Waldbrände und Hitze in Italien: Das müssen Reisende wissen

• Lesezeit: 6 Min.

Von Lorenzo Walcher, Sabrina Doschek

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Waldbrände wüten in Peschici/Italien
Apulien: Ein Waldbrand bei Peschici zwang Hunderte Touristen zur Evakuierung über den Seeweg© dpa/Agenzia Fotogramma

Italien kämpft weiter gegen Waldbrände. In mehreren Regionen ist die Lage angespannt, zumal die nächste Hitzewelle bereits da ist. Was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Neue Hitzewelle: Alarmstufe Rot zum Wochenende

  • Weiterhin hohe Waldbrandgefahr

  • Waldbrände und Hitzewelle: Das sagen ADAC Reiserechts-Fachleute

Apulien, Sizilien, Sardinien, Molise, Piemont: Immer mehr italienische Regionen haben in den vergangenen Wochen teils heftige Waldbrände gemeldet. Auch wenn viele Feuer unter Kontrolle sind, ist die Gefahr nicht vorbei.

Italien: Neue Hitzewelle zum Wochenende

Grund zur Sorge bereiten Temperaturen, die vor allem im Süden des Landes zum Ende der Woche wieder deutlich ansteigen. Der italienische Wetterdienst ilmeteo.it erwartet für das Wochenende bis zu 40 Grad und spricht von einer "afrikanischen Hitze". Niederschläge sind so gut wie nicht zu erwarten. Für Bozen, Civitavecchia, Florenz, Perugia, Rom und Turin gilt seit Freitag, 31. Juli, Warnstufe Rot – extreme Gefahr für die Gesundheit.

Stadt31. Juli 20261. August 20262. August 2026

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Rom

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Triest

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Orange

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Rot

Rot

Verona

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Rot

Rot

Legende zu den Warnstufen: Grün = kein Risiko, Gelb = Vorwarnung, Orange = Risiko für Risikogruppen, Rot = Hitzewelle/Notfall; Stand: 31. Juli 2026, Quelle: Ministero Salute

Weiterhin hohes Risiko für Waldbrände

Der sizilianische Zivilschutz warnt für mehrere Regionen der Insel vor Waldbrandgefahr. Im Raum Palermo mussten zuletzt wegen mehrerer Brände Häuser vorsorglich evakuiert werden.

Auch auf Sardinien bleibt die Lage angespannt. Nach Angaben des Zivilschutzes wurden am Sonntag, 26. Juli, zwar 14 Brände registriert, bis Dienstag, 28. Juli, konnten die Feuer unter Kontrolle gebracht werden. Für die kommenden Tage bleibt die Waldbrandgefahr jedoch auch hier hoch. Die Behörden warnen und verweisen darauf, dass viele Feuer nach ihren Erkenntnissen auf menschliches Handeln zurückgehen – teils durch Fahrlässigkeit, teils durch Brandstiftung.

An der südlichen Adriaküste Apuliens, in der Nähe der Stadt Peschici, musste die italienische Küstenwache Touristen und Strandbesucher am Sonntag, 26. Juli, per Schiff in Sicherheit bringen.

Auch im benachbarten Molise mussten wegen eines Waldbrands an der Küste Campingplätze und Strandbäder geräumt werden. Der Waldbrand führte zudem zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Auf der Bahnstrecke Pescara – Foggia wurde der Zugverkehr zwischen Termoli und Campomarino zeitweise eingestellt, außerdem kam es auf der SS16 Adriatica zu Einschränkungen.

Auch in anderen Teilen Italiens kam es in den vergangenen Wochen zu schweren Waldbränden. So verursachten die Feuer etwa in der norditalienischen Region Piemont teils erhebliche ökologische Schäden. Satellitendaten des europäischen Waldbrandinformationssystems EFFIS geben einen Überblick über Brandherde in ganz Italien (und Europa).

Tipps für Reisende in Italien

Reisende in Waldbrandregionen müssen mit Evakuierungen, gesperrten Straßen (vor allem Landstraßen, mitunter auch Autobahnen), Sichtbeeinträchtigung durch Rauchentwicklung, Einschränkungen im touristischen Angebot und unterbrochenen Bahnverbindungen rechnen.

Es ist möglich, dass Campingplätze oder andere Unterkünfte vorübergehend geschlossen werden müssen. Wer fürchtet, betroffen zu sein, sollte vor Reisebeginn mit der Unterkunft Kontakt aufnehmen und sich über die Situation vor Ort erkundigen.

Auch sind Stromausfälle in den Waldbrandregionen möglich. Neben dem Ausfall von Klimaanlagen und Lüftungssystemen sowie Beeinträchtigungen von WLAN, Mobilfunknetzen und Internetverbindungen können auch Auswirkungen auf Wasserversorgung und Zahlungsverkehr (Geldautomaten, Kartenzahlung) nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Hitze muss generell mit Wasserknappheit gerechnet werden. Das könnte dazu führen, dass private Pools trocken bleiben, die Strandduschen außer Betrieb genommen werden oder man nur zu bestimmten Uhrzeiten fließend Wasser hat. Engpässe bei der Trinkwasserversorgung in den Urlaubsgebieten dürfte es aber zunächst nicht geben.

Den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Waldbrände sind unberechenbar. Die Lage kann sich sehr schnell ändern.

ADAC Auslandsnotruf

ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Autos durch Feuer stark beschädigt: Wer zahlt?

Ausgebrannte Wohnwagen, Wohnmobile oder Autos sind über die Teilkasko versichert. Zelte und Hausrat sind außerhalb Deutschlands über die Hausratversicherung normalerweise nicht versichert, dies muss individuell mit der Versicherung abgeklärt werden. Wer eine Camping-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt sein Hab und Gut in der Regel ersetzt.

Der ADAC organisiert bei einem Brandschaden oder Totalschaden im Ausland den Fahrzeugrücktransport nach Deutschland, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Und, ganz wichtig: Wurde das Fahrzeug durch Waldbrände beschädigt, muss man seine Autoversicherung umgehend informieren.

Weiterführende Hinweise und Tipps: Auto abgebrannt – Zahlt die Versicherung?

Verhaltensregeln zur Vermeidung von Waldbränden

In den besonders betroffenen Waldbrandregionen sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Nicht selten werden Waldbrände auch durch Unachtsamkeit ausgelöst.

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Beginn der Reise abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Gesundheitsrisiko Hitze: Wie Sie sich schützen

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa.