waldbrand zu bekämpfen, der in der Gemeinde Archez ausgebrochen ist,
Löscharbeiten bei den Waldbränden in Spanien: Immer wieder sind neue Feuer ausgebrochen© dpa/Europa Press/ABACA

In Spanien sind die verheerenden Waldbrände inzwischen weitgehend unter Kontrolle, die meisten Evakuierungen und Ausgangsbeschränkungen wurden aufgehoben. Und auch die Hitzewelle ebbt ab. So ist die Lage in den Urlaubsregionen.

  • Brandlöschung: Die Lage in den Waldbrandgebieten hat sich vorerst entspannt

  • Ende der vierten Hitzewelle Spaniens bahnt sich an

  • Waldbrände: Das sagen ADAC Reiserechts-Fachleute

Waldbrände: Lage entspannt sich weiter

In weiten Teilen des Landes wird auch in dieser Woche noch mit sehr hohen Temperaturen gerechnet, doch das Ende der vierten Hitzewelle Spaniens bahnt sich an und somit geht auch die Waldbrandgefahr in Spanien langsam zurück. Eine aktuelle Wettervorhersage bietet der staatliche spanische Wetterdienst Aemet.

Im Vergleich zu den vergangenen Wochen hat sich die Lage in Spanien somit weiter entspannt. Nach Angaben des Waldbrandportals Incendios Forestales sind am Freitag, 7. August, landesweit noch mehrere Dutzend Wald- und Vegetationsbrände aktiv. Allerdings handelte es sich überwiegend um kleinere Feuer. Die meisten davon konzentrierten sich auf mehrere Regionen im Norden, Osten und Zentrum Spaniens.

Seit Jahresbeginn haben großflächige Feuer in Spanien bereits mehr als 175.000 Hektar Land zerstört. Auch andere europäische Länder werden seit Wochen von einer ganzen Serie von Waldbränden heimgesucht.

Waldbrände Spanien: Deutsche Feuerwehrleute helfen

Zuletzt gab es bei der Brandbekämpfung Hilfe aus Deutschland: Am Samstag, 1. August, waren 56 Feuerwehrleute aus Nordrhein-Westfalen in der Region Kastilien-León angekommen. Die spanischen Behörden hatten das sogenannte Waldbrandmodul im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens angefordert. Inzwischen hat sich die Lage jedoch so entspannt, dass keine externe Hilfe mehr benötigt wird.

Frankreich: In diesen Urlaubsregionen gibt es derzeit Waldbrände

Waldbrände in Spanien: Erfolge bei Brandlöschung

Die verheerenden Waldbrände in den Regionen Madrid, Ávila und Toledo sind seit letzter Woche weitgehend eingedämmt, die meisten Evakuierungen und Ausgangsbeschränkungen wurden aufgehoben.

Erleichterung herrscht auch in der Provinz Castellón an der Levante-Küste: Der große Waldbrand im Gebiet Vall d'Uixó nördlich von Valencia konnte eingegrenzt werden und breitet sich nicht weiter aus.

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Waldbrände in mehreren Regionen Portugals

In Portugal werden weiterhin einzelne Waldbrände registriert. Nach Angaben portugiesischer Waldbrandportale ist die Zahl aktiver Einsätze derzeit jedoch deutlich geringer als in den vergangenen Wochen. Die Behörden beobachten die Lage.

Die meisten Brände konzentrieren sich derzeit auf den Norden und das Zentrum Portugals sowie Teile des Landesinneren. Aufgrund der Temperaturen herrschen vor allem in der nördlichen Landeshälfte und im Hinterland der Algarve eine sehr hohe bis extreme Waldbrandgefahr. Für das gesamte portugiesische Festland wurde die Waldbrand-Alarmstufe ausgerufen. Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt und bei Fogos (aktuelle Brandherde sind auf der Landkarte durch ein rotes Flammensymbol gekennzeichnet).

ADAC Auslandsnotruf

ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Verhaltensregeln bei Waldbränden

In betroffenen Waldbrandregionen sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Nicht selten werden Waldbrände auch durch Unachtsamkeit ausgelöst.

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Beginn der Reise abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Aktuelle Verkehrsmeldungen aus Spanien bietet die Website des spanischen Verkehrsministeriums DGT.

Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

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Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa.