Hitze und Waldbrände in Frankreich: So ist die aktuelle Lage

• Lesezeit: 7 Min.

Von Katharina Dümmer

Feedback

Ein Feuerwerhmann versucht einen Waldbrand in der Nähe von Bordeaux zu löschen
Feuerwehren bekämpften die Waldbrände bei Bordeaux mit einem Großaufgebot© dpa/Guillaume Bonnaud

In Frankreich kämpfen Einsatzkräfte seit Wochen gegen Waldbrände infolge großer Hitze – auch in Urlaubsregionen. An der Atlantikküste bei Bordeaux wird aufgeräumt, anderswo gibt es neue Feuer. Was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Update: Gefährliches Feuer bei Lozère noch nicht unter Kontrolle

  • Entspannung in den Waldbrandgebieten bei Bordeaux

  • Hohe Waldbrandgefahr in der Mittelmeerregion

  • Diese Rechte haben Reisende

Die Hitzewelle in Frankreich ist vielerorts noch nicht vorbei, auch die Waldbrandsaison wird nach Prognosen des französischen Wetterdienstes Météo France kein schnelles Ende finden. Waldbrand-Warnungen gibt es derzeit vor allem für den Südosten, die Mittelmeerregion, Korsika und Teile Nord-Frankreichs. Zum Dienstag, 11. August, wird eine Verschärfung der Waldbrandgefahr erwartet.

Bordeaux: Campingplätze, Strände etc. wieder offen

An der Atlantikküste bei Bordeaux, wo die bislang massivsten Brände der Saison in Frankreich auf einer Fläche von 42.000 Hektar gewütet und zwischenzeitlich weit über 200.000 Menschen in die Flucht getrieben hatten, ist das Schlimmste überstanden. Zwar kämpfen die Feuerwehr in den Départements Gironde und Landes weiterhin gegen neu aufflammende Brandherde, ein erneutes Ausbreiten des Brandes konnte aber verhindert werden. In den Brandregionen hat der Wiederaufbau begonnen.

Mittlerweile durften fast alle Evakuierten in ihre Häuser bzw. Ferienunterkünfte zurückkehren. Die Präfektur des Départements Gironde erlaubt auch die Wiedereröffnung mehrerer Campingplätze. Acht Campingplätze in der Gegend um Lège Bourg sowie auf der beliebten Touristenhalbinsel Cap-Ferret, die vom Brand nicht betroffen waren, konnten bereits wieder öffnen.

Strände, Freizeit- und Wassersportzentren sind wieder zugänglich, ebenso wie eine Reihe von Fahrradrouten durch die Region. Nur der Zugang, bzw. die Zufahrt zu den konkret von den Bränden betroffenen Gebieten bleibt untersagt, auch wegen der Gefahr umstürzender Bäume.

Die Verkehrslage im Département Gironde entspannt sich zunehmend. Die meisten Landstraßen konnten wieder für den Verkehr freigegeben werden. Auch die tagelang gesperrte Autobahn A63 bei Bordeaux ist inzwischen wieder befahrbar. Der Bahnverkehr von und nach Bordeaux normalisiert sich. Auch die Hochgeschwindigkeitszüge TGV verkehren wieder.

Betroffen von den Bränden bei Bordeaux war auch das Becken von Arcachon, das bei Touristinnen und Touristen sehr beliebt ist. Evakuiert waren etliche Campingplätze und Ferienzentren, unter anderem: La Grigne, Camping Brémontier, Camping La Prairie und Flower Camping La Canadienne.

Aktuelle Informationen über die behördlichen Maßnahmen bieten die Präfekturen der Gironde und der Landes.

Tourismusbranche wirbt für Rückkehr in die Region Bordeaux

Die gerade auch bei Deutschen sehr beliebte Region wirbt unterdessen für eine schnelle Rückkehr der Touristen. Die Wasser- und Luftqualität sei wieder in Ordnung und Strände, Campingplätze und Quartiere seien wieder geöffnet, ebenso wie alle Flughäfen und Bahnhöfe der Region, betonten das Pariser Tourismusministerium, der Tourismusverband Atout France und das Département Gironde. Alle Aktivitäten, Ausflüge und Unternehmungen seien wieder möglich.

Angespannte Lage in der Mittelmeer-Region

Weiterhin Sorge bereitet die Situation im Hinterland der Mittelmeerküste. Nördlich von Marseille, bei Aix-en-Provence, zwischen Montpellier und Nimes und einigen anderen Stellen lodern mehrere Feuer. Waldbrand-Meldungen liegen auch von Korsika und der Grenzregion zu Spanien vor.

Wegen eines Großbrandes bei Massegros Causses Gorges bei Lozère, rund 140 Kilometer nördlich von Montepellier, wurden am Sonntag, 9. August, rund 20 Häuser evakuiert. Einige Départements-Straßen in der Region sind gesperrt.

Das Feuer, das am Donnerstag, 6. August, durch einen Verkehrsunfall ausgelöst wurde und in den Corbières-Bergen nahe Narbonne rund 100 Hektar Land vernichtete, ist nun unter Kontrolle, teilte die Präfektur mit. 120 Feuerwehrleute bleiben aber weiter vor Ort, um verbliebene Glutnester zu löschen.

Einen landesweiten Überblick darüber, wo derzeit Waldbrände lodern, bietet die Internetseite Feux de Foret.

Tipps für Reisende in Frankreich

Reisende in Waldbrandregionen müssen mit Evakuierungen, gesperrten Straßen (vor allem Landstraßen, mitunter aber auch Autobahnen), Sichtbeeinträchtigung durch Rauchentwicklung. starke Luftverschmutzung, Einschränkungen im touristischen Angebot und unterbrochenen Bahnverbindungen rechnen.

Es ist möglich, dass Campingplätze oder andere Unterkünfte vorübergehend geschlossen werden müssen. Wer fürchtet, betroffen zu sein, sollte vor Reisebeginn mit der Unterkunft Kontakt aufnehmen und sich über die Situation vor Ort erkundigen.

Auch sind Stromausfälle in den Waldbrandregionen möglich. Neben dem Ausfall von Klimaanlagen und Lüftungssystemen sowie Beeinträchtigungen von WLAN, Mobilfunknetzen und Internetverbindungen können auch Auswirkungen auf Wasserversorgung und Zahlungsverkehr (Geldautomaten, Kartenzahlung) nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Hitze muss generell mit Wasserknappheit gerechnet werden. Das könnte dazu führen, dass private Pools trocken bleiben, die Strandduschen außer Betrieb genommen werden oder man nur zu bestimmten Uhrzeiten fließend Wasser hat. Engpässe bei der Trinkwasserversorgung in den Urlaubsgebieten dürfte es aber zunächst nicht geben.

Den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Waldbrände sind unberechenbar. Die Lage kann sich sehr schnell ändern.

Hier finden Sie aktuelle Verkehrsinfos zu Frankreich.

ADAC Auslandsnotruf

ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Auswärtiges Amt: Handy stets eingeschaltet haben

Angesichts der verheerenden Waldbrände rät das Auswärtige Amt Reisenden zu besonderer Vorsicht. Urlauber sollen lokale Warnhinweise beachten, ihr Mobiltelefon stets eingeschaltet halten und Evakuierungsanordnungen der Behörden unbedingt befolgen. Das französische Warnnetzwerk FR-Alert ermöglicht es den Behörden des Katastrophenschutzes im Notfall, Nachrichten an alle Mobilgeräte in einem Gefahrengebiet zu senden.

Eine generelle Reisewarnung für Frankreich bzw. bestimmte Regionen des Landes hat das Auswärtige Amt aber nicht ausgesprochen. Weitere Hinweise des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Lage in Frankreich finden Sie hier.

Gesundheitsrisiko Hitze: So schützen Sie sich

Autos durch Feuer stark beschädigt: Wer zahlt?

Ausgebrannte Wohnwagen, Wohnmobile oder Autos sind über die Teilkasko versichert. Zelte und Hausrat sind außerhalb Deutschlands über die Hausratversicherung normalerweise nicht versichert, dies muss individuell mit der Versicherung abgeklärt werden. Wer eine Camping-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt sein Hab und Gut in der Regel ersetzt.

Der ADAC organisiert bei einem Brandschaden oder Totalschaden im Ausland den Fahrzeugrücktransport nach Deutschland, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Und ganz wichtig: Wurde das Fahrzeug durch Waldbrände beschädigt, muss man seine Autoversicherung umgehend informieren.

Weiterführende Hinweise und Tipps: Auto abgebrannt – Zahlt die Versicherung?

Verhaltensregeln zur Vermeidung von Waldbränden

In den besonders betroffenen Waldbrandregionen sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Nicht selten werden Waldbrände auch durch Unachtsamkeit ausgelöst.

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Beginn der Reise abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Gesundheitsrisiko Hitze: Wie Sie sich schützen

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa.