Der Sommer in Frankreich will es noch einmal wissen: Der Wetterdienst erwartet eine neue Hitzewelle mit Temperaturen von bis zu 37 Grad. Die Gefahr für Waldbrände steigt an. Die aktuelle Lage im Überblick. Waldbrandrisiko in der Mittelmeer-Region hoch 37 Grad im Südwesten am Wochenende Diese Rechte haben Reisende Nach einem vorübergehenden Temperaturrückgang zum Monatswechsel hat sich die Waldbrandgefahr in Frankreich vorübergehend entspannt. Für weite Teile des Landes gibt es derzeit keine Warnungen. Lediglich im Südosten des Landes inklusive Mittelmeer-Region ist nach Prognosen des französischen Wetterdienstes Météo France die Waldbrandgefahr weiter hoch. Temperaturen von bis zu 37 Grad im Südwesten Ab Donnerstag, 3. September, soll es allerdings noch mal sehr heiß werden. Damit dürfte sich auch die Waldbrand-Situation wieder zuspitzen. Im Süden Frankreichs werden häufig Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad erreicht, die zum Wochenende weiter ansteigen sollen. Im Südwesten sind örtlich sogar 37 Grad möglich. Kleinere Waldbrände am Atlantik und am Mittelmeer Im Süden Frankreichs gilt derzeit für sechs Departements die zweithöchste Gefahrenstufe für Waldbrände. Für neun weitere, inklusive Korsika, die dritthöchste Warnstufe. Kleinere Waldbrände werden derzeit aus der Region zwischen Bordeaux und Biarritz sowie bei Montpellier in der Mittelmeer-Region gemeldet. Einen Überblick darüber, wo derzeit Waldbrände lodern, bietet die Internetseite Feux de Foret. Die Zahl der Brände ist in den letzten Tagen deutlich zurückgegangen. Aktuell brennt es noch vereinzelt zwischen Bordeaux und Biarritz an der Atlantikküste und im Hinterland der Mittelmeerküste. Gesundheitsrisiko Hitze: So schützen Sie sich Bordeaux: Campingplätze, Strände etc. wieder offen An der Atlantikküste bei Bordeaux, wo die bislang massivsten Brände der Saison in Frankreich auf einer Fläche von 42.000 Hektar gewütet und zwischenzeitlich weit über 200.000 Menschen in die Flucht getrieben hatten, ist der Wiederaufbau in vollem Gange. Tourismusorganisationen werben für die Rückkehr der Reisenden, die Wasser- und Luftqualität seien in Ordnung. Campingplätze, Strände, Freizeit- und Wassersportzentren sind wieder zugänglich, ebenso wie eine Reihe von Fahrradrouten durch die Region. Nur der Zugang bzw. die Zufahrt zu den konkret von den Bränden betroffenen Gebieten bleibt untersagt, auch wegen der Gefahr umstürzender Bäume. Betroffen von den Bränden bei Bordeaux war auch das Becken von Arcachon, das bei Touristinnen und Touristen sehr beliebt ist. Evakuiert waren etliche Campingplätze und Ferienzentren, unter anderem: La Grigne, Camping Brémontier, Camping La Prairie und Flower Camping La Canadienne. Aktuelle Informationen über die behördlichen Maßnahmen bieten die Präfekturen der Gironde und der Landes. Tipps für Reisende in Frankreich Sollte sich die Waldbrandsituation wieder verschärfen: Reisende in Waldbrandregionen müssen mit Evakuierungen, gesperrten Straßen (vor allem Landstraßen, mitunter aber auch Autobahnen), Sichtbeeinträchtigung durch Rauchentwicklung, starker Luftverschmutzung, Einschränkungen im touristischen Angebot und unterbrochenen Bahnverbindungen rechnen. Es ist möglich, dass Campingplätze oder andere Unterkünfte vorübergehend geschlossen werden müssen. Wer fürchtet, betroffen zu sein, sollte vor Reisebeginn mit der Unterkunft Kontakt aufnehmen und sich über die Situation vor Ort erkundigen. Auch sind Stromausfälle in den Waldbrandregionen möglich. Neben dem Ausfall von Klimaanlagen und Lüftungssystemen sowie Beeinträchtigungen von WLAN, Mobilfunknetzen und Internetverbindungen können auch Auswirkungen auf Wasserversorgung und Zahlungsverkehr (Geldautomaten, Kartenzahlung) nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Hitze muss generell mit Wasserknappheit gerechnet werden. Das könnte dazu führen, dass private Pools trocken bleiben, die Strandduschen außer Betrieb genommen werden oder man nur zu bestimmten Uhrzeiten fließend Wasser hat. Engpässe bei der Trinkwasserversorgung in den Urlaubsgebieten dürfte es aber zunächst nicht geben. Den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Waldbrände sind unberechenbar. Die Lage kann sich sehr schnell ändern. Autos durch Feuer stark beschädigt: Wer zahlt? Ausgebrannte Wohnwagen, Wohnmobile oder Autos sind über die Teilkasko versichert. Zelte und Hausrat sind außerhalb Deutschlands über die Hausratversicherung normalerweise nicht versichert, dies muss individuell mit der Versicherung abgeklärt werden. Wer eine Camping-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt sein Hab und Gut in der Regel ersetzt. Der ADAC organisiert bei einem Brandschaden oder Totalschaden im Ausland den Fahrzeugrücktransport nach Deutschland, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Und ganz wichtig: Wurde das Fahrzeug durch Waldbrände beschädigt, muss man seine Autoversicherung umgehend informieren. Weiterführende Hinweise und Tipps: Auto abgebrannt – Zahlt die Versicherung? Verhaltensregeln zur Vermeidung von Waldbränden In den besonders betroffenen Waldbrandregionen sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Nicht selten werden Waldbrände auch durch Unachtsamkeit ausgelöst. Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden. Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Beginn der Reise abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten. Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt. Gesundheitsrisiko Hitze: Wie Sie sich schützen Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun? Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen. Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortsetzt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden. Waldbrände: Das gilt für Individualreisende Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde. Mit Material von dpa.